Full text: Kreis Büdingen ([C, 1])

    
  
    
   
   
   
      
    
   
    
   
  
  
  
      
    
   
   
    
    
    
       
         
   
   
     
      
    
      
     
     
     
     
        
        
       
       
    
    
  
BÜDINGEN MIT GROSSENDORF 
Der Eckturm misst aussen nahezu 17 innen durchschnittlich 8 m im Licht; 
der Raum war der Höhe nach durch starke Balkenlagen in 4 Geschosse geteilt, 
das oberste Geschoss ist überwölbt, und der Gewölbrücken bildet nach oben ein 
flaches Dach, das von einem breiten, ebenen Umgang nebst hoher Zinnenbrustwehr 
rings umzogen ist. Der Geschossteilung entsprechen die Schiessschartenreihen. 
Hinter diesen sind feste, gewölbte Geschützkammern in der Dicke der mehr als 
4 m starken Quadermauern angebracht, und eine darin ausgesparte Wendeltreppe 
verbindet die Plattform und die 4 Stockwerke des Turmes, von welchen aus die 
in gleicher Höhe liegenden gewölbten Gänge der Streichwehr allein zugänglich sind. 
Der Gefängnisturm steht nur in der Höhe seiner mit Zinnen bewehrten 
Plattform mit der obersten, unbedeckten Streichwehr und dem grossen Bollwerk 
in unmittelbarer Verbindung; auch gelangt man vom hohen Wall der östlich 
anschliessenden Stadtmauer in das obere Gewölbe und mittels einer Wendelstiege auf 
die Plattform des Turmes, welcher von dem zur Hälfte vorspringenden Treppentürmchen 
überragt wird. In das untere Turmverliess, das ohne Zweifel noch der alten Stadtbe- 
festigung vom Ende des 14. Jahrhunderts angehört, führt blos die im Gewölbescheitel 
ausgesparte vergitterte Öffnung vom Obergeschoss aus; und die Decke desselben, welches 
vermutlich gleichzeitig mit dem grossen Bollwerk hergestellt wurde, ist ebenso wie 
das Dachgewölbe des letzteren mit einer Öffnung versehen. Der hohe gewölbte 
Raum hat 6 m lichte Weite und fast 2 m dicke Mauern. An den Wänden sind 
viele Namen und Jahreszahlen eingeritzt. In diesem Turm schmachteten die der 
Hexerei angeklagten Unglücklichen, die dem auch in Büdingen herrschenden Aber- 
glauben des 17. Jahrhunderts in namhafter Zahl zum Opfer fielen;*) noch heute 
heisst der Bau deshalb »Hexenturm«. 
Ganz ähnlicher Bauart wie der Turm Il an der nordwestlichen Ecke, jedoch 
von etwas weniger grossen Abmessungen, ist der Turm IV an der nordöstlichen 
Ecke der Neustadtmauern. Er heisst im 16. und 17. Jahrhundert der »dicke 
Turm« und wird durch eine Wendeltreppe 
erstiegen, zu ’der man nur von der Höhe 
des Walles aus gelangt. An der Seite gegen 
das Gebück ist über einer Schiessscharte 
die nebenstehende Inschrift angebracht. 
Ihr Wortlaut, ähnlich dem üblichen Schluss 
der Grabschriften, lässt darauf schliessen, 
  
dass sie zur Erinnerung an einen a 
würdigen Todesfall, der ANNO 2 ONI?! (d. i. 1511) vorgekommen wäre, ein- 
gehauen ist. Denn nur als XI kann die Ziffer vor GOT und das Zeichen am Schluss 
als die übliche Abkürzung für etc. gedeutet werden. Mit dieser Zeit ızı1 steht 
auch der Charakter dieser Schriftzeichen völlig im Einklang. Die Erklärung des 
einzeln stehenden L über der Inschrift muss dahingestellt bleiben, wenn man darin 
nicht eine Beziehung zu dem 1511 verschiedenen Graf Ludwig, unter dem das 
Bauwerk begonnen und vollendet wurde, vermuten will. Es stammt allem Anschein 
Thudichum, Rechtsgesch. d. Wetterau I. S. 37. 
)/ 
Gefängnisturm 
Nordöstlicher 
Turm 
   
	        
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