Innocenz II in Rom mit
r Mainzer Hauptkirche
‚verftanden werden, als
fe. WillS. 313 Nr. 35.
ld von Selehofen. Im
ntweiht, fchließlich be-
ub wenigftens teilweife
des Baues hören wir
le in Mainz eingeführt.
s er gegen Ende feiner
‚ den Dom sine hostio
- Erzbifchof fährt fort:
rdiam dei et per merita
urium fidelium sed et
1. K. F. Stumpf, Acta
zbifchof Konrad I. Der
ufes und erwähnt aus-
strum“, d. i. zwifchen
hat. Er erinnert den
ie fein Vorgänger ver-
u ziehen. Will II, 105
‚er wiederholt in jenem
Mainz herüberkam, [o
er kam ungefähr 1174
ifikat endete 1163. Der
hen 1163 und 1174 un-
chäden fchon bald nach
180 nicht mehr in der
onau zu kennen. Diefe
nur um die Erneuerung
gehandelt hat. Das ift
/I. Bonn 1871. Nr. 20.
omemoria und Guiberts
ı Dom zwar wieder her.
brannte er von neuem
Einer folchen Deutung
'essum vestrum princi-
‚jeuen Brandes fCheint in
m 1250 gefchrieben ift)
| Einführung Konrads |
iiens ventus ab oriente
et boni, privilegia quo-
s magna partim ignibus
Nr. 405. Nun hat aber
Regeften zur Baugefchichte 19
fehon Schneider hervorgehoben, daß insbefondere die legten Säte zur Regierungs-
zeit Konrads I nicht recht paffen wollen. Es ift deshalb mit der Möglichkeit zu
rechnen, daß der Chronift, der fpät und nachweislich mitunter nur recht unvoll-
kommen unterrichtet fchrieb, Ereigniffe der Zeit Arnolds von Selehofen und einen
Brand der Zwifchenzeit (vor 1183) zufammenwirft. Wie dem auch fei, jedenfalls
geht aus dem Brief des Abtes Guibert mit vollkommener Sicherheit das eine her-
vor, daß der Dom feit den Stürmen der Zeit Erzbifchof Arnolds bis auf Konrad I
gründlich nicht hergeftellt worden war. Und, ob wir nun nur einen einzigen Brand —
vor 1183 — oder noch einen zweiten — vor 1196 — anzunehmen haben, mindeftens
ift es fehr unwahrfcheinlich, daß Erzbifchof Konrad vor 1196 eine große, weithin
eindrucksvolle Bautätigkeitam Dom entfaltet habe. Dagegen fpricht nicht nur die ganze
Faffung des Briefes des Abtes Guibert. Dagegen [prechen insbefondere die Aus-
führungen des genannten Promemoria des Erzbifthofs felber, auf das ich damit noch
einmal zurückkomme. Die Schrift führt in ihrem weiteren Text genau die Verlufte
an Gütern aller Art an, die die Kirche in der herrenlofen Zeit erlitten hatte, und
zählt ausführlich auf, wie und mit welchen Summen der Erzbifchof den entfremde-
ten einftigen Befit; zurückerworben habe. Will II, 60 Nr. 91. Man wird annehmen
dürfen, daß diefe finanzielle Sicherung der Kirche größeren Bauunternehmungen
am Dom vorausgehen mußte. Erzbifchof Konrad wird auch aus diefem Grunde in
den erften Jahren feiner Regierung [thwerlich etwas Entfcheidendes am Dom unter-
nommen haben. Dazu ftimmt dann endlich auch fehr gut die folgende Nachricht.
Vor 1197: venerabilis pontifex dominus Conradus novam monasterii fabricam
inchoavit, sed non consummavit. Will II, 115 Nr.405. Vgl. auch unten das zum Jahre
1249 Gefagte. Zu denken ift hier an die Erneuerung der Seitenfchiffe und an den
Beginn des damit eng zufammenhängenden Weftbaus famt der Memorie. Die An-
nahme einer von diefem „Beginn“ zu unterfcheidenden anderen, älteren großen Bau-
unternehmung Konrads am Dom (Oftbau) wird durch keinerlei Überlieferung geftügt.
Zwifchen 1189 und 1200, wie es fcheint 1190: der Domkantor Godefrid läßt
(noch unter Erzbifchof Konrad) die Oftapfis mit Wandgemälden fChmücken. Joannis
Rer. Mog. lib. II, 326.
1197: Erzbifchof Konrad zieht an der Spitze eines großen Heeres ins Heilige Land,
wo er bis 1199 weilt. Will II, 107 Nr. 367. Er kehrt erft im Frühjahr 1200 nach
Mainz zurück, das er aber bald wieder verläßt. Im Oktober ereilt ihn in Riedfeld
(zwifchen Nürnberg und Würzburg) der Tod. Will II, 115 Nr. 407 u. II, 119 Nr. 428.
Vor 1200: ventus veniens ab occidente pinnaculum templi deiecit. Erat autem lig-
neum et super ciborium antiquum collocatum. Christiani chron. Mog. Will I, 115
Nr. 405. Da die Notiz für die Baugef&hichte nicht unwichtig ift, muß ich etwas ge-
nauer auf fie eingehen. Die Frage ift: was ift hier mit dem „ciborium antiquum“
gemeint? Man denkt zunächft an das Ciborium, das Bardo über dem Martinsaltar
in feinem (dem alten) Weftbau errichtet hat. Dann wäre „das“ hölzerne pinnaculum
ein weftlicher Vierungsturm. Natürlich darf man dabei nicht an den neuen fteinernen
des 13. Jahrhunderts denken, wohl aber an einen hölzernen des Bardo-Domes, der
jenem vorausging und bis 1200 geftanden haben wird. Schneiders Einwendungen
gegen diefe Deutung (Sp. 22 und Anm. 1) überzeugen mich nicht. Ciborium mit
„Chorwölbung“ zu überfeten geht nicht an. Und vollends künftlich ift die Unter-
fcheidung der „alten“ Chorwölbung (des Oftchors) von der (doch nach Schneider nur
etwa 40 Jahre jüngeren) neuen des Weftbaus. Hier fcheint mir vielmehr Bocken-
heimer Recht zu behalten: das ciborium antiquum ift das alte Ciborium Bardos im
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