Full text: Der Dom zu Mainz (B, [2], Band 2, Teil 1)

   
(phus 
amen. 
ı Bild 
ift ab- 
1483. 
'- dem 
halten 
- Dar- 
bogen 
1. Die 
Anno 
amo | 
cat in 
Hatt- 
eben 
bach 
inand 
mißt 
ittert. 
Nur 
rift 
sentis 
annes 
pacis 
bach, 
fchen 
‚905. 
r und 
hgrab 
rüng- 
oben 
h auf 
Stifter 
rm ift 
Kreuzgang, Denkmäler: Garten Nr. 82—83 48] 
diefe beziehenden Verfe mit.!) Zu Joannis Zeiten (um 1722) muß das Hochgrab 
[&hon abgebrochen gewefen fein. Damals lag die obere Platte mit der Darftellung des 
Verftorbenen im Fußboden links vom Ägidienchörlein (a latere sinistro sacelli Aegi- 
diani) und war mit Brettern oder Latten bedeckt (asseribus tectus, Joannis a. O.), in 
diefem Zuftande verzeichnet auch Bourdon (a. O.) den Denkftein. 
Von diefem intereffanten Denkmal ift, wie es [&heint, nur unfere Platte übrigge- 
blieben. Sie ift 1,47 m breit und 2,50 m hoch, aus graugelbem Sandftein. Sie ift im 
ganzen gut erhalten, doch unten ftark beftoßen und auch fonft immerhin abgefcheuert 
und teilweife verwittert. Offenbar ift der Stein einmal (oder mehrfach ?) hergeftellt 
worden: im rechten Seitenrahmen find zwei größere, im linken Seitenrahmen zwei 
kleinere Flickftücke eingefegt; auch ift der Rahmen links oben ausgebeffert; die Ecke 
rechts oben, ein Stück in den Haaren und die Nafe der Figur find ergänzt. 
Von dem Innenprofil des kräftig erhabenen breiten Rahmens, das von einer Kehle 
zwifchen zwei Stegen gebildet wird, löft fich gegen oben mit dem gleichen Profil ein 
Kleeblattbogen ab. Unter diefem Bogen fteht der Scholaftikus im Birett, mit bei- 
den Händen den Kelch haltend. Der Hut des päpftlichen Protonotars f&hwebt über 
ihm im mittleren Bogen des Rahmens und feine Schnüre und Quaften hängen zu beiden 
Seiten herab. In den Zwickeln zwifchen Kleeblattbogen und Rahmen je ein Wappen, 
zwei weitere unten zu beiden Seiten des geiftlichen Herrn. Die Infchrift — gotifche 
Minuskel mit einzelnen großen Buchftaben, die frakturähnlichen Charakter tragen 
lautet: Anno domini M CCCC LXXVIII | die martis XXIIIII mensis aprilis Obiit vene- 
rabilis dominus vulpertus de ders | Apostolice sedis protonotarius huius | ecclesiae 
Scholasticus et Canonicus cuius anima requiescat in sancta pace. Die Wappenfchilde 
find: Ders, Erfurtshaufen, Breitenbach genannt Breitenftein(?) und Vogt von Fron- 
haufen. Die Arbeit ift völlig durchfhnittlich, ja handwerksmäßig gefühllos. 
Nr. 82. Grabftein des Domherrn Petervon Nothaft + 1506. Joannis II 
S. 384. Bourdon S. 75. Gudenus II S. 859 Nr. 60. 
Die Platte lag vordem in der Michaelskapelle des Domes (f. S. 230 K VIIYIX). 
Sie ift 1,24 2,65 m groß, aus rotem Sandftein, heute abgetreten und namentlich 
oben links und unten ftärker verwittert. Der fehr breite Rahmen trägt die Infchrift 
in einem vertieften Streifen: außen und innen faffen ihn kräftige Leiften. Die innere 
Leifte ift in den Ecken eingetreppt, fodaß hier größere Eckquadrate entftehen, die vier 
Wappen aufnehmen. Innerhalb diefes Rahmens fteht der Geiftliche barhaupt; er hält 
in beiden Händen ein Buch. 
Die Infchrift (in gotifchen Minuskeln mit einzelnen Großbuchftaben) lautet ergänzt: 
Anno domini m ccccc vi| die vicesima prima mensis Octobris Obiit Venerabilis domi- 
nus | dominus | (Petrus de Nothafft canonicus huius ecclesiae cuius anima requiescat 
in sancta pace »- amen). Von den vier Wappen ift nur das zweite noch zu erkennen. 
Bourdon gibt an: 1. Nothaft, 2. Weyler (aus Schwaben), 3. Gau-Angeloch, 4. Auerbach. 
Nr. 83. Platte mit der Grabfchriftdes Domkuftos Franz Georg von 
Schönborn + 1674. 
Nach Joannis II S. 314 foll er in der Barbarakapelle begraben fein; aber weder 
Bourdon noch Gudenus erwähnen dort ein Grabdenkmal oder eine Grabfchrift diefes 
von Schönborn.?) Die einfache rechteckige Platte aus rotem Sandftein, ohne Schmuck- 
') Zu Vulperts Gedächtnis hing auch einft (vor Bourdons Zeiten) im Ägidienchörlein ein 
Gemälde mit Vulperts vier Ahnenfchilden. Diefes Gemälde muß ebenfalls eine Allegorie 
auf die Vergänglichkeit alles Irdifchen dargeftellt haben, wie fich das aus den beigefchriebenen 
(ebenfalls von Bourdon a. O, wohl nach Helwich mitgeteilten) Verfen [chließen läßt. Vgl.S.391 f. 
®2) Bourdon nennt hier aber als vor der Epiftelfeite des Altares, jedoch ohne Grabftein, 
beftattet: Joh. Phil. v. Schönborn, ordinis equest. S. Joannis commendator etc. + 1703. 
      
  
  
  
  
  
   
    
     
  
    
  
    
   
  
    
   
   
  
   
    
  
   
    
     
   
    
   
   
   
    
   
  
Peter v. 
Nothaft 
Frz. Georg v. 
Schönborn 
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.