Full text: Kreis Büdingen ([C, 1])

   
Kapelle 
und Kirche 
KREIS BÜDINGEN 
noch Teile der alten Burg. Diese bildet den Gegenstand eines Abkommens, *) 
das 1447 zwischen Henne von Buches und seinen Erben einesteils, Eberhard von 
Buchenau, Ruprecht von Buches, seinem Schwager und ihren Erben andernteils 
getroffen wurde. Nach Henne’s Tod kauften 1449 seine Wittwe Metze, sowie 
Henne, Eberhard und Johanna, ihre Söhne und Tochter, den übrigen 8 Ganerben 
zu Höchst alle ihre Güter, Gefälle u. dergl. »an dem Waleflecken und Hofsteden 
des Schloses Hoeste mit allen sunderheiten, gemeinde und zugehörden Dorffern 
u. s. w.« ab. Daneben besassen auch die Herrn von Carben noch immer SEeWisse 
Rechte zu Höchst, z. B. das Patronat der dortigen Kirche. 
Als nun 1520 der Mannesstamm jenes Zweiges der Familie von Buches 
ausstarb, ging die Burg Höchst mit Zubehör auf den Sohn der Erbtochter Gutta 
von Buches, **) Wilhelm von Stockheim den Aelteren über. 
Nach dem Erlöschen des stockheimischen Mannesstammes, um 1589, kam 
Höchst nach längeren Streitigkeiten an Quirin von Karben. Durch die Heirat mit 
der Erbtochter des letzten Herrn von Karben gelangte 1729 Johann Friedrich von 
Bernstein in den Besitz von Burg und Dorf. Sein Sohn Johann Karl Kasimir 
überliess Höchst 1741 seinem Schwager Friedrich Wilhelm von Mansbach. und 
dieser verkaufte es 17560 an Johann Maximilian von Günderode. ***) Das mitüber- 
nommene ysenburgische Lehen bestand damals nur noch in dem Platze, auf welchem 
Henne von Buches 1424 Haus, Hof und Wall angelegt hatte. Diese waren im 
dreissigjährigen Kriege zerfallen und ein neuer Bau auf einer lehensfreien Stelle 
errichtet worden. Desshalb wurde 1763 der Lehensverband mit Ysenburg gegen 
die Summe von 550 fl. aufgehoben. Höchst kam 1806 unter Hessische Hoheit. 
Alle der Patrimonial - Gerichtsherrschaft zustehenden Gerechtsame und Nutzungen 
wurden 1823 an den Staat abgetreten. 
Die Kapelle zu Höchst war ein Filial der Kirche zu Hainchen (S. 132) und 
stand wie diese unter dem Archidiakonat des Mainzer Marienstifts zu den Greden. 
In der Burg Höchst befand sich ein Altar, der mit dieser 1405 zerstört, später 
aber wiederhergestellt worden sein muss, denn das Synodalregister des obengenannten 
Stiftes bezeichnet den Altar als »jetzt zerstört« (sed nunc est destructum) enthält 
jedoch den von jüngerer Hand beigefügten Vermerk »anno ANXATVTIT restauratum«.}) 
Schon 1393 ist ein Pfarrer zu Höchst genannt und 1483 wird ausser dem Pfarrer 
auch der Kaplan zu Höchst erwähnt. Die einstige Ortskapelle scheint also vor jener 
Zeit Pfarrkirche geworden zu sein. Als solche fecclessa parochialıs) wird sie aus- 
drücklich bezeichnet in einer Urkunde von 1510,17) kraft welcher die dem h. Kilian 
geweihte Pfarrkirche zu Höchst, auf Ansuchen ihrer Patronatsherren, Emmerich, 
Karl, Ruprecht und Hermann von Karben, vom Erzbischof von Mainz der Pfarr- 
kirche der Burg Friedberg einverleibt wurde, mit Einwiligung von Lorenz Hoffters- 
*), Urk. von 1447 Samst. n. Andreastag (Dez. 2.) im Grossh. Haus- u. Staatsarch. zu Darmstadt. Ebendas. 
Briefconcept Wilhelm’s von Stockheim (s. u.) um 1520, worin Mitteil, über den Kauf v. 1449, die damaligen Gan 
erben u. A. m, enthalten sind, 
**) In Engelthal begraben. (Siehe S. 134.) Ihr Vater Philipp ist 1520, Mai 3ı, als »kürzlich verstorben« 
ohne männliche Leibeserben erwähnt, 
x*% 
).Iele, a. .2.:0,.9..27. und Sımon, a, a. 0. ],;S, 242. 
t) Würdtwein, Dioec. Mog. III, S, 150, 3aur, Hess. Urk. V, S. 250. Grimm, Weist. III, S. 456. — 
t}) Würdtwein, a. a. O, S. 45, No. 26, 
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