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BÜDINGEN MIT GROSSENDORF 34
Geschossen gegen 60 Gulden jährlicher Abgaben an die Herrschaft gewährte, *) ver-
einigte beide. :Die ganze Stadt wurde in den letzten Jahrzehnten und um die
Wende des 15. Jahrhunderts grossenteils mit neuen Mauern und Türmen umgeben,
welche in Kunst und Gediegenheit der Bauart zu den besten spätmittelalterlichen
Befestigungswerken gehören. Nicht darin inbegriffen waren Grossendorf, ferner
ein im 14. Jahrhundert vorkommendes » Wenigendorf«, **) so wie die »Hinterburg«,
d. i. ein jenseits der Seemen gegen den Berg zu gelegenes und mit Häusern be-
bautes Gelände, das schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts***) und vermutlich
früher den Namen »hinter der Burg« führte und so auch im Grundbuch eingetragen
ist. Noch heute heissen die Bewohner dieses Orts »Hinterburger« ; sie gehörten
ehemals nicht zur Stadt Büdingen, wesshalb sie auch deren Freiheiten nicht mit-
genossen.
Die Vollendung der Befestigungswerke der Stadt fällt ins Ende der Herrschaft
des Grafen Ludwig Il. Nach dem ı511 erfolgten Tode desselben verwalteten dessen
drei Söhne, Philipp, Diether II. und Johann IIl., die Grafschaft gemeinschaftlich
bis 1517. In diesem Jahre schlossen sie den von Kaiser Maximilian im nächst-
folgenden Jahre bestätigten »Erbbrüdervertrag« }) ab, vermöge dessen Diether, unter
Vorbehalt einer Apanage, auf seinen Anteil an der Grafschaft Büdingen verzichtete,
Philipp und Johann dieselbe aber unter sich möglichst gleich verteilten. Nach dem
1521 erfolgten Tode Diethers kam auch sein an die Grafschaft zurückgefallener
Nutzteil in den Besitz der beiden überlebenden Brüder.
Jeder derselben hatte männliche Nachkommen und stiftete eine besondere
Linie: Philipp, der ältere Bruder, die Ronneburger Linie, die mit seinem Enkel
Heinrich wieder erlosch; Johann, der jüngere Bruder, die Birsteiner Linie, von
welcher sämtliche jetzt bestehenden Häuser abstammen. Philipp stand, weil
schwachsinnig, schon 1517 unter Kuratel seines Bruders Diether, von 1518 an unter
der seines einzigen, damals erst ı7 Jahre alten Sohnes Anton, welchem zu diesem
Behuf der kaiserliche Dispens, wegen noch nicht erreichter Mündigkeit, erwirkt
worden war. Graf Philipp starb 1526.
Von der Teilung des Landes waren ausgeschlossen und in gemeinsamem
Besitz geblieben: Schloss und Stadt Büdingen, sowie Dreieichenhain mit den hierzu
gehörigen Dörfern, Wäldern und Jagden. Allein bald wurden auch das Schloss,
dessen Nebengebäude und Gärten, 1519. Jan. 24., sodann die Dämnie und Gräben
um Schloss und Stadt Büdingen, 1520, Apr. 30., durch vorläufige Vergleiche auf
die Dauer von je 5 Jahren, und aufs Neue 1529, Sept. 25. durch Erbvertrag ff)
zwischen dem Graf Anton und Graf Johann geteilt. Ersterer pflegte seinen Wohnsitz
auf der Ronneburg, letzterer auf Schloss Birstein zu nehmen. Zwischen ihnen und
ihren Söhnen waren häufig Zwistigkeiten und »Irrungen« zu begleichen. Anton
*) Schädel, Quartalbl. d. hist. Ver. 1884 S. 52.
%*%) Simon, Gesch. d. reich«st. Hauses Y. u. B. III, S. 198, No. ıg1.
*%%) In der Rent- und Kellerei-Rechnung von ı511 ist Wiesen Zins »hynder der borgk« in Einnahme gebucht.
t) Simon, Gesch. d. reichsst. Hauses Y. und B. II. S. 251; vollständiger Wortlaut in: Lünig, Teutsches Reichs-
archiv XI. S. 608.
tt) Urkunden im Ges. Archiv zu Büdingen; diejenige von 1529 im Archiv f. Hess, Gesch., N. F. I, vom
Verfasser veröffentlicht,
16. Jahrhundert