Full text: Die Kunstdenkmäler des Kreises Bensheim (A, [4])

   
Lindenfels 175 
Vogt zu Lindenfels (Karlsr. Kopb. 464, 145), 1382 Hamann von Sickingen 
(Karlsr. Kopb. 465,37) und 1389 — 1391 Gerhard Gabel (Karlsr. Kopb.466, 9 und 39). 
Mit der Erteilung der Stadtfreiheit erhielt Lindenfels auch die eigene ftädtifche 
Gerichtsbarkeit, und König Ruprecht erweiterte diefe 1404 dahin, daß die Bürger 
vor keinerlei Land- und das königliche Hofgericht oder anderswohin vor Gericht 
gezogen werden und daß jeder bei Bürgermeifter und Rat der Stadt das Recht nehmen 
folle. Die hohe Gerichtsbarkeit aber wurde in der Folge im Namen der Pfalzgrafen 
von den Fauten in Heidelberg ausgeübt. Mit dem Anfang des 17. Jahrhunderts er- 
[heinen eigene Amtmänner in Lindenfels, die meift angefehenen adeligen Familien 
angehören, fo die Knebel von Kagenelnbogen, die Landfchaden von Steinach, daneben 
auch bürgerliche. Nach den Beftimmungen der Renovation vom Jahre 16131) wurde von 
gemeinen Gerichtsfachen vom Gericht zu Lindenfels an das Hofgericht zu Heidelberg 
appelliert, alle Frevel aber durch das Oberamt Heidelberg verhandelt und entfchieden. 
Das Herrengericht oder die Frevelteidigung fand viermal im Jahre unter dem Vor- 
fig des Oberamts Heidelberg ftatt. Die Richtftätte lag auf dem Galgenberg in den 
„Fauftenbacher Hecken“. Stock, Galgen und Leitern hatte die Stadt und die Talzent 
zu ftellen, die anderen Unkoften fielen der Herrfchaft zu. Im Jahre 1737 wurde das 
bisherige Unteramt Lindenfels zu einem Oberamt, die Stadt zu einer Oberamtsftadt 
erhoben. Damit fand eine Trennung der Gerichtsbarkeit vom Oberamt Heidelberg 
ftatt und ihre direkte Unterftellung unter die Kollegialbehörden der Pfalz. Bis zum 
Übergang an Heffen treten nur noch drei Oberamtmänner auf (Freiherr Überbruck 
von Rodenftein, Graf Franz von Hohensbroich und Jofeph Graf von Latour). 
Schließlich bleiben noch die kirchlichen Verhältniffe von Lindenfels zu erörtern. 
In dem Auszug aus dem Synodalverzeichnis der Diözefe Worms vom Jahre 1496 
(Darmft. Staatsarch. V, 7 Conv. 80) findet fich zu Furtt (Fürth) der fpätere Zufag:: filia 
Lindenfels c. Schlirbach. Offenbar von derfelben Hand rührt die Fußnote her: Nota. 
Lindenfelg vnd Schlirbach beyde filial von fürtt, modo Rdus - frater francifcus plag 
religiofus in Erpach paftor ibidem 1630. Beide Notizen beziehen fich auf die Zeit 
des dreißigjährigen Krieges, als nach der Niederwerfung der Pfalz überall die katho- 
lifche Lehre eingeführt wurde, bis durch das Auftreten der Schweden 1631— 1634 
ein vorübergehender Wandel eintrat. Die Lesart Dahls (Lorf&h. Urk. S. 18): Fürth 
cum Lindenfels et Schlierbach ift zum mindeften ungenau und irreführend. Immerhin 
darf angenommen werden, daß Lindenfels in frühefter Zeit eine Filiale von Fürth war 
und mit diefem zur sedes Weinheim der Diözefe Worms gehörte. Sicherlich war es 
aber nicht, wie nach Dahl (S. 191) auch Marchand (S. 56) annimmt, ein Teil des 
Heppenheimer Pfarrfprengels; denn es lag außerhalb der öftlichen Grenzen der 
Parochie, die in der terminatio auf dem bekannten Stein in der Heppenheimer 
Kirche durch die Orte Seidenbach, Lautenwefchniß, Mitlechtern und Albersbach be- 
zeichnet werden. 
Als die Stadt Lindenfels noch im Entftehen und klein war, benutten wohl die 
wenigen Einwohner die Kapelle zum heiligen Michael auf der Burg. Aber fchon im 
Jahre 1371 ftiftete Ruprecht I. in der von ihm neuerbauten und St. Peter. und 
St. Martingeweihten Kapelle eine ewige Meffe und ein Seelgerede (Karlsr. 
Kopb. 494, 159 und 537, 367). Da Lindenfels bereits feit 1336 Stadtgerechtigkeit 
hatte, fo ift anzunehmen, daß auch feine Kirche bald aus einer Filialkirche eine felb- 
') Erneuerung des Schloffes und Haufes Lindenfels eigenthumblicher Hand, zinßbahren 
Gütern und deffen Gerechtigkeiten. Verfertiget durch Albrecht Olingern Churf. Pfalz Reno- 
vatorn Anno 1613. Darmft. Staatsarch. 
      
   
  
  
  
  
  
  
     
   
     
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
     
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