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LISSBERG 199
an Verwandte, sondern auch an andere Adelige. Nun machten die Grafen von
Ziegenhain, denen nach Friedrich’s Hingang um 1396 die nicht lehensfreie Hälfte
von Lissberg kraft der Verträge von 1335 und 1340 hätte heimfallen sollen, ihre
lehensherrlichen Rechte immer dringlicher geltend. Sie gerieten in Folge dessen
mit denen von Rodenstein in Fehdschaft und nahmen 1416 durch einen Handstreich
die Burg ein. Hermann mit seinen Kindern fiel in ihre Hände. Diese scheinen
aber bald wieder freigelassen worden zu sein, auf Verlangen‘ von Hermann’s
Schwager, Heinrich von Weilnau, sowie Schenk Eberhard’s von Erbach und anderer
Granerben.
Johann und Gottfried von Ziegenhain verkauften 1418 den ihnen heimge-
fallenen halben Teil ihres Schlosses Lissberg mit Gerichten, Dörfern u. s. w. für
3000 fl. an den Landgrafen Ludwig I. von Hessen. Mehrmals versuchten die
Herren von Rodenstein ihre Ansprüche gewaltsam durchzusetzen. Sie und ihre
Ganerben, meist kecke Wegelagerer, liessen davon nicht ab, auch nachdem 1450
mit dem Tode Johanns von Ziegenhain alle seine Besitzungen, darunter auch die
übrige Hälfte der Herrschaft Lissberg, dem Landgrafen von Hessen zugefallen
waren. Nach längerer Fehde zwischen diesem und den Rittern kam es 1453 zu
einem Vergleich, mittels dessen die letzteren für den Verzicht auf ihre Pfandrechte
an Lissberg mit je 100 fl. abgefunden wurden, und 1454 erfolgte die Beilegung
des Streites zwischen dem Landgrafen Ludwig und den Brüdern Hans und Engel-
hard von Rodenstein, welche ihren Forderungen gegen die Zusicherung einer jähr-
lichen Gülte von 100 fl. entsagten. Diese wurde 1493 gegen einmalige Zahlung
von 1000 fl. abgelöst.
Seit 1455 verblieb Hessen im unbestrittenen Besitz der Herrschaft Lissberg.
Schon seit 1448 war das ganze Schloss Lissberg mit allen seinen Herrlichkeiten
und Zubehörungen den Grafen von Eppenstein, Herren zu Königstein verpfändet
und amtsweise eingeräumt, sodann 1464 denselben die Hälfte der Herrschaft ver-
liehen worden. Ueber die andere Hälfte setzte Landgraf Heinrich III. 1473 Asmus
Döring als lebenslänglichen Amtmann ein, mit dem Auftrag, die baufälligen Teile
des Schlosses herzustellen. Gegen Einlösung der von Asmus vorgeschossenen Bau-
kosten kam nach dessen Tod seine Hälfte 1507 an den landgräflichen Rat Rudolf
von Waiblingen, von welchem 1515 Graf Georg von Königstein, Herr zu Eppen-
stein, auch diese Hälfte von Lissberg erwarb. Nach dessen Hingang erlangte
Rudolf von Waiblingen 1527 vom Landgrafen Philipp die Anwartschaft auf ganz
Lissberg. Der Statthalter zu Kassel, Jost Rau von Holzhausen , löste 1554 das
3esitztum für eine beträchtliche Summe wieder ein. Bei der Teilung Hessens
unter Philipp des Grossmütigen Söhne*) 1567, fiel das Amt Lissberg an die
Grafen von Dietz und bei der Teilung von 1577 an Landgraf Philipp von Rheinfels.
Nach ihm ging es 1584 an Hessen-Marburg und 1604 an Hessen-Darmstadt über.
Von Ludwig V. empfing Lissberg die Verbriefung der Stadt-Freiheit und kurz
hernach, 1605, das Recht zwei Jahrmärkte abhalten zu dürfen.**) Georg II. ver-
*) Arch. f. Hess. Gesch. VI, S. 220 ft.
**) Akten d. Grossh. Haus- u. Staats-Archivs zu Darmstadt. — Sigel von Lissberg v. 1636, Arch. f. Hess.
Gesch, CHE, !Fig;- 36: u: VII, 08.373;
Unter Hessen