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174 Lindenfels
Troß. Nahe dabei läßt fich die reformierte Kirche erkennen und im Innern der Stadt
mehrere herrfchaftliche Höfe. Es werden deren drei genannt, der Hof der Kreife
von Lindenfels, fpäter der Ulner von Dieburg, an der Stelle des Haufes von Ludwig
Rauch, der Hof der Knebel von Katjenelnbogen (an der Stelle der jegigen Ober-
förfterei?), und der Rodenfteinfche Hof, der auf dem
Pla des Baurfchen Haufes geftanden haben foll (fiehe
weiter unten).
Vielleicht war diefer Hof „das Haus und Hof vor
der Burg gelegen“, das Pfalzgraf Ludwig Ill. im
Jahre 1425 von Henn Clebis und Helffrich Bach für 60
rheinifche Gulden kaufte und das diefe vonihrem Schwieger-
vater Konrad Stumpf erhalten hatten (Karlsr. Kopb. 881,
170 und 920, 54).
Das Wahrzeichen von Lindenfels, das ihm auch den
Namen gegeben, war die Linde. Eine Linde ftand inmitten
des Schloßhofes, eine Linde auch auf dem Marktplat.
Unter diefer wurde z. B. im Jahre 1344 eine Verein-
barung getroffen zwifchen den Abgeordneten des Erzbifchofs von Mainz und denen
des Pfalzgrafen Ruprecht des Älteren, „der zu den zyten uff der burg Lyndenfels
genwertig“. „In dem ftetelin fur der burg zu Lyndenfels under einer Iynden, die
da an dem markt ift gelegen“, heißt es in der Urkunde (Karlsr. Kopb. 525a, 11 und
Stuttg. Pfälz. Kopb. 63!).
Die Linde ift auch in das Wappen des Städtchens übergegangen. Aufdem Merianfchen
Bilde befteht es aus dem pfalzbayerifchen quadrierten Wappen — im erften und legten
Feld der rechtsgewendete gekrönte pfälzifche Löwe, im zweiten und dritten die
bayerifchen Wecken — mit einem Mittelfchild, auf dem ein Lindenbaum fteht. Ein
[päteres Wappen (1720) zeigt ebenfalls den quadrierten Schild, der aber von dem
Gipfel einer Linde überragt wird. Am Ende des 17. und im Anfang des 18. Jahr-
hunderts führte das pfälzifche Oberamt Lindenfels ein Siegel, welches das Landes-
und das Stadtwappen vereinigte, indem in der unteren Hälfte ein Felfen mit einer
Linde, in der oberen die beiden Wappenfchilde von Kurpfalz, der Löwe und die
Wecken, dargeftellt werden (Günther, Archiv für heffifche Gefhichte und Alter-
tümer, a. F. II, 2. HeftXI S. 110). Das jesige Wappen der Stadt befteht aus einem
Schild mit dem heffifchen Löwen und Lindenzweigen auf drei Seiten.
Da die Gegend von Lindenfels noch zur Heppenheimer Mark gehörte, die angeblich
773 dem Klofter Lorfch gefchenkt wurde und unter deren villae in der Grenzbe-
fehreibung vom Jahre 795 auch das benachbarte Furte aufgezählt wird, fo ftand die
Gerichtsbarkeit feit jener Zeit infolge des Immunitätsprivilegiums vom Jahre 772 dem
Klofter Lorfch zu, die hohe Gerichtsbarkeit dem Zentgericht auf dem Landberg bei
Heppenheim. Im Laufe der Zeit haben fich aber die Gerichtsverhältniffe bei dem
Wechfel der Landeshoheit vielfach geändert.
Lindenfels felbft war keiner Zent zugeteilt. Für die frühefte Zeit feiner Gefchichte
fehlen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit nähere Anhaltspunkte. Als aber die
Burg zum zweitenmale an die Pfalz gekommen war (1277), erfCheinen dort kurpfälzifche
Vögte, fo ein Wezzelo, Advocatus de Lindenfels fChon in der Kaufurkunde vom
Jahre 1277, ferner 1295 ein Advocatus de Lindenvels dictus Trutelingen (Guden.,
fyll. 303), 1308 ein Vogt zu Lindenfels ohne Namen (Karlsr. Kopb. 525a, 8), 1309
Heinrich von Erlichaim (Karlsr. Kopb. 537, 194), 1370 Heinrich Muspach,
Abb. 156. Lindenfels.
Ortswappen (1720)
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