Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

    
182 Ausftattung: Naffauer Altar (St. Bartholomäus) 
fich ein dem unteren ähnliches Befchlagwerkornament mit Cherubkopf und Gehänge 
an. Konfolen mit Masken tragen das farkophagähnlich gebildete Schlußgefims, über 
dem auf einem Sockel mit ausgreifenden Seitenvoluten ein jubilierender Putto fitt. 
Über die Wappen ift Folgendes zu fagen. Das große Wappen oben im Auffag ift 
das Wappen der dem niederen Adel angehörigen Familie von Naffau zu Spurkenburg 
(liegt nördlich von Ems nicht weit von der Stadt Naffau) — nicht etwa das des hochade- 
ligen gräflichen, fpäter fürftlichen und herzoglichen Haufes Naffau: mit ihm hat die 
Familie von Naffau zu Spurkenburg dem Blute nach nichts zu tun —.!) Da die Familie 
mit Heinrich von Naffau zu Spurkenburg 1601 ausftarb (f. oben die InfChrift), ift nach 
altem Brauch das Wappen geftürzt. Im übrigen find die Wappenreihen nicht mehr 
vollftändig. Bourdon gibt an, der Altar habe 16 Wappen in quatuor columnis getragen. 
Das kann nur heißen „in vier Reihen“. Und die nächftliegende Annahme ift die, daß 
unter den vier vorhandenen Wappen noch je drei andere fich fanden, nämlich je eins 
auf den Zwickelflächen zu feiten der Bogen, die die Nifchen abfchließen, und je zwei 
an den Pfeilerflächen zu feiten der Nifchen. Diefe Vermutung wird zur Gewißheit, 
wenn wir die Aufzählung der Wappen bei Bourdon mit den vier erhaltenen Wappen 
vergleichen. Das erhaltene Paar links: Naffau und Selbach, genannt Quadfaffel, ift 
das erfte Paar der väterlichen Wappen bei Bourdon, und das erhaltene Paar rechts: 
von Staffel und Wolf von Sponheim das erfte Paar der mütterlichen. Darnach können 
wir mit Hilfe Bourdons die Reihen ergänzen: es befanden fich ganz links, unter dem 
Wappen Naffau, von oben nach unten die Wappen Idftein, Riedel von Reiffenberg, Klee 
von Kleeberg; unter dem Wappen von Selbach die Wappen Bock von Palterkam, Hain- 
berg, Bufek ; rechts unter dem Wappen von Staffel die Wappen Hattftein, Grerfan, Reif- 
fenberg; endlich ganz rechts unter dem Wappen Wolf von Sponheim die Wappen Baffen- 
heim, Brendel von Homburg, Gull von Heddernheim. Die fehlenden Schilde find ver- 
mutlich beim Wappenfturm(f. oben S. 171) heruntergefchlagen und vernichtet worden.?) 
Material. Der weitaus größte Teil des Altars, Architektur und Reliefs, befteht 
aus Tuff. Es ift derfelbe feine graugelbe Stein, dem wir auch in der Reihe der Grab- 
denkmäler (etwa feit 1500) begegnen werden. Er kommt aus der Eifel. Dort finden 
fich bei dem Dorf Weibern große, fehr alte Brüche, in denen der Stein noch jett ab- 
gebaut wird. Wir wollen diefen Tuff, den kleine, [{hwarze Einfprengfel charakterifieren, 
im folgenden als Eifel-Tuff bezeichnen. So gut wie alle Tuffteile find dick bemalt. Aus 
Marmor find nur die Säulen, auch die drei oberen, und zwar ift die Farbe der Schäfte 
graurofa. Die Fußftücke (aus Alabafter) find gelblichweiß und vergoldet. 
Das ift der heutige Zuftand. Aber es ift nicht der urfprüngliche. Betrachten wir 
das einzelne genauer, fo erheben fich fofort Bedenken. Die beiden Gruppen der 
Kreuzfchleppung ftehen auf rohen kiftenartigen Sockeln (fie find modern bemalt), und 
auch fo noch fügen fie fich den Nifchen nur unvollkommen ein; auch ihr Stil ift anders 
als z. B. der der Frauen im Kreuzigungsrelief der Mitte: dort find die Frauen fein- 
gliedriger, beweglicher, der Johannes weniger klaffifch. Weiter: den beiden Engeln, 
die die InfchriftkartufChe unten links halten, fehlt je ein Flügel, auch der entfprechende 
Engel rechts außen hat nur einen; das Zahnfchnittgefims über diefen Engeln und den 
Schriftkartufchen hört außen beiderfeits ganz unvermittelt auf, während es natürlich 
um die Seitenflächen des Sockels herumgeführt fein müßte: hier fehlt ganz offenfichtlich 
1) Der Schild ift mit Scheiben beftreut, das hochadelige Haus führt Schindeln im Wappen. 
2) Bei der Beftimmung der Wappen hatten wir uns hier wie im Folgenden der Hilfe der 
Herren Affeffor Dr. Strecker und Regierungsrat Dr. Würth zu erfreuen. Wir find beiden Herren 
für ihre ftets bereite Unterftügung zum lebhafteften Danke verpflichtet. 
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
    
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