Full text: Kreis Büdingen ([C, 1])

   
Alte 
Befestigungen 
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Herrenhaus 
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Neubauten 
Allgemeines 
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KREIS BÜDINGEN 
Von den Resten des römischen Grenzwalles, welcher den Höchster Gemeinde- 
wald an der Grenze der Rommelhauser Gemarkung durchschneidet und zum Teil 
deutlich erkennbar ist, war S. 2 die Rede. 
Weder von der ersten, 1405 zerstörten Burg, noch von dem zweiten 1424 
an anderer Stelle wieder erbauten Schloss sind Reste zu erkennen. Mader erzählt 
1707 (a. a. 0.7112°8.°38), 
das ehemalige Raubhaus sei einen Büchsenschuss vom 
Dörfchen gelegen gewesen. 
Um die Mitte der vierziger Jahre sollen noch im Pfarrgarten Überbleibsel 
einer alten Mauerbefestigung sichtbar gewesen sein. 
Ein ans Nordende des Dorfes anstossendes Gewann (in Flur IV der Gemarkung) 
heisst »links neben der oberen Pforte«. 
Das Herrenhaus des Freiherrn von Günderode steht inmitten eines schönen 
Parkes. Ueber dem von einer Freitreppe aus zugänglichen Portal des Baues ist 
die Zeit seiner Errichtung ANNO 1718 angegeben. Das Haus enthält eine reich- 
haltige Bibliothek und ein geordnetes Archiv. 
Eine in neuerer Zeit erbaute Villa, welche der Freifrau von Günderode, 
Wittwe des Grossh. Hessischen General-Lieutenants v. G. gehört, birgt eine 
Sammlung von Altertümern. 
Eine Renitentenkirche ohne alle baukünstlerische Bedeutung ist seit Anfang 
der achtziger Jahre erbaut. 
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KONRADSDORF 
   
    
  
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no! unweit der Nidder, 11 km nordwestlich von Büdingen, heisst Conradis- 
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orff 1191, Cunradsdorf 1213, Consdorff 1440. 
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ae W Der Name Konradsdorf bezeichnet schon beim ersten Vorkommen 
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das Kloster.*) Dasselbe wurde 1191 von Hartmann II. von Büdingen 
nach dem Willen seiner Eltern gestiftet und der Kirche von Mainz übergeben. Zugleich 
wurde dem neuen Kloster die Mutterkirche von Glauberg übertragen. Das Schutz- 
recht behielten sich die Stifter vor. Nach dem Erlöschen des Büdinger Manns- 
stammes um die Mitte des 13. Jahrhunderts ging die Schirmvogtei des Klosters 
mit der Herrschaft Ortenberg auf deren Ganerben über, von welchen seit Anfang 
des 14. Jahrhunderts die Herren von Breuberg, seit 1333 die von Trimberg und 
nach 1376 deren Erben, die von Eppenstein, als Schirmvögte von Konradsdorf 
erscheinen. Nachdem 1535 die männliche Linie des Hauses Eppenstein auch 
ausgestorben war,”*) ging »die Gerechtigkeit und Stiftbarkeit des Klosters« in den 
Gemeinbesitz von Stolberg - Königstein, Ysenburg - Büdingen und Hanau über, die 
) Wagner, Geistl. Stifte, I, S. 107 ff., sowie Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y,u.B.L S, 132 u, 258 ff. 
**) Beschr. d. Hanau-Münzenb. Lande, Doc. S. 166, 168, No, 127 u. S. 207, No, 147. 
  
  
    
   
   
   
   
   
   
   
    
   
    
       
     
    
   
   
     
  
      
    
    
    
    
  
   
         
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