Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

Dompropft 
Phil.Cragvo 
Scharfenftei 
Domherr 
Wennemar 
von Bodel- 
[cehwingh 
   
288 Denkmäler: Dompropft Cra& von Scharfenftein. Domherr von Bodelfchwingh 
Nr. 34. Dompropft Philipp Crat von Scharfenftein 7 1604. KXV: 
NGrabplatte. Bourdon S. 94. 
N" Die Platte liegt noch im Fußboden; fie ift aus rotem Sandftein, 1,25 m breit und 
2,13 m hoch. Die Infchrift lief ringsum. Erhalten haben fich nur die Worte REQVIESCAT 
IN PACE. Der Stein muß aber (fehon des Wappens wegen) identifch fein mit dem, 
deffen Infchrift Bourdon — freilich unvollftändig — verzeichnet: Anno domini 1604, 
15. Junii obiit... dominus Philippus Cratz a Scharpfenstein, praepositus Moguntinus 
et Francofurtensis, electus episcopus Wormatiensis. Bourdon macht dabei darauf 
aufmerkfam, daß die Infchrift auf dem gegenüberftehenden Altar den 13. Juli als 
Todestag bezeichne, während hier der 15. Juni angegeben fei. Im Feld ift ein einziges 
großes Wappen in der Mitte recht gut im Relief aus der Platte herausgehauen. Der 
Schild ift von Worms und Scharfenftein geviert, die drei Helme zeigen die übliche 
Zier. Ob oberhalb und unterhalb des Wappens urfprünglich noch etwas auf dem 
Grund des hochrechteckigen Feldes befeftigt war (kleinere Wappen in Bronze?), läßt 
fich nicht mehr feftftellen. 
Nr.35. Domherr Wennemar von Bodelfchwingh +1605. NQF. Tafel 57a. 
Joannis II S. 343. Bourdon S. 66. Schaab II S. 99. Fr. Schneider, Ein Mainzer 
Domherr der erzftiftlichen Zeit, Wennemar von Bodelfchwingh, 1558—1605. Leben, 
Haus und Habe. Freiburg 1907; insbefondere S. 141 ff. Schrohe, Auff.-Nachw. S. 3. 
Photographie Hertel und Völker. 
Der Domherr liegt da, wo heute das Taufbecken [teht, begraben. Zu feinem Ge- 
dächtnis wurde an der nächften Wand fein Denkmal errichtet. Und da diefes Denk- 
mal aus zwei deutlich voneinander ver[&hiedenen, aus weit auseinander liegenden 
Zeiten ftammenden Teilen befteht, muß man annehmen, daß entweder dem Domherrn 
(oder feinen Teftamentsvollftreckern) geftattet wurde, aufein älteres, [Chon vorher an Ort 
und Stelle vorhandenes Kunftwerk das eigentliche Denkmal mit Wappen und Infchrift 
aufzufegen, oder daß jenes Werk aus dem Befig und Nachlaß des Domherrn ftammte 
und mit dem Auffag zufammen jett erft hierher geftiftet wurde. Beides ift möglich. 
Das ganze Denkmal ift 4,50 m hoch; das Gehäus des unteren Teils mißt 2,95><2,65 m. 
Der untere Teil, ein Relief in einem gotifchen Gehäus, ift der ältere Teil. Das Ge- 
häus aus grauem Sandftein ruht in ganzer Breite auf einer reich profilierten Konfole, 
die unten an der Wand mit einem zierlichen Bogenfries abfchließt. Die Bogen find 
Kleeblattbogen, und ihre Füße vereinigen fich in Lilien. Ein ähnlicher Bogenfries be- 
gleitet die Unterkante der wiederum vielteilig profilierten Decke des Gehäufes. Die 
Seitenwände find fenkrecht einmal gebrochen und mit Maßwerkblenden ausgeftattet. 
Darin fit ein Holzkaften, der das Relief umfChließt. Seine Vorderkanten find mit 
feinen Rundftäben geföhmückt. Am Steingehäufe bemerkt man noch die Angeln einer 
Tür. Dies Ganze ift gewiß alt und zum Relief gehörig. 
Das Relief felber, ein Chriftus im Garten Gethfemane, befteht aus gebranntem 
Ton und mißt für fich 1,47><1,62 m. Es ift aus mehr als zwölf verfchiedenen Stücken 
zujammengefett. Erhalten ift es nicht fehr gut. So find neu die linke Hand und 
die Zehen des Fußes Chrifti, ferner die beiden Hände des Jüngers ganz rechts, die 
rechte Hand des mittleren und die vordere Hand des linken Jüngers; weiter der 
Engel, der Chriftus das Kreuz bringt. In der Häfthergruppe ift der Kopf des Judas 
neu und fo ziemlich alle Hände; endlich find Kleinigkeiten in der Landf£haft neu. 
Ergänzt find die Köpfe der beiden [|hlafenden Jünger rechts und der Kopf des mitt- 
leren der drei Schergen rechts von Judas in der unteren Reihe; fonft wohl nur noch 
unerhebliche Kleinigkeiten. Das Relief war zulegt einfarbig gelbbraun angeftrichen, 
    
     
   
  
  
  
  
  
  
   
  
   
   
   
    
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
     
  
  
  
  
   
     
	        
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