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BÜDINGEN MIT GROSSENDORF 93
Christine Eleonore von Stolberg, sowie Inschrift nebst Datum ausgemeisselt. Sonst
hat der Salinenhof nichts bemerkenswertes aufzuweisen; er dient jetzt unter dem
Namen Ferdinandenhalle als Wirtschaft.
NICHT MEHR BESTEHENDE PROFANBAUTEN. Fünf Minuten von
dem oben besprochenen Schloss Büdingen, nämlich am linken Ufer des Seemenbachs,
oberhalb der Seemenbrücke, soll vor alters noch eine Burg gestanden haben, von
welcher der hinter derselben gelegene Ort »hinter der Burg« seinen Namen habe.
Dass diese Benennung ziemlich früh (ysenburgisches Rentenbuch von 1489) vorkommt, ist
bereits S. 31 erwähnt. Allein sonst ist weder durch die Geschichte, noch durch örtliche Forschung
irgendwie verbürgt, dass einst an jener Stelle eine Burg wirklich gestanden habe.
Es kann deshalb aus der allerdings nahe liegenden Annahme, dass solches der Fall sei,
nicht ohne weiteres behauptet werden, dass diese Burg die älteste Befestigungsanlage zu Büdingen
gewesen und später verlassen worden sei. *)
Zwischen dem jetzigen zweiten Pfarrhause und dem Marktplatz lag das Spital.
Auf diese Lage ist u. A. aus Kaufbriefen von 1526 und 1533**) zu schliessen, welche
»die Behausung vnd Hoff... . bei der Kirchen am Spital gelegen« betreffen.
Ein noch erhaltener Teil der Stadtmauer gehörte zum früheren Spital, welches
nach 1664, als die Erträgnisse von dessen Vermögen zur Versorgung seiner Insassen
nicht mehr ausreichten, eingieng. ***)
An mehrere andere dem Gemeinwesen einst dienende Gebäude erinnern
nur die Namen der nach ihnen bezeichneten Orte, auf denen sie gestanden haben.
So heisst noch heute eine Flur der Büdinger Gemarkung »in den Siechgärten«,
nach den bereits 1533 urkundlich erwähnten Siechenhäusern,; und die Gegend
neben der jetzigen Hofgärtnerei hat im Volksmund den Namen »am Waisenhaus«,
nach diesem zu Anfang des vorigen Jahrhunderts dort errichteten Gebäude. Einträge
in den Stadtrechnungen des 16. Jahrhunderts bekunden ferner das ehemalige Vor-
handensein eines Pestilenzhauses, eines Totenhauses u. A. m.
Das Armbrusterhaus, Schiesshaus und der Schiessberg sind als Heimstätten
der uralten Schützengesellschaft von Büdingen 7) von Bedeutung für Schutz und
Verteidigung der Stadt und in den Akten oftmals genannt. Daraus ist folgendes
zu entnehmen.
Kraft der Teilungsurkunde v. 30. Apr. 1520 (S. 31) sollte der Damm von der neuen
Dammbrücke an zur linken Hand »bifz an das Armbrosterhaufz« zwischen Johann und
Anton von Ysenburg, Grafen zu Büdingen, gemein sein.
Sicherer, als diese Bezeichnung die Lage des Armbrusterhauses angiebt, ist diejenige des
Schiessbergstr) (d. i. Pfeil- oder Bolzenfang) aus einer Stelle desselben Schriftstücks zu
erkennen, worin über »die Bach vom Schwidbogen an bey obgenanntem schiefzberg biss zu dem
Schwidbogen bey der Badstuben« Bestimmung getroffen wird. Noch unzweideutiger ist die Aus-
drucksweise im Vertrag v. 25. Sept. 1529 (S. 69) wo es heisst: »die Bach Inn der Newenstat
von dem Schiessberg an der Zingeln, biss hinab an die Zingeln bey der Badstuben, Item der
Schiesberg Thamfrf) soll gemein sein vnnd pleyben«. Kein Zweifel, dass hiermit nur die Stellen
*) Thudichum, Rechtsgesch. d. Wetterau I, S. 14.
**) Ges. Archiv zu Büdingen.
*%%) Meyer, Gesch, d. Stadt u. Pfarrei Büdingen.
+) Ges. Archiv zu Büdingen, Rubr. Schützenwesen.
t+}) Die Kosten »um den Schiessbergk zu schlagen, zu machen vnd zu decken« und für die hierzu erforder
lichen Dielen u. dergl. sind u. A. 1552 verrechnet.
ttt) Auch Mayer (a. a. OÖ. S. 72) giebt Auszüge aus einem Aktenstück v. 1552, woraus auf dieselbe Lage
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von Schiessdamm und Schiessberg geschlossen werden muss,
Die Burg
Spital
Andere gemein-
nützige Bauten
Armbrusterhaus,
Schiesshaus und
Schiessberg