234 Denkmäler: Erzbifchof Siegfried Ill
S, 100 und 161) erft ungefähr 1440-1450 errichtet wurde, kann das nicht die ur-
[prüngliche Aufftellung gewefen fein. Vielmehr hat die Platte, wie wir fehen werden,
urfprünglich gelegen. 1783 wurde das Denkmal am dritten Pfeiler, linkerhand vom
Oftchor aus gerechnet, neben dem Stein Erzbifchof Adolfs I befeftigt (vgl. den Grund-
riß bei Wetter Nr. 21). Erft 1865 kam es an feine heutige Stelle. 1834 wurde der Stein
von Scholl hergeftellt und vom Maler Gräf „in den urfprünglichen Farben“ neu bemalt.
Die Platte ift 1,02 m breit und 2,14 m hoch; der Stein ift feinkörniger, grauer
Sandftein. Ergänzt find Teile der beiden Hände des Erzbifchofs und die Zacken der
Kronen der beiden Könige. Auch die Krümme des Stabs ift neu (Gips). Die ftark aufge-
tragene Bemalung läßt nicht erkennen, ob noch weitere Teile (die Nafe?) erneuert find.
Die Infchrift war immer nur aufgemalt. Ihre Gefchichte f. bei Joannis, Gudenus
und Schunk a. a. O. Sie lautete urfprünglich: SIGEFRIDVS TERTIVS HVJVS SANCTAE
SEDIS ARCHIEPISCOPVS, RECTOR FVLDENSIS ECCLESIAE, LEGATVS APOSTOLICVS,
Das Denkmal gehört noch dem alten Typus der Grabplatten mit Kaftenrahmen an.
Der Rahmen ift auch nach außen, und zwar unten einwärts, profiliert. Das Profil zeigt
Abb. 87a. Daraus geht mit voller Sicherheit hervor, daß die Platte urfprünglich liegend
nt ne undihre Stügen über-
ko - ragendaufgeftellt war,
alfo entweder einen
kaftenartigen (farko-
phagähnlichen) Auf-
bau deckte oder auf
Säulchen oder ähn-
lichen Stügen ruhte.
Nach innen ift der
Rahmen einmal abge-
Abb. 87. Rahmenprofile der Denkmäler treppt. Der Grund ift
a) Siegfried III von Eppftein, b) Peter Aichfpalt, c) Matthias von Bucheck muldenförmigvertieft.
Die Darftellung verquickt zwei Motive, das des im Grabe ruhenden Fürften und
das der Krönung. Daß der Erzbifchof „eigentlich“ liegend gedacht ift, beweift das
Kiffen und die Lage des Stabes. Diefer Vorftellung wirkt aber fc&hon die Haltung der
Tiere, auf die er die Füße fett, entgegen: Löwe und Bafilisk ruhen nicht auf der
Platte, fondern ftehen auf deren unterem Rand. Und noch mehr widerfpricht die
Handlung, die der Liegende vollzieht, und die er doch nur ftehend vollziehen kann.
Ganz folgerichtig ftehen denn auch die beiden Könige auf rundlichen Konfolen, die
zu Seiten des Erzbifchofs aus dem Grund hervortreten. Zu einem Ausgleich der
beiden einander widerfprechenden Vorftellungen ift der Künftler nicht gelangt.
Der gefchichtliche Kern der Darftellung, ja, deren eigentliche Bedeutung, ift proble-
matifch. Erzbifchof Siegfried hat bei der Krönung Wilhelms von Holland (1. Nov. 1248)
affiftiert, vollzogen hat.er die Krönung nicht. Ob er Heinrich Rafpe gekrönt hat
(Juli 1246), wiffen wir nicht, und ob man die Tatfache einer folchen Krönung aus un-
ferer Darftellung fthließen darf, fcheint nicht ganz ausgemacht. Dagegen dürfte Schrohe
mit der Annahme Recht behalten, daß diefer und die verwandten Steine jedenfalls
den Anfpruch bezeugen, den die Mainzer Erzbifthöfe zwifchen dem Interregnum und
dem Erfcheinen der Goldenen Bulle erhoben, wenigftens im Fall der Behinderung des
Kölner Erzbifchofs die Königskrönung zu vollziehen. Schließlich kann man auch noch
fragen: ift denn überhaupt eine „Krönung“ dargeftellt? Oder bedeutet am Ende dies An-
faffen der Kronen einen anderen [ymbolifchen Akt? Wir müffen die Frage offenlaffen.