semeinde-
zum Teil
ten 1424
er erzählt
'huss vom
Jerbleibsel
markung;)
;> schönen
Baues ist
ine reich-
ünderode,
irgt eine
it Anfang
Conradis-
rkommen
Büdingen
Zugleich
s Schutz-
" Manns-
Klosters
t Anfang
berg und
nradsdorf
ein auch
in den
ıber, die
132 u. 258 ff.
RKONRADSDORF 177
sich sodann 1578 dahin verglichen, dass alle 3 Häuser gleichen Anteil u. A. am
Kloster Konradsdorf mit allen seinen Zugehörigkeiten haben und dasselbe gemein-
sam verwalten sollten. Bei der 1601 vorgenommenen Teilung des Örtenberger
Landgerichts war Konradsdorf der Grafschaft Hanau im Loos zugefallen.*) Später
kam es aus der Hanau-Münzenberger Erbschaft an Hessen-Kassel, welches es 1810
tauschweise an Hessen - Darmstadt abtrat. Jetzt bildet Konradsdorf eine eigene
Gemarkung des Kreises Büdingen und besteht aus einem grossen Hof mit Gütern,
welche gleich den Gebäuden des ehemaligen Klosters zu den Hausdomänen
eehören.
Das Kloster Konradsdorf**) gehörte zum Prämonstratenser Orden und war,
inhalts einer Urkunde von 1219, anfänglich Mönchskloster, muss aber in ein
Frauenkloster umgewandelt worden sein vor 1270, in welchem Jahr eine »Magistra
Agnes« als Vorsteherin des Klosters erwähnt wird. Durch Kauf und Schenkung
erlangte Konradsdorf einen ansehnlichen
Güterbesitz und steigende Wohlhabenheit,
CE,
wovon die noch erhaltenen Gültbücheı
von 1333 und 1338 einen Begriff geben.
Um 1333 bis 40 zählte es etwa 64 Nonnen,
vier Geistliche, einen Probst, zwei Kapläne
und einen Altaristen, sowie eine zahlreiche
Dienerschaft.
Das Kloster stand unter der geist-
lichen Gerichtsbarkeit des Abtes von Sel-
bold, bis dieser 1404 auf seine Rechte
erossenteils verzichtete, ***) sich aber das
1.400
Recht der Inspektion und der 3estätigung Fig. 80. Konradsdorf. Grundriss der Kirche.
des Probstes vorbehielt. Aus einem von
Meisterin und Konvent zu Konradsdorf 1417 erlassenen Bitt- und Kollektenbrief})
für das abgebrannte Kloster ist zu schliessen, dass dasselbe in dem genannten Jahr
beträchtlichen Feuerschaden erlitten hatte. Ferner beurkundeten 1492 Meisterin,
Priorin und Konvent zu Konradsdorf, dass das Kloster nicht in das Landgericht
Ortenberg gehöre, sondern frei eigen sei. Nach der Reformation kamen in der
Verwaltung des Klosters allerlei Unordnungen vor, welche den Schirmvögten öfter
Veranlassung gaben in die inneren Angelegenheiten desselben einzugreifen. Die
Zahl der Nonnen war mehr und mehr gesunken und als 1580 oder 1581 die
Meisterin Aenes von Trohe und die letzten drei Nonnen ausschieden um sich zu
verchelichen, scheint das Kloster als geistliches Stift aufgehört zu haben zu be-
stehen. Konradsdorf stand hierauf einige Zeit unter gemeinherrschaftlicher Ver-
waltung, und von den Einkünften wurde die Schule zu Hirzenhain bestritten, bis
1593 deren Aufhebung erfolgte.
*) Grossh. Haus- u. Staats-Arch, zu Darmstadt, Urk. über Kffolderbach.
Abbildungen der Sigel, siehe Simon, Gesch, d, reichsst. Hauses Y. u. B. III, bei S. 312, die Be-
schreibung, I, S. 262.
*%*%) Würdtwein, Dioec. Mog. III, S. 200,
t) Repert, d. Ortenb, Arch,