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bestanden haben. Nunmehr wurde die Bildung einer neuen städtischen Verfassung
vorbereitet, wobei die Haltung der Bürger und Zünfte den Herrengeschlechtern
gegenüber nachhaltig eingriff. Die Bewegung scheint nicht eben harmlos verlaufen
zu sein; denn ein Erlass des Königs Ludwig vom Jahre 1330 legte der Minderheit
der Betheiligten unter Androhung von Freiheitsstrafen gegen Nichtbeachtung die
Verpflichtung auf, den Beschlüssen der Mehrheit des Rathes Folge zu leisten und
deren Durchführung zu unterstützen.
Aus der zweiten Hälfte des 13. und den ersten Dezennien des 14. Jahrhunderts
ragen zu Wimpfen am Berg Baudenkmäler in die Gegenwart herein, die als tektonische
Annalen den erneuten Aufschwung der Stadt bekunden, Schöpfungen, die das G epräge
des Fortschreitens der Architektur von der Romanik zur Gothik an der Stirne tragen,
wie der Chorbau der Stadtkirche, die Dominikaner-Klosterkirche und einzelne Bestand-
theile der Stadtberingung.
Die durch ihre Blüthe und wachsende Bevölkerung zu Ansehen gelangte
Reichsstadt trat das ganze 14. Jahrhundert hindurch den zahlreichen Bündnissen bei,
die von schwäbischen Städten, bisweilen auch im Verein mit rheinischen und schweize-
rischen Städten, gegen das Ueberhandnehmen des Fehdewesens vornehmlich dann
geschlossen wurden, wenn die königliche Gewalt zum Schutz des Landfriedens nicht
ausreichte. Die erste derartige Vereinigung, welcher Wimpfen beitrat, war das unter
schwäbischen Grafen und Städten zu Stande gekommene, von Kaiser Albrecht I im
Jahre 1307 zu Speier bestätigte Bündniss, das auf Landesfriedensbruch die Todesstrafe
setzte. Leider geriethen manche dieser Verbindungen dadurch auf Abwege, dass sie,
anstatt Feindseligkeiten zu verhüten, vom Schutz zu Trutz übergingen und dadurch
die Fehden allgemeiner machten. Letzteres geschah schon unter der Regierung
Kaiser Karl’s IV; unter König Wenzeslaus aber erreichten diese Wirren einen ver-
hängnissvollen Grad. Die erbitterten Parteien verheerten schonungslos ihre Lande.
Thalwimpfen ging 1378 zu einem beträchtlichen Theil in Flammen auf. Nachdem 1388
Graf Eberhard der Greiner von Württemberg im Entscheidungskampf bei Toffingen,
jetzt Döffingen, über die Städte Sieger geblieben, wurde im nächsten Jahre die öffent-
liche Ordnung durch den zu Eger abgeschlossenen Landfrieden wiederhergestellt und
infolgedessen die Auflösung der Städtebündnisse herbeigeführt. Dennoch kam es
schon sehr bald zwischen einzelnen Orten zu abermaligen Vereinigungen, so im
Jahre 1392 zwischen den Städten Wimpfen und Heilbronn, die sich unter den Schutz
des Erzbischofs von Mainz, Konrad von Weinsberg, und des Grafen Ruprecht von
der Pfalz stellten. Der Wimpfen-Heilbronner Bund blieb fast ein volles Jahrhundert
durch stetige Erneuerung in ungetrübter Dauer bestehen.
Im Beginn des 15. Jahrhunderts trat ein neues Stadtrecht an die Stelle des
älteren Kodex, der, wie eine Handschrift von 1404 besagt, „bresthaft worden und gu
seinem alter kommen“ war. Der Gerichtshof bestand aus zwölf Rathsherren und
der gleichen Anzahl Richter. — An der um diese Zeit anlässlich des Wiederauflebens des
Faustrechtes versuchten Erneuerung der Städtebündnisse scheint Wimpfen anfänglich
keinen Antheil genommen zu haben. — Während den um 1457 vom Herzog Ludwig
von Baiern und dem Pfalzgrafen Friedrich gegen den Grafen Ulrich von Württemberg
und den Markgrafen Albrecht von Brandenburg geführten, für Baiern und Kurpfalz