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Malstätte
Galgen
94 KREIS BÜDINGEN
bei den jetzt noch stehenden, über den Küchenbach gesprengten Bogen unter dem Wehrgang der
östlichen und westlichen Ringmauer der Stadt gemeint sein können.
Hiernach und nach anderen Belegen ist die Stelle, auf der das
henbach und dem ehemaligen Altstadt-
Armbruster-
haus stand, auf diesem zwischen dem Küc
oraben gelegenen Schiessbergdamm ın etwa 80—90 m Entfernung*) von den
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Scheiben des Schiessbergs an den Zingeln, also rechter Hand der in die Neustadt
führenden Brücke zu suchen.
Nachdem nun um 1575 »das Armbrust-Schiessen abgesteldt vnd das Büchsen-
schiessen angefangen wordten«, liess die Stadt »zue solchem neuen schiessen eine
neue Mauwer hinder die scheiben vnd eine neue Schiesshütte ausser der
Stat aufrichten.« **) Allein erst nach 1579; denn in diesem Jahr bitten Schützen-
meister und Schützen zu Büdingen, es möge ihnen »ein Schützenhäusslein vnd ein
zugemachter Standte, darinnen sie rüsten und schiessen können, gemacht werden.
Die neue Schiesstätte war »im Zwinger oder Stadtgraben«, nac h den Stadt-
rechnungen »bei der Schim« hinter dem Schlachthaus (S. 86), wo der für die grössere
Tragweite der Büchsenkugeln nötige grössere Schiessplan zur Verfügung stand.
Allein schon im nächsten Jahrzehnt war die Schiesshütte »gantz vnd gar übern Hauffen
gefallen«, und die Schützengesellschaft kam desshalb in einer 1594 an Graf
Heinrich gerichteten Bittschrift darum ein, ihren Schiessplatz, dessen Lage »an der
Seemenbach und der gemeinsamen Strasse« für den Verkehr gefährlich war, in den
herrschaftlichen Zwinger oder Stadtgraben zwischen der Oberpforte und dem dicken
Turm transferieren zu dürfen. Ob diese Bitte bewilligt wurde, ist nicht angegeben.
Vielleicht wurde die Schiessstätte, von der weitere Nachrichten fehlen, späterhin
in grössere Entfernung von der Stadt in die Nähe der Ländereien verlegt, welche
noch jetzt mit dem Namen »an den Schiessgärten« bezeichnet werden.
Das Gericht Büdingen hatte seine Malstätte nächst der Stadt, und es ist
zu vermuten, dass die Linde, die noch im 18. Jahrhundert vor der Unterpforte
der Stadt ausserhalb der Ringmauern gestanden hat, den Versammlungsort be-
zeichnete. ***) Die Stadt verwendete grosse Sorefalt auf die Erhaltung der Linde.
So sind z. B. 1595 die Kosten für »12 steinerne seuln vnder die Linden«, ferner
lten herumb« verrechnet.
für
8 neue Ecksteine und Ausbesserung der alten »vmb die Linc
Der aus Stein erbaute Galgen oder »das Hochgericht« stand auf der Höhe
des in südwestlicher Richtung von der Stadt Büdingen gelegenen Bergrückens, an
der Landstrasse »so die Büdinger Terminey von der Frohnhäufzer Terminey scheidet«.T)
Bereits 1376 heisst es: »I!/ag morgen landts, gelegen bei dem Galgen zu
Budingen«.+}f) Der »neue Galgen vffm weingartsberg« wurde 1579, wie es scheint
+44) Nach der Grenzbeschreibung der Büdinger Stadt-
ganz aus Holz errichtet.
gemarkung von 17706 war in diesem Jahr der Galgen ganz verfallen.
Noch heute trägt das umliegende Feld den Namen »Galgenfeld
*) In den Ausschreiben zu Armbrustschiessen des ı5. u. 16. Jahrhunderts im Ges. Archiv zu Büdingen
ist die Schussweite zwischen 73 m und 87 m festgestellt.
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Meane Ernst von Bürgermeister, Rat und Gemeinde
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*%) Bittschrift von 1604 an Graf Wo der Stadt B,
*%**) Thudichum, Rechtsgesch. d. Wetterau I. S. 30.
+) Siehe Plan No. 83 im Grossh. Haus- und Staats-Archiv zu Darmstadt.
++) Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y, u. B. II. S. 198.
t+}) Verzeichnis der Unkosten hierfür im Ges. Archiv zu Büdingen.
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