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Juni,
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1579.
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Nachträge und Berichtigungen 513
Diefe Türöffnungen fchloffen oben im Halbkreife ab; ihr Aufbau glich im wefentlichen dem
der heutigen Türen an den feitlichen Chorbühnen.- In die breite Mittelöffnung legte fich unten
eine Baluftrade, oben überfpannte fie ein mächtiger Bogen; die Öffnung felbft war wahr-
feheinlich durch ein fchmiedeeifernes Gitter abgefchloffen. Von dem Grundriffe diefes nach
dem Mittelfchiff hin die Vierung abfchließenden Einbaues geben ein Bild: der Domgrundriß von
Harrewyn (1724, [. oben den Nachtrag zu S.3 Abf. 4), ferner der Grundriß bei Gudenus (f.oben
S.4); am zuverläffigften ift der auf dem Grundriffe.des Mittelfchiffs von St. Far eingezeichnete
(f. oben S. 3).* Die hier in Betracht kommenden Ausfchnitte aus diefen drei Grundriffen find
in der Mainzer Zeitfchrift XI S. 43 und 44 wiedergegeben. Refte diefes mittleren Chorab-
[ehluffes von 1682 wurden im Sommer 1918 aus dem Bodenbelag des Kreuzgangs gehoben;
fie find jest im Garten des Kreuzgangs aufgeftellt. Erft als man im Jahre 1682 diefen neuen
Abfchluß nach dem Mittelfchiffe hin vollendet hatte, befchloß das Domkapitel auch die feit-
lichen Flügel (latera), die heutigen Chorbühnen, zu errichten. Die Arbeit hieran wurde im
Jahre 1683 in Angriff genommen. Der planlegende und ausführende Baumeifter der ganzen
Anlage ift der Steinmegmeifter Clemens Hink (Hinkh), über ihn f. Mzr. Ztfchr. XI S. 47f.
Anm. 8. Bemerkt fei hier noch, daß Hink bei den Verhandlungen über die Baukoften fich
ausbedingt, die alten Steine, d. h. das Abbruchsmaterial des alten Lettners, „foweit dienlich“
wieder verwenden zu dürfen.
Der nach dem Mittelfchiff hin liegende Teil des Abfchluffes der Vierung wurde in den
Jahren 1803/04 vollftändig befeitigt. Möglicherweife hatte man ihn fchon in den vorhergehen-
den Jahren bis auf die Baluftrade des Mittelftücks abgebrochen — vielleicht im Zufammen-
hang mit dem Ausbrechen der Eifengitter und fchmiedeeifernen Türen, die im Jahre 1801 zur
Verfteigerung kamen (f. S. 174 unten) — und fo den Zuftand gefchaffen, den Schaab (Bd. IIS. 75)
bei feiner Befchreibung im Auge hatte, Hiernach find auch die Angaben über den [päteren
Abfchluß des Weftchors auf Seite 157 (oben) und 158 des Textes zu berichtigen.
Zu Seite 157, Abfat 2 (Höhenlage des Fußbodens). Gegen eine Veränderung in der
Höhenlage des Fußbodens der Vierung könnten folgende Tatfachen fprechen: unter den heu-
tigen Chorbühnen verzeichnen Bourdon und Gudenus eine Anzahl von Gräbern, die mit
Grabplatten belegt waren (im ganzen waren es nach Bourdon acht; vgl. Mzr. Ztfchr. XI S. 43).
Diefe Gräber ftammen aus den Jahren 1377, 1388, 1396 uff. bis 1647. Bei dreien bemerkt
Bourdon, daß die Grabplatten mit Brettern bedeckt gewefen feien; es find dies die Platten,
die unmittelbar vor den beiden Altären (St. Anna und Heilige drei Könige) lagen. Nun wäre
es jaimmerhin möglich, daß man in den Jahren 1682/83 im Zufammenhang mit dem Einbau
der neuen Chorabjchlüffe und einer damit verbundenen Erhöhung des Fußbodens diefe
fämtlichen acht Grabplatten gleichzeitig und gleichmäßig gehoben hätte, wahrfcheinlich
aber ift dies nicht. Beachtet man ferner auf dem Grundriffe bei Gudenus (f. oben S. 4), wie
die einzelnen Platten im Verhältnis zu den Pfeilern der Chorbühnen liegen, [o gewinnt man
doch den Eindruck, als hätte man beim Aufbau der Chorbühnen die Lage der Grabplatten
nicht verändert, vielmehr einfach die neuen Pfeiler der inneren Bogenftellung der Chor-
bühnen zwifchen die Platten oder fogar in fie hineingefett. War dies der Fall, dann kann
in den Jahren 1682/83 eine Erhöhung des Fußbodens in der Vierung nicht ftattgefunden haben.
Zu Seite 161, Zeile 3 von unten: Gudenus (II S. 742) erwähnt die Stiftung einer Vicarie
S. Ägidii an den Altar ante chorum ferreum noviter constructum et consecratum 1446.
Zu Seite 162, Zeile 4 von oben: vgl. dazu Gudenus II S. 734.
Zu Seite’164, Anm. 3: vgl. oben den Nachtrag zu S. 23, zum Jahr 1572.
ZuSeite 169, Abfag 2: Die Seminarbibliothek in Mainz befigt nur den Teil des Syntagma,
der die Infchriften in Kirchen außerhalb Mainz behandelt (abgedruckt, wenigftens zum Teil, in
den Gefchichtsblättern a.a.O.). Dagegen fcheint fich eine Abfchrift des Teils, der die Infchriften
der Mainzer Kirchen mindeftens die des Domes behandelt, unter den Gamanfifchen
Fragmenten (im I. Bande) in der Univerfitätsbibliothek zu Würzburg erhalten zu haben.
Vgl. Korrefpondenzblatt des Gefamtvereins uff. XXIII S. 76.
Zu Seite 169, vor Abfag 5: Ob nicht auch die Akten des Domkapitels noch manche für
die Beurteilung der Ausftattung des Domes (Altäre, Denkmäler) wichtige Notiz enthalten,
können wir nicht fagen., Wir haben uns bei der bündigen, von maßgebender Stelle uns zuteil
gewordenen Verficherung beruhigt, daß das nicht der Fall fei. Nachträglich finde ich, daß ein
Inventar der Domkirche, „aufgenommen durch Franz Werner, Domkapitular an der Kathedral-
kirche zu Mainz, im März 1807“ exiftiert hat. Ob es noch irgendwo vorhanden ift, wiffen wir
nicht; wir kennen es leider nicht