Gefängnisturm
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Abgebrochene
Pforten und
Türme
Allgemeines
Kapelle
und Kirche
254 KREIS BÜDINGEN
auf Seite 251 unten abgebildet ist. Der obere Teil des Turmes war durch mehrere
Gebälke und Böden geteilt und wie gewöhnlich nach der Stadt zu offen.
Der Gefängnisturm II hatte eine auf Kragsteinen und Rundbogen ruhende
Krönung, von der indes nur ein Teil des Rundbogenkranzes noch vorhanden ist.
Unter diesem bemerkt man eine Reihe von schlüssellochförmigen Schiessscharten.
Die Neuepforte, bei III, und die Niederpforte, bei IV, sind um die Mitte dieses
Jahrhunderts erst abgerissen worden. Von den drei vorgenannten kleineren Türmen
fehlt einer, welcher schon längst niedergelegt zu sein scheint, aber in Fig. 130 S. 250
noch sichtbar ist. Zur Bezeichnung der Pforten waren im 14. und 15. Jahrhundert
auch die Namen Schellenberger Pforte und Schelmer Pforte gebräuchlich.
=
RINDERBÜGEN
FARRDORF am Seemenbach, 6 km östlich von Büdingen, heisst Rynder-
biegen 1390, Rinderwiegen 1490.*) Der Ort, welcher ursprünglich
ein Bestandteil des Gerichtes Wolferborn gewesen zu sein scheint, **)
gehörte schon unter Ludwig II. von Ysenbure zum Gericht Büdingen
und gewiss von altersher zur Herrschaft Büdingen. Bei der ersten Teilung der-
selben, 1517, fiel Rinderbügen an Graf Johann von Ysenburg-Birstein. Von dieser
Linie erbte es ı6o1 Graf Wolfgang Ernst I., der es sodann, bei der Teilung von
1628, mit der Herrschaft Büdingen seinem zweiten Sohne Philipp Ernst abtrat.
Bei der Teilung von ı687 fiel Rinderbügen der Linie Ysenburg-Büdingen zu, und
1816 kam es unter die Oberhoheit von Hessen-Darmstadt.
Das hiesige Gotteshaus ist archivalisch erst 1523 und 1524 erwähnt und
zwar in der »Cappellen zu Rinnderwigenn Rechnunge vom XXI. und XXIII Jar«.
Dieselbe wurde damals sowie 1543 bis 1554, verzeichnet unter den Kirchenbau-
Rechnungen Wolfenborner Gerichts, geführt von » Hitzenkirchen und Bruderschaft«.***)
Hieraus und aus andern Belegen erhellt, dass Rinderbügen ein Filial der Pfarrei
Hitzkirchen war, bis es gegen Ende des 16. Jahrhunderts unter Wolfgang Ernst 1.
nach Wolferborn eingepfarrt wurde. Es erscheint mit eigenem Pfarrer besetzt
zuerst 1630, dann wieder 1724 bis 1748; von nun an aber blieb die Pfarrei
Rinderbügen mit der Pfarrei Büdingen verbunden. Schon 1655 war der Gemeinde
Rinderbügen eine Kollekte gestattet worden, behufs »Wiederherstellung ihres im
Kriegswesen ruinierten Gotteshauses«. Zu gleichem Zwecke wurde 1747 eine neue
X) Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y. u. B. II, S. ıgr. Weigand, in Arch. f. Hess. Gesch. VII, S. 300.
S1m0n,.3..4.:0. L:9.:80:2.:11,.5,.270; Meyer, Gesch. d. St. u. Pf. Büdingen, S. 242 ft.
*#*) Gesamt-Arch, zu Büdingen, Kulturwesen, Fasc. 101 und Meyer, a, a. O,
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