Full text: Kreis Büdingen ([C, 1])

   
Allgemeines 
Kirche 
KREIS BÜDINGEN 
bildet die vorgelegte, unterkellerte Terrasse, zu deren Ebenung eine breite steinerne 
Treppe heraufführt. Der aus facettierten Quadern hergestellte Mittelbau der Terrasse 
hat die Form ‚eines Bogenthores. Über dem mit Maskenkopf geschmückten Schluss- 
stein der Öffnung erstreckt sich ein kräftiger Sims. Darauf ruht die steinerne 
Brüstung, in deren Füllung der Erbauer und seine Gemahlin das von Löwen 
gehaltene Allianzwappen ihrer Häuser, Ysenburg und Erbach, umgeben von Frucht- 
gehängen, aushauen liessen. *) 
In ähnlichem Quaderwerk wie der Terrassenvorbau ist die Thüre des Förster- 
hauses, sowie der in den Hof führende Thorbogen ausgeführt. Letzterer ist mit 
steinernem Bildwerk geschmückt. 
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USENBORN 
FARRDÖRF im Vogelsberg, nördlich von 
1305, Usenborn 1407. 
3üdingen, heisst Usenburne 
Es gehörte in das Landgericht Ortenberg,**) 
bildete aber mit den Orten Steinbach, Bergheim (Heckenbergheim) 
  
und Hirzenhain ein besonderes Gericht, dessen Sitz sich in Steinbach 
befand, bis er, schon vor der vermutlich zwischen 1540 und 1588 erfolgten 
Verwüstung des letztgenannten Ortes, nach Bergheim verleet wurde. Usenborn 
soll, nach einer alten volkstümlichen Überlieferung, von den Bewohnern des nahen, 
  
längst ausgegangenen Dorfes Schönberg ***) an der Stelle von »uhs Born«, d. h. unser 
Born,t) wo sie ihr Wasser zu schöpfen pflegten, angelegt worden sein. Usenborn 
muss zu dem Anteil Breuberg’s am Ortenberger Landgericht (S. 232) gehört haben, 
denn in einer Urkunde von 1305, in welcher das Dorf zum ersten Mal genannt 
wird, trägt Gerlach, Herr zu Breuberg, dem Grafen Gerhard von Jülich u. a. sein 
Dorf Usenborn zu Lehen auf.ft) Als die Herrschaft Ortenberg 1601 zwischen 
Stolberg, Hanau und Ysenburg geteilt wurde, gehörte Usenborn zum Gebietsanteil 
von Stolberg. Bei der von diesem Hause noch in demselben Jahre vorgenommenen 
Erbteilung kam es an die Linie Stolberg-Gedern, bei welcher es seitdem verblieb. 
Usenborn steht seit 1806 unter der Oberhoheit von Hessen-Darmstadt. 
Die Pfärrkirche zu Usenborn, ursprünglich vielleicht Filial der Mutterkirche 
zu Glauberg, wird zuerst 1407 genannt.tff) Damals besass die geistliche Gerichts- 
barkeit darüber der Abt von Selbold, der dafür dem Probst des Marienstifts zu 
den Greden in Mainz eine jährliche Abgabe zu entrichten hatte. Zur Pfarrkirche 
*) Steinmetzmeister war Barthel Schneller. Von ähnlicher aber reicherer Formgebung ist das ungefähr 
gleichzeitige Portal des inneren Hofes im Schlosse zu Büdingen, Fig. 34.797708 
Arch. f. Hess. Gesch. VIII, S. 494. 
) Wagner, Wüstungen i. Grossh. Hessen, S. 276. Über Steinbach S. 279. 
*R\ 
) Landau, Beschr. d. Gaues Wettereiba, S. 123. 
x 
t) Weigand, im Arch. f. Hess. Gesch. VII, S. 306, deutet dagegen den Namen als »zum Brunnen des Uso.« 
tt) Scriba, Reg. II, S. 74. No. 944 u. Simon, Gesch. d. reichsst, Hauses Y, u. B. I, S. 130 £. 
ttt) Würdtwein, Dioec. Mog. III, S. 202 f. 
  
  
  
   
   
    
    
   
   
     
    
     
      
     
   
  
  
     
     
     
      
     
      
   
   
     
       
	        
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