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Ausftattung: Chorgeftühl im Weftchor 221
keit reichen die Denkmäler bis auf den Boden; ihr unterer Teil wird jegt von der
Rückwand des Geftühls verdeckt. Das Nähere fiehe unten bei der Befthreibung der
beiden Denkmäler Nr. 56 und 57.
Bei der Wahl und Anordnung des auf dem Gefimfe ftehenden Figurenf&hmuckes
waren für die Auftraggeber gefchichtliche Gefichtspunkte maßgebend. In dem Wappen-
(['hmuck, der an dem Gefimfe der Rückwand angebracht ift, follte einerfeits der
Machtbereich des Erzbistums und feine höchften Würden zum Ausdruck gebracht
werden, andererfeits der Mitgliederbeftand des hohen Domkapitels, das fich ein folches
Kunftwerk errichten ließ, für alle Zeiten feftgelegt werden. Vorbildlich waren für
derartige finnbildliche Zufammenftellungen die Mainzer Wappenkalender und die fo-
genannten Mainzer Schreibkalender (f. Schrohe S. 48f., S. 50f.), wo auf der Um-
rahmung oder dem Titelblatte durch Heilige und Wappen in ähnlicher Weife „die Herr-
lichkeit des Erzftifts Mainz“ zum Ausdruck gebracht wird. Über dem erzbifchöflichen
Sitze fteht hoch oben auf dem Baldachin zwifchen zwei Bettlern der heilige Martinus
zu Pferde als Schutpatron des Erzbistums und des Domes; feitlich davon auf dem
Gefimfe zwei Putten: das Ganze bildet eine vorzüglich im Dreieck aufgebaute Gruppe,
die gleichfam als Giebel den Hauptteil des Geftühls hier wirkungsvoll abfchließt.
Rechts von diefer Mittelgruppe folgt auf dem Gefimfe zunächft das Kurmainzer
Wappen und dann die lebensgroße Figur des heiligen Bonifatius, als Gründer des
Erzbistums und erfter Erzbifchof von Mainz. Links entfprechend zunächft wieder auf
dem Gefimfe das domkapitelfche Wappen, dann Erzbifchof Willigis als Erbauer des
Domes. Auf den Flügeln, über den Türen: auf der Nordfeite Erzbifthof Bardo als
zweiter Erbauer des Domes, auf der Südfeite Crescenz als (angeblich) erfter Bifchof
von Mainz. Unter der Statue des heiligen Martinus foll das Chronoftichon saLVs DoMVI
hVlIc faCta est Luc. 19, 9 geftanden haben. Es könnte auch mit 1762, dem Jahre, in dem
mit der Aufftellung begonnen wurde, aufzulöfen fein (vgl. Schrohe, Auff. S. 23 f.).
Am Gefimfe des Baldachins, über dem erzbifthöflichen Sig, der Mitte des Ganzen,
thront das erzbifchöfliche Wappen von Ofteins. Auf den dem Throne zunächftliegenden
Feldern der Rückwand fehen wir dann rechts und links verteilt (f. das beigegebene
Schema) die Wappen der Suffraganbistümer des Erzftifts Mainz. Um das Jahr 1760
waren es nur noch 13, daher rechts 7, links nur 6; im 7. Schilde ftehen hier die ver-
[hlungenen Buchftaben VACAT (= vacat). In der Anordnung der Wappen ift
die amtliche Reihenfolge eingehalten. Daran fihließen fich in den nächften Feldern
die Wappen der (in den Familien erblichen) kurfürftlichen vier Erzämter und vier Erb-
ämter.!) Die Felder, die unter die Grabdenkmäler der beiden Mainzer Kurfürften von
Schönborn zu ftehen kommen, füllen die Wappen der Inhaber der fünf Dignitäten des
Domkapitels (rechts 3, links 2). In den darüber am Gefimfe angebrachten Wappen-
[childern fteht (rechts) PRAESENTIBVS, (links) GRATIOSIS. Mit diefen Wappen be-
ginnen die rein perfönlichen Beziehungen, denn diefe Würde der fünf Dignitäten
(Prälaten) wechfelte felbftverftändlich in Bezug auf den Inhaber ebenfo wie auch die
Site im Domkapitel. Es fchließen fich nun am Gefimfe an die Wappen der fünf Prä-
laten die der Domkapitulare. Feftgehalten ift hier der Stand des Kapitels von 1760
auf 61 (f. Schrohe S. 21 f. und S. 26). Damals gab es aber nur 19 Kanonikatsftellen,
die Symmetrie verlangte aber am Geftühle 20 Wappen; man half fich nun in der
Weife, daß man nachträglich noch den erft nach 1761 ernannten Kapitular, den
Freiherrn von Hoheneck, mit hinzunahm, der, wie fich aus dem Folgenden ergibt,
hier aber nicht an die letzte, fondern an die drittlegte Stelle rücken mußte (f. Schrohe
!) Näheres darüber bei Werner, Dom I S.170 ff.