Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

   
270 Denkmäler: Kurfürft Albrecht von Brandenburg 
der Schrifttafel gelbbraun gefärbt; Einzelheiten (fo auch die Schrift) wurden vergoldet. 
Die Hauptfigur ift weiß, ebenfalls mit teilweifer Vergoldung; die Wappen haben ihre 
Farben, und der Kranz ift tief blaugrün. 
Die Wappen an den Sockeln der Pilafter und an diefen felbft, am Gebälk und 
oben zu feiten des Hauptbogens, auf jeder Seite fieben — zeigen in Übereinftimmung 
mit Bourdons Beftimmung die Bilder folgender Länder oder Herrfthaften: links, von 
oben nach unten Brandenburg, Kaffuben, Wenden, Hohenzollern, Ofterburg, Karls- 
burg (richtiger Kadolzburg), und Kammerftein; rechts, ebenfo, Stettin, Croffin (Bour- 
don: Croßne; die Bedeutung ift unbekannt; in Wirklichkeit gehört hierher Pommern), 
Meran, Nürnberg, Gütkow (oder Bütow), Schlüffelberg und Süß. 
Zu diefen teilweife recht auffallenden Reihen teilt uns das Kgl. Hausarchiv in Char- 
lottenburg durch Herrn Regierungsrat Dr. Würth in Darmftadt!) folgendes mit: „Die 
Beziehungen, die der Künftler durch Darftellung der Wappen von Meran, Ojterburg, 
Karlsburg, Kammerftein, Schlüffelburg und Süß zwifchen diefen HerrfChaften, Amtern, 
Schlöffern ufw. und dem Kardinal Albrecht konftruiert hat, find ganz willkürlicher 
Art. Die Wappen der genannten Ämter ufw. haben niemals auf dem Wappen eines 
Mitglieds des Kurfürftlichen und Königlichen Haufes Brandenburg-Preußen Verwer- 
tung gefunden. Auch nicht auf dem des Kardinals Albrecht... . Das Amt Ofterburg 
gehörte ehedem zum Erzbistum Magdeburg, deffen Stuhl Markgraf Albrecht bekannt- 
lich im Jahre 1513 einnahm. Karlsburg (Kadolsburg), Kammerftein, Schlüffelburg und 
Süß find Ämter und Schlöffer, die zum ehemaligen Fürftentum Ansbach gehörten, 
das ebenfo wie das Fürftentum Bayreuth fthon 1440 von den Kurlanden getrennt, 
unter Kurfürft Albrecht (Achill) wieder mit diefen vereinigt und nach dejfen Tod im 
Jahre 1486 abermals als Sekundogenitur abgezweigt wurde. Was Meran angeht, [o 
erinnern wir daran, daß Burggraf Friedrich III von Zollern-Nürnberg (geft. 1297) mit 
einer Tochter des Herzogs Otto I von Meran vermählt war. Nach dem Erlöfchen des 
Haufes Meran (1284) kam von deffen Befigungen die Herrfthaft Bayreuth, das nach- 
malige Fürftentum, an die Burggrafen von Nürnberg. ... Aber weder der Anfall 
diefes Erbes, noch der Erwerb der vorgenannten Schlöffer und Ämter haben bewirkt, 
daß ihre Namen und Wappen in den Fürftlichen Staatstitel oder das Landeswappen 
übergingen. Demgemäß fehlen fie auch in den Titeln und Wappen der Markgrafen 
von Ansbach und Bayreuth älterer und jüngerer Linie... . Nach alledem gewinnt 
man den Eindruck, als ob der Schöpfer des Albrechtfchen Denkmals für fein Werk 
eine Vorlage benutst hat, die auf Authentizität keinen Anfpruch erheben darf. Eine 
derartigeältere Vorlage aus dem Jahre 1574 befindet fich in unferen Sammlungen. .. .“ 
Soweit das Kgl. Hausarchiv. Herr Regierungsrat Dr. Würth hat nun jene „ältere Vor- 
lage“, ein Wappenbuch, das ihm bereitwilligft für einige Zeit überlaffen wurde, ge- 
nauer geprüft und ift dabei zu folgendem Ergebnis gekommen. Das Wappenbuch und 
die Wappenreihen am Denkmal hängen irgendwie zufammen. 1) Die Reihenfolge der 
Wappenfchilde in dem Wappenbuch und auf dem Denkmal ift von Brandenburg bis 
Süß genau diefelbe. In ihr fehlt nur das Herzogtum Preußen, das fehlen mußte, weil 
es zur Zeit des Kardinals noch nicht an Brandenburg angefchloffen war. 2) Befonders 
überzeugend ift die Tatfache, daß an Stelle des Schildes Pommern auf der linken Seite 
an zweiter Stelle ein filberner Schild mit einem roten, grüngeflügelten Greif erftheint, 
den Bourdon als Croßne benennt, den das Wappenbuch als den des Herzogtums zu 
!) Wir fprechen auch an diefer Stelle dem Kgl. Hausarchiv [owohl wie Herrn Regierungs- 
rat Dr. Würth für alle die hier befonders eingehenden und erfolgreichen Bemühungen unjeren 
herzlichften Dank aus. 
      
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
   
	        
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