Full text: Ehemaliger Kreis Wimpfen (A, [3])

   
  
  
Vordwest. 
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einer den 
land, und 
n. — Die 
WIMPFEN I. TH. 
   
261 
Schlussteine der Gewölbejoche im südlichen Nebenschiff enthalten ein erneuertes 
Reliefbrustbild des Apostels Petrus, eine drapirte Frauenfigur mit Brot und Kanne 
in den Händen, ein Wappen mit Stern und Halbmond 
über einem Wolkenzug und darunter das Schriftband: 
Chevdarichg de Guffen vecantız anna 1%60 (1460.) 
Die Grabplatte des genannten, i. J. 1463 gestorbenen 
Stiftsdechanten Theodor von Gyssen wurde in Zeiten 
der Verwüstung dem Monasterium entfremdet und dient 
als Deckstein einer Freitreppe am Wohnhause Nr. 122 
zu Wimpfen am Berg. (S. o. S. 178.) Der vierte Schluss- 
stein, ein Reliefbild des h. Paulus mit dem Attribut 
des Schwertes, trägt die Inschrift: 
ana ümi 1351 (1451.) 
An den Gewölbejochen des nördlichen Nebenschiffes 
zeigt der östliche Schlussstein den heraldischen Löwen 
Derer von Neuhausen mit der Inschrift: 
Gotfrid - de Ditnhüge -rliäto - Q /N 
et - cananic - Hüj - eeel - an - Uni. | Q 6 ) 
Diese Jahreszahl ergänzt einigermassen die Lücke 
in der Grabplatte des Stiftskustos Gottfried, wovon 
S. 258 die Rede war. — Das Wappen des zweiten 
Schlusssteines ist unkenntlich geworden; die an seinem 
Rande hinlaufende Inschrift: 
Matthias Dei gra - epf - Q n 
Darm. olim-pps-5-ercl-an - ! x 6 7 
(1465), scheint eine unrichtige Bezeichnung zu sein, da 
um 1465 kein Oberhirte Namens Matthias, sondern Rein- 
hard von Sickingen auf dem Wormser Bischofstuhl 
sass, Es folgt ein Schlussstein mit der Inschrift 
Ditherks Kammüng pps-5- eccl-, 
worauf ein Stein mit einer durch Uebertünchung 
undeutlich gewordenen Jahreszahl (1469?) die Rei- 
henfolge der Jochscheitel im Westen beschliesst. 
Kine Erwägung drängt sich hier auf. Namen, Jahreszahlen, Wappen und andere Baugeschichtliche 
  
   
  
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0 50 100 50cm, 
Fig. 1600. Wimpfen im Thal. 
Rıtterstiftskirche St. Peter. 
Hauptpfeiller und Arkadenpfeiler 
im Langhaus. 
schriftliche, ziffermässige und bildliche Merkmale an Gewölbeschlusssteinen Bi: 
sind als baugeschichtliche Faktoren von zeugenhaftem Werth allgemein anerkannt. 
Hieraus ergibt sich für den vorliegenden Fall die Doppelfrage: sind die erwähnten 
inschriftlichen, chronologischen und heraldischen Schlusssteine auf eine Erneuerung 
   
  
  
  
  
  
   
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
      
    
    
  
     
   
     
         
    
   
   
  
   
	        
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