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Domausftattung: Schickfale 178
befanden fich doch auch Deutfche und insbefondere auch Mainzer Bürger, denen es
nicht an Verftändnis für den Wert diefer Kunftwerke mangelte, und auch fonft fehlte
es damals in Mainz nicht an Männern, die für die Rettung der Denkmäler,des Domes
mit Wort und Tat eintraten; gerade ihre Namen werden uns bei der Befihreibung
der Mainzer Kunftdenkmäler, insbefondere derer des Domes, noch häufig begegnen.
Wenn ihre Bemühungen auch nicht von glänzenden Erfolgen begleitet waren, fo lag
das weniger an ihnen als an dem geringen Entgegenkommen, das fie bei einzelnen
Gliedern der franzöfifchen Verwaltung fanden und an deren Zwiefpältigkeit. Sicher-
lich waren die Männer, die im folgenden noch genannt werden, fChon gleich nach der
Veröffentlichung der oben mitgeteilten Verfügung im ftillen und durch. ihr perfön-
liches Verwenden für den Schug der Denkmäler tätig. Ihrem Einfluß mag es auch
zuzufchreiben fein, daß nicht gleich in feinem vollen Umfange der Wappenfturm los-
brach; denn erft am 1. Januar 1799 (wir geben hier der Einfachheit halber ftatt der
republikaniföhen Zeitrechnung die Daten nach dem alten Kalender) geht von der
administration centrale du departement du Mont-Tonnerre an die administration muni-
cipale du canton de Mayence unter Beziehung auf die Inftruktion vom 27. Mai 1798
die Weifung, „de proc&der A la destruction de tous les signes et monuments, qui
rappellaient les temps odieux du droit f&odal“. Befänden fich aber darunter Denk-
mäler, die wegen ihres Kunftwertes (comme des objets de l’art) erhaltungswert fchienen,
fo folle darüber berichtet werden.!)
Daraufhin berichtet denn auch fthon am 9. Januar Rudler, Regierungskommiffär
in den neuen Departements des linken Rheinufers, an die municipalit@ de Mayence
wegen der Erhaltung der Bronzetüren des Willigis (damals noch an der Liebfrauen-
kirche) und der Denkmäler im Dome. Hier ift ffhon die Rede von einem Mufeum, wo
man diefe Gegenftände unterbringen könnte. Im übrigen fagt Rudler feine volle Unter-
ftügung in diefer Sache zu. Die Angelegenheit fcheint auch guten Fortgang genommen
zu haben. Bereits in einem Schreiben vom 12. Januar 1799, das die administration
municipale du canton et de la commerce de Mayence an Rudler richtet, wird die Er-
nennung eines Komitees geplant. Es werden hierfür vorgefChlagen: die Bürger Reuter,
ci-devant conseiller intime, Bodmann und Neeb, professeurs pres l’universite d’ici,
Nicola Müller und Keck, peintre et desinateur. Diefe Herren, tous connaisseurs de
l’art et de l’antiquite, wären gern bereit, fich zu betätigen und 1) für die Aufftellung
einer Lifte des Denkmälerbeftandes zu forgen, 2) auch die Bedeutung der Denkmäler
darzulegen und 3) Vorfchläge für ihre Erhaltung zu machen. Dem Kriegskommiffär
will man die Sache mitteilen, damit die Herren ungehindert Eintritt in den damals
als Magazin dienenden Dom erhalten. Durch die Erkrankung Reuters nimmt aber
die Sache keinen rechten Fortgang. Am 8. Mai 1799 berichtet endlich Bodmann, der
bei der ganzen Angelegenheit die treibende Kraft gewefen zu fein fCheint, als Pro-
feffor der fränkifchen Gefetgebung an der Univerfität Mainz an den Präfidenten der
Munizipalverwaltung, Bürger Umpfenbach: die Kommiffion hätte ein Verzeichnis
angelegt, aber feines Ermeffens fei dies zu flüchtig; er wünfcht, daß dem ernannten
Komitee zur befonderen Inftruktion mitgeteilt werden möchte, 1) daß alle und jene
Kunft- und Altertumsgegenftände, welche fich an einem beftimmten Orte befänden,
ohne Unterfchied in ein genaues Verzeichnis aufgenommen werden follten, fie möchten
der Konfervation wert fein oder nicht; 2) jedes Mitglied begleitet diefes Verzeichnis
mit feinen befonderen Bemerkungen und Gründen, warum es glaube, daß diefes
!) Hierfür und für das Folgende dient als Quelle ein kleiner Faszikel „Domakten“ des
Mainzer Stadtarchivs (Akten-Abt. 137 Dom. Boden 10).