Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

Johannisaltar 
(Fürftenberg) 
       
   
  
     
   
  
     
   
   
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
      
210 Ausftattung, Altäre: St. Margareten und Fürftenberger Altar 
18. Jahrhunderts anbahnt, die uns z.B. in den Seitenaltären der Peters-, Auguftiner- 
und Ignazkirche entgegentritt.!) 
Kapelle XII (St. Margareten) hat ihren Altar eingebüßt, einen Holzaltar mit dem 
Wappen der Dalberg,?) die hier ein Familiengrab hatten. Eine Infchrift hatte der Altar 
nicht. Er ift wahrfcheinlich eine Stiftung des vor ihm begrabenen Wolf Diether, Käm- 
merer von Worms, genannt von Dalberg (F 1618). 1801 ftheint der Altar fChon zer- 
ftört gewefen zu fein. Bodmann bemerkt in feinem Handexemplar des Gudenus II S.77 1 
(Stadtbibliothek Mainz) „das fChöne Blatt davon habe ich a. 1801 den 17. Febr. bey 
der Verfteigerung um 73 livres gekauft. Bi“ (f. oben S. 175). Auf dem St. Farfchen 
Grundriß fehlt der Altar. 
In der Kapelle XIII (Johannis des Täufers) ift der Altar erhalten. Ihn ließen 
die Erben und Teftamentsvollftrecker dem Domherrn Friedrich von Fürftenberg (+ 1608) 
zum Gedächtnis errichten.?) Das befagt die Infchrift, die folgendermaßen lautet: 
R- AC NOBILI DNO FRIDERICO A: 
FVRSTENBERG HVIVS METROPOLI. 
ECCLAE SVBSENIORI CAN’ &C.PIAE 
MEMORIJAE CAVSA FIERI CVRAVERVNT 
EIVSD.-HAEREDES & TESTAMENTARII 
ANNO.J007. OBITVS DIE QIANVARII. 
Das Datum kann nicht ftiimmen. Wenn die Erben und Teftamentsvollftrecker des 
Domherrn zu feinem Gedächtnis den Altar errichten ließen, kann das erft nach feinem 
Tode gefchehen fein. Friedrich von Fürftenberg aber ftarb am 9. Januar 1608.*) Ganz 
offenbar liegt ein Verfehen des Steinmetgen oder feines Auftraggebers vor. Ein folches 
Verfehen wird denkbar, wenn wir uns vergegenwärtigen, was eigentlich der Sinn der 
letzten Zeilen ift. Sie können doch kaum etwasanderes befagen als dies: im Jahre 160?, 
am Todestage, dem 9. Januar, ließen die Erben ufw. den Altar fertigen, d. h. erteilten 
fie den Auftrag. Überfett man fo, fo hat man die Wahl, ob man die lette Ziffer der 
Jahreszahl als 8 lefen und annehmen will, daß die Stiftung noch am eigentlichen 
Todestage felber erfolgte, oder ob man 9 ergänzen und glauben mag, der Auftrag 
wurde erft ein Jahr nach dem Tod, aber doch am Jahrestag des Todes gegeben. Man 
mag [ich fo oder fo entfCheiden, auf alle Fälle wurde der Altar erft einige Jahre [päter 
fertig. Ich komme darauf weiter unten noch einmal zurück. So ift es aber auch allen- 
falls verftändlich, daß man fich, als man den Wortlaut der Infchrift feftftellte, in der An- 
gabe des Jahres irren konnte. 
Der Altar ift 2,84 m breit (größte Breite) und 7,80 m hoch. Sein Umriß wirkt fehr 
gefchloffen. Auf einer über der Menfa feitlich ausladenden Fußplatte erhebt fich der 
ı) Es wäre eine recht lohnende Aufgabe, die Entwickelung des Altaraufbaues vom 16. bis 
zum Ende des 18. Jahrhunderts für das Mainzer oder mittelrheinifche Gebiet einmal darzulegen. 
”) Bourdon S. 101; Gudenus II S. 771; Schrohe in der Mainzer Ztfchr. II S. 103 Anm. 1. 
») Bourdon S. 99; Gudenus II S. 788; Schrohe a.a.O. 
‘) Nach der übereinftiimmenden Ausfage von Joannis (II S. 360) und Bourdon, der noch 
den urfprünglichen Grabftein fah, fowie der Monumenta Paderbornensia (Paderborn 1669) 
S. 178 und 196.
	        
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