236 Denkmäler: Refte eines zerftörten Grabes
von Mainz von 1289—1396 I. 1913. S. 161 Nr. 866. Schneider, Gräberfunde,
Archiv f. heff. Gefch. 13. 1874. S. 321 ff., S. 534 ff. mit Tafeln. Schrohe, Reichs-
gef&hichtliches auf Mainzer Denkmälern. Zeitfchrift des Mainzer Altertumsvereins IV.
1893— 1905. S. 589 ff. Neeb, Ein verfchwundenes Erzbifchofdenkmal. Mainzer Zeit-
[ehrift III. 1908. S. 111. Zeichnungen im Befite der Stadtbibliothek (Mappe des Alter-
tumsvereins). Photographie Neeb.
Es handelt fich um die Bruchftücke eines großen Grabfteins, der, von den älteren
Dombefchreibungen erwähnt, 1804 im Boden des Oftchors aufgefunden wurde. Bei
dem Verfuch, ihn zu heben, zertrümmerten ihn die Arbeiter. Bodmann ließ die Refte
abzeichnen: die Zeichnung ift auf uns ge-
kommen, während jene Trümmer felbft
verfchollen find. Neeb hat die Gefchichte
der Auffindung erfChöpfend dargeftellt und
vor allem den Nachweis erbracht, daß ein
fehr fthöner Kopf, der 1872 ebenfalls im
Oftchor, nicht weit von der Fundftelle
jenes Steines zum Vorfthein kam, zu dem
Stein gehört hat (Abb. 88 und Tafel 46 c).
Diefer Kopf, 22><33 cm, aus grauem
Sandftein, ift alfo der einzige Überreft des
Denkmals, das wir heute noch haben
(Tafel46c; das Stück wird zurzeitim Ober-
gefchoß des Kreuzgangs verwahrt). Die
Arbeit ift ganz vortrefflich: die Hebung
und Senkung der Flächen wunderbar zart; :
dabei alles präzis und fCharf. Das lockere
Haar, die feine Ornamentik der Mitra
zeigt vollends, welch ein Meifterwerk uns
hier verlorengegangen ift. Weder der Stein
Siegfrieds III, noch eines der Denkmäler
des 14. Jahrhunderts erreichte die Schön-
heit diefes Stückes.
Nach den ausführlichen Darlegungen
Neebs bleibt mir nur noch die Aufgabe,
die Entftehungszeit des Denkmals zu be-
ftimmen. Der Gefamttypus war dem des
Grabmals Siegfrieds III ähnlich: Der Erz-
bifchof hatte zwei kleinere Figuren neben
fich, von denen mindeftens einer ein König
Abb. 88. Zeichnung der Refte
des im Jahre 1804 gefundenen m Fi
war, dem er die Hand an die Krone legte;
diefe Nebenfiguren ftanden auf Konfolen.
Ein Architekturrahmen (wie beim Aich-
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Grabdenkmals
[palt-Denkmal) war nicht da; vielmehr fcheint der Stein einen Kaftenrahmen gehabt zu
haben, den die Mitra oben zum Teil überfChnitt (auf der Zeichnung figt das Eckbruchftück
links oben zu tief!). Die InfChrift war nur aufgemalt. Da der Architekturrahmen, nach-
dem er (1324) einmal eingeführt war, zunächft nicht wieder aufgegeben wurde, und da
der Typusdes „krönenden“ Erzbifchofs im Aichfpalt-Denkmal zum legtenmalangewandt
erfCheint, kommen wir zunächft zu der Beftimmung: der Grabftein ift der eines Erz-