Engelstatue im
Kapitelsaal
Hochaltar
Altarmensa
WIMPFEN
244 EHEMALIGER KREIS
Schöpfung unter den plastischen Schätzen der Stiftskirche hervorragt. Es ist eine
Engelstatue von zweidrittel Lebensgrösse. (Fig. 144) Das Antlitz des in Jugend
und Schöhnheit strahlenden Himmelsboten zeigt den freundlichen, lächelnden Zug, der
auch den Portalfiguren eigenthümlich ist; hier tritt jedoch dieses Charakteristikum
maassvoll auf und wirkt verfeinert durch den Ausdruck der Milde und Holdseligkeit.
Das dichte Haargelock wallt frei um das etwas nach vorn geneigte Haupt, dessen
Senkung auf einen ursprünglich erhöhten Standort des Steinbildes an den westlichen
Vierungspfeilern oder in der Arkatur der Schauseite schliessen lässt. Ein bis auf die
Fussspitzen in einfach vollem Wurf herabfliessendes Gewand umhüllt die in ruhiger
Fig. 145. Wimpfen im Thal. Ritterstiftskirche .St. Peter, Hochaltarmensa.
Haltung dastehende schlanke Gestalt, die mit der rechten Hand (die Linke fehlt)
ein Blasinstrument in Form eines Oliphantenhornes hält und dadurch als Verkündiger
des Weltgerichtes sich zu erkennen gibt. Sieht man von dem befangenen und miss-
glückten Motiv der gespreitzten Finger ab, so erscheint die Statue tadellos in Kom-
position und Meisselführung. Adel des Linienzuges und Feinheit der Empfindung fliessen
vereint mit gereiftem Stilgepräge harmonisch in einander, und die Beachtung des
Geistigen und Naturwahren (Idealrealismus im besten Sinn) verleiht dem Werke
Regung und Leben, mit einem Wort Seele. Diese Eigenschaften sichern der Figur
des Himmelsboten, gleich den Chorstatuen, einen Ehrenplatz in der Geschichte der
Plastik frühgothischen Stiles.
Umgeben von dem oben erörterten reichen architektonisch-plastischen Schmuck
des Chorhauptes erhebt sich in dessen Mittelpunkt der Hochaltar auf einem fünf
stufigen, pyramidal verjüngten Unterbau. Die Altarmensa 3,36 m lang, 1,35 m
breit, 1,15 m hoch ist mit einer kräftig profilirten Blendarkatur ornamentirt, die in
wohlgeregelten reinen Linien an der Vorderseite (Fig. 145) aus sieben, an den beiden