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Gefchichtliche Einleitung
Ulrich II. (F 1461) verkaufte feinen Anteil an Diether, Kämmerer von Dalberg.
Ulrichs Sohn Michael erhielt ihn zwar wieder zurück, mußte aber die Zerftörung der
Burg erleben.
Diefe war, wenn auch die Herren von Bickenbach den Hauptanteil hatten, doch fchon,
wie aus einem Burgfrieden vom Jahre 1357 (Schneider, Urk. S.585 Nr. 48) hervor-
geht, ein Ganerbenhaus geworden.
Als einer der fpäteren Ganerben, Hermann Ulner von Dieburg, von der Burg aus
die Landftraßen unficher machte, fchickte die freie Stadt Frankfurt a. M. ihren Feld-
hauptmann HamannWaltmann, der die Burg einnahm und niederbrannte(Oktober 1463).
Es gelang jedoch Michael, mit der Unterftügung der Ganerben fie wieder aufzubauen.
Konrad XI. von Bickenbach vermählte feine Tochter mit dem Grafen Albrecht von
Mansfeld, gab ihr feinen Anteil am Schloß als Mitgift, zog mit feiner Gemahlin nach
Mainz und ftarb dort 1486 (Archiv, a. F., V, 219). Mit feinem blödfinnigen Sohn
Konrad XII. erlofch 1497 der Mannesftamm des Bickenbachifchen Haufes.
Die Grafen von Erbach hatten bereits 1436 den mehrfach zerfplitterten Anteil der
Grafen von Rieneck durch Kauf an [ich gebracht.
Es gelang ihnen auch, 1483 den Mainzifchen Anteil an Bickenbach als Lehen zu
erhalten. Im Jahre 1488 kauften fie den Mansfeldifchen und 1502 den Kronbergifchen
Anteil, fodaß das Haus Erbach, abgefehen von unbedeutenden Anteilen der Herren
von Hohenfels-Reipoltskirchen und der Ulner von Dieburg, die ganze vorher fo zer-
[plitterte Herrfchaft Bickenbach wieder vereinigte.
Nach der pfälzifchen Fehde (1504), während deren der Kommandant des Schloffes
Bickenbach die Burg freiwillig dem Landgrafen Wilhelm II. von Heffen übergab, kam
diefe durch einen Vertrag 1510 mit ihrem Zubehör — Alsbach und Hähnlein — an
Heffen. Die übrigen ehemaligen Bickenbachifchen Befizungen mußten die Grafen
von Erbach von Heffen zu Lehen nehmen, bis 1714 auch fie — das Amt Seeheim
und Tannenberg — durch Kauf an den Landgrafen Ernft Ludwig von Heffen-Darm-
ftadt übergingen.
Die Burg Bickenbach oder das Alsbacher Schloß diente, wie Auerbach, während
der Reformationszeit dem vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg zum
zeitweiligen Aufenthalt, bis diefer 1534 durch die Schlacht bei Laufen von Philipp
dem Großmütigen in fein Land zurückgeführt wurde.
Später war es eine Zeitlang der Sig eines heffifchen Amtmanns und ging dann all-
mählich feinem Verfall entgegen.
3. Von der ehemaligen Herrschaft Frankenstein
kommt für den Kreis Bensheim nur Oberbeerbach mit Schmalbeerbach und
Stettbach in Betracht, das 1662 durch Kauf an Heffen kam.
Ein Überblick über die Gefchichte der Herren von Frankenftein und ihre Befigungen,
foweit fie im Großherzogtum Heffen liegen, wird daher mit der Gefchichte der Burg
Frankenftein (Kreis Darmftadt) verbunden werden.
4. Die ehemals Kurmainzischen Orte
Bensheim mit Fehlheim, Lorfch, Klein-Haufen, Biblis, Wattenheim, Bürftadt, Rodau
und Kolmbach gehörten urfprünglich fämtlich zum Befigtum desKlofters Lorfch und
treten mit ihm erft in die Gefchichte ein, waren aber faft ohne Ausnahme, entfprechend
ihrer Lage an der Bergftraße und in der Rheinebene, uraltes Siedelungsgebiet in
vorgefchichtlicher, römifcher, alemannifcher und fränkifcher Zeit.