Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

    
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Albanus 
Martinus 
Joh. v. Fried- 
berg 
Engelbert v. 
Naffau 
438 Kreuzgang, Denkmäler: Südflügel Nr. 21—22 
Spuren von nachträglicher Veränderung (Abarbeitung). So ift der Gedanke an eine 
Identität der beiden Portale fallen zu laffen. 
An der Stelle diefes neuerdings hier im Kreuzgang eingebauten Portals befand fich 
urfprünglich der Zugang zu dem großen Weinkeller unter dem Kapitelhaus, wie fich 
aus Bourdon (S. 152: juxta lapidem Nr. 103) ergibt und unten im Keller noch feft- 
geftellt werden kann (vgl. oben S.415f.). Auch der Grundriß Hundeshagens (Taf. 76) 
verzeichnet den Eingang noch. 
Innerhalb des Portals Nr. 20 ftehen auf den an den neuen Sockel angearbeiteten 
Standflächen zwei Poftamente: fie gehören zu einem abgebrochenen Altar und 
werden mit anderen Überreften diefes Werks unten nach Nr. 41 befchrieben werden. 
Auf diefen Poftamenten ftehen die Figuren zweier Heiliger, links Albanus, 87 cm 
hoch; rechts Martinus (ohne Kopf), 89 cm hoch; aus Alabafter; weiß, doch teil- 
weife vergoldet. Anfang des 17. Jahrhunderts. 
Nr. 21. Grabfteindes Domherrn Johannes von Friedberg F 1343. Joannis Il 
S. 347 und 360. Bourdon Nr. 15 S. 87 (vgl. auch S. 88 und 93). Gudenus Ill 
S. 919ff. Phot. Neeb. Tafel 82, a. 
Die Platte lag einft in der Nikolauskapelle,. Hier lag auch der Grabftein eines in 
demfelben Jahr (am 8. Nov.) verftorbenen Domherrn Johann von Karben (Joannis II 
S. 347). Mit diefem Grabftein hat Bourdon den unferen (Joannis II S. 360) offenbar 
verwechfelt oder zufammengeworfen. Wir ftellen den Sachverhalt richtig: der Stein 
des Johann von Karben fCheint nicht erhalten. Dagegen zählt Bourdon S. 88 unferen 
Johannes von Friedberg unter denen auf, die in der Nikolauskapelle „sine thumba 
vel epitaphio“ begraben feien. Allerdings fcCheint Bourdon feiner Sache nicht ganz 
ficher gewefen zu fein, denn am Schluffe feiner Befthreibung des angeblichen Steines 
Joh. v. Karbens bemerkt er: „Dubitatur tamen ex Hellwich, an hic non sit sepultus, 
qui eodem anno mortuus est et eadem gestavit insignia, Joannes de Fridberg, Can. 
Metrop. et Praepos. S. Mauritii € 1343).“ Die Gleichheit des Wappens und des Todes- 
jahres, wozu auch noch eine gewiffe Ähnlichkeit in der Schreibung des Todestages, 
VIII NOV und VIII KAL NOV, kommen könnte, mögen zu der Verwechfelung mit 
beigetragen haben. Unfere Lefung Johannes de Frideberg ufw. fteht ficher. 
Die Platte ift 1,20 m breit und 2,41 m hoch, roter Sandftein. Rand und Figur find 
ftark abgetreten, fonft ift das Denkmal wohlerhalten. Am Innenrand des Rahmens find 
vier eingebohrte Löcher neuerdings wieder ausgefüllt. 
Der Typus ift der der Steine Nr. 7 und Nr. 14. Nur daß hier nicht nur die Sockel, 
fondern auch die unteren Gefchoffe der Pfeilerchen gequadert find, daß der Kielbogen 
mit einem fortlaufenden Nafenkranz befegt ift, und daß der Rahmen nicht abgefchrägt, 
[ondern breit und flach, nach innen an den Langfeiten einmal rechtwinklig eingeftuft, 
dann mittels einer Kehle in den tief gelegten Grund übergeführt ift. Der Domherr 
fteht barhaupt mit gefalteten Händen im Gehäus. Die beiden an den üblichen Stellen 
ftehenden Wappenfchilde find Friedberg (= Karben) und Bienbach. 
Die leider fehr ftark abgetretene Infchrift — gotifche Unziale mit vielen Abkür- 
zungen lautet: + ANNO DOMINI MCCCXL/HI VIII KALENDAS NOVEMBRIS OBIIT 
IOHANNES DE FRIEDEBE/IRG CANONICVS HVIVS ECC/LESIE PRAEPOSITVS SANCTI 
MAVRICIH CVIVS ANIMA REQESCAT (fo!) IN PACE AMEN. 
Der künftlerifche Wert war wohl auch, bevor das Geficht fo ftark abgetreten wurde, 
nicht außerordentlich. 
Nr. 22. Grabftein des Domherrn Engelbert Grafen von Naffau + 1508. 
Joannis II S. 351 und 384. Bourdon Nr, 25 S.122. Gudenus II S. 905. 
   
  
  
  
  
  
  
  
    
    
      
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
     
	        
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