Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

       
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
      
218 Ausftattung, Altäre: Saulheimer Altar 
oder ähnliches bekrönte: links ein Schugengel, rechts wohl der Namenspatron des 
Stifters, der heilige Adolf. Aufdem Giebel fteht in einer Strahlenkrone die Muttergottes, 
darunter im Giebelfeld das Wappen der Hund von Saulheim. Bourdon verzeichnet am 
Altare auch noch die Ahnenprobe: (herald.)rechts: 1) Hund, 2) Hattftein, 3) Partenheim, 
4) Schenck von Schweinsberg, 5) Helmftatt, 6) Weiß von Feuerbach, 7) Braun von 
Schmidberg, 8) Schwalbach; links: 1) Dienheim, 2) Reiffenberg, 3) Crat von Scharffen- 
ftein, 4) Staffel, 5) El&, 6) Hund von Saulheim, 7) Schönnenberg, 8) Wolff von Sponheim. 
Wo diefe 16 Wappenfchilde angebracht waren, läßt fich jest bei dem dicken Farben- 
anftrich nicht mehr feftftellen. Vier davon, je zwei rechts und links, könnten am Haupt- 
gebälk auf dem Friesftück über den Kapitälen ihren Plat gefunden haben, dort fiehtman 
[ehwache Spuren von Zapfenlöchern. Diefe könnten aber auch zur Befeftigung von 
Rofetten oder eines ähnlichen Schmuckftückes gedient haben. Der gegebene Pla für 
die Wappen wären die Pfeiler feitlich der Giebelnifche. 
Das Material der Figuren fowie der Säulen mit Kapitäl und das des Ornaments 
ift Lindenholz, für die eigentliche Architektur ift Eichenholz verwendet. Kapitäle und 
Gefimfe zeigen reiche Vergoldung. Um den Eindruck des Steines (Marmor) hervor- 
zurufen, war wohl urfprünglich die ganze Architektur fowie auch die Figuren und das 
Ornament mit einem entfprechenden Anftriche verfehen: fChwarz oder weiß, je nach 
dem verwendeten Holzmaterial: Eichen- oder Lindenholz. 
Starke Veränderungen erlitt der Bilderf£hmuck des Altars. Heute befinden fich 
darin als Hauptbild in der Mitte auf Leinwand ir Öl gemalt: eine Kreuztragung, be- 
zeichnet /. V. Crams fec. A 1665.!) Das Bild zeigt Crams als Rubensfchüler, es ift 
eine tüchtige Arbeit, leider find die Farben ftark eingefunken. Eine ausführliche Be- 
fchreibung gibt Schrohe, Mainzer Zeitfchrift III S.125f. Unter dem Mittelbild ift in 
den Altarfockel eine Kreuzigung des heiligen Petrus eingelaffen; fie ift ebenfalls in Öl 
auf Leinwand gemalt und ftammt aus derfelben Zeit wie das Mittelbild, rührt aber von 
einem geringeren Meifter her. Im Giebelfelde befindet fich jest eine Pietä auf Holz, 
die ftarke Anklänge an die KranachfChule zeigt und offenbar älter ift als die beiden 
anderen Bilder. 
Urfprünglich befand fich als Mittelbild in dem Altare ein auf Seide geftickter Kruzifixus 
mit der Infihrift: aspice mortalis pro te data victima talis, wie Bourdon angibt. Diefe 
Stickerei ift [purlos verföchwunden. Der obere Abfchluß des Mittelfeldes, ein flacher, 
profilierter Stichbogen, ifthinterdem Rahmen des jegigen Bildesnoch fichtbar. Vielleicht 
ftanden die beiden kleinen ffhwebenden Engel in den oberen Ecken des Mittelfeldes zu 
dem älteren Mittelbilde in irgendeiner Beziehung. Um das Jahr 1835, d. h. nach der 
Wiederherftellung der Domdenkmäler, befanden fich in dem Altar nach den Angaben 
Schaabs IIS. 62: unten eine Kreuzigung Chrifti,inder Mitte Pilatus’ Urteilüber Chriftus, 
oben eine Grablegung Chrifti. Das Cramsfche Bild, das nach Schaab urfprünglich das 
Altarbild der Mauritiuskirche gewefen fein foll, befand fich, ehe es in den Saulheimer 
Altar verfett wurde, in dem Laurentiusaltar (f.oben S. 209); als dort das Gemälde von 
Heuß eingefett wurde, brachte man es im Saulheimer Altar unter. Wann das Cramsfche 
Bildin den Laurentiusaltar kam, wiffen wir nicht. Ob überhaupt die Kreuztragung, die 
Schaab im Laurentiusaltar fah, die von Crams gemalte war, können wir an Hand der 
uns zu Gebote ftehenden Quellen auch nicht mehr nachweifen, ebenfowenig wie 
Schaabs Angabe, daß das Bild aus der Mauritiuskirche ftamme. Die Pietä am Giebel 
des Altars ift möglicherweife alter Beftand des Domes; vielleicht befand fie fich auch 
I) Über Joh. Valentin Crams (Krambs) gibt nähere Mitteilungen Schrohe, Mainzer Zeit- 
fehrift II S.95, III S. 125f, und Auffäte und Nachweife S. 101.
	        
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