174 Domausftattung: Schickfale
oder jenes Stück entweder als Kunft- oder Altertumsftück einer befonderen Aufmerk-
famkeit und Erhaltung würdig fei; 3) diefe Spezialbemerkungen werden von jedem
Gliede eingefammelt und der Munizipalverwaltung zu höherer Erwägung und Ent-
fehließung vorgelegt, darüber, was zu erhalten und an einen demnächft zu beftimmen-
den Ort überbracht werden follte; 4) in diefem Spezialberichte müßten auch die An-
gaben über etwa entftehende Transportkoften enthalten fein. Wären diefe zu groß —
das käme befonders für die Monumente der Erzbifchöfe in Betracht — fo folle eine
genaue Handzeichnung angefertigt und diefe im Munizipalarchiv niedergelegt werden.
Das Original folle inzwifchen unverrückt bleiben. Zum Schluffe weift er noch darauf
hin, daß man auch den Vikar P. Schunk, der bisher der Munizipalverwaltung bei der
Beftimmung des Perfonals gänzlich entgangen fei, in das Komitee aufnehmen möge.
Ob nun diefe Liften im Sinne Bodmanns wirklich zuftande kamen, wiffen wir nicht;
in den vorhandenen Akten findet fich nichts von ihnen. Einen befonderen Erfolg
[eheinen auch diefe Maßregeln zum Schuge der Domdenkmäler nicht gehabt zu haben;')
denn im Januar 1801 ift der Polizeikommiffär Kronebach im Auftrage des Maires
von Mainz mehrere Tage im Dome damit befchäftigt, ein Verzeichnis aller der Gegen-
ftände aufzuftellen, die demnächft öffentlich verfteigert werden follen. Diefes Verzeich-
nis, meift in franzöfifcher Sprache gefchrieben, umfaßt 4 Foliofeiten mit 102 Nummern
und liegt (offenbar im Konzepte) den Akten bei. Leider ift es in feinen Angaben
fehr allgemein gehalten. In der Hauptmaffe find die dort verzeichneten Gegenftände
bewegliche Ausftattungsftücke aus Holz (Schränke, Türen, Windfänge, Kiften u. a.),
darunter muß fich aber auch gar manches kunftgefchichtlich wertvolle Stück befunden
haben, wie wir dies zum Teil aus Kronebachs eigenen Angaben, zum Teil aus anderen
Quellen erfehen. Kronebach beginnt feine Aufftellung im Weftchor. Hier fteht an
erfter Stelle das große Chorgeftühl, das, wie wir oben gefehen, auch wirklich zur Ver-
fteigerung kam, ferner die Trümmer eines Altares von vergoldetem Holze, dann er-
wähnt er hier u. a. noch ä l’orgue (auf der Orgel) das Holz der zerftörten Orgel, mit
mehreren Bildwerken. Offenbar ift hier die auf der nördlichen Chorbühne ftehende,
von Cünger (f. unten) geftiftete Orgel gemeint. Ferner wird in einem anderen Teil
der Kirche das Holz einer anderen Orgel erwähnt (es waren wohl die Refte der beim
Brande von 1793 zerftörten Orgel im Langfchiff). Auch eine Skulptur aus Marmor,
ungefähr zwei Fuß hoch, wird als von der Kanzel ftammend mit aufgenommen. Aus
dem Pfarrchor wird ein hölzernes Getäfel mit mehreren Siten angeführt (vielleicht
ift das heute in der Viktorkapelle ftehende damit gemeint; dies foll der Überlieferung
nach aus dem Oftchore ftammen). In einem Zimmer hinter dem Chore (gemeint wird
wohl ein Raum der Sakriftei fein) notiert er 23 Gemälde (tableaux); dann führt er
u. a. noch an einen „Haufen“ von hölzernen Brettern, Figuren und anderen zer-
brochenen Gegenftänden aus Holz, eiferne Gitter, Leuchter ufw. Kurz, das ganze
Inventar macht den Eindruck, als habe man befthloffen, im Dom mit allem, was irgend
noch von Beweglichem und Verfteigerbarem übrig war, gründlich aufzuräumen. Die
eigentlichen Steindenkmäler fehlen im Verzeichniffe; offenbar betrachtete man fie
als nicht zum Verfteigern geeignet. Daß aber auch diefe nicht außer aller Gefahr
waren, werden wir gleich aus einem Schreiben Bodmanns erfehen. Seinem Inventar
hat nun Kronebach auch noch einiges für die Denkmälergefchichte Wertvolles ange-
fügt. So bemerkt er, daß man erftaunt fein könne, fo wenig Eifen angeführt zu finden;
„mais il faut observer, que le fer a &t& enlev& par le Genie, ainsi que les colonnes
1) Vgl. auch das Schreiben Mulots, Professeur de belles lettres ä Mayence etc. an die muni-
cipalit@ de Mayence vom 9. Brumaire an 8 = 31. Oktober 1799 (Domakten).
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