60 KREIS BÜDINGEN
schmale, mit geradem Sturz überdeckte Schlupfthüre angebracht. Zu beiden Seiten
stehen, gleichsam als Thorwächter, die Steinbilder zweier wilden Männer: Schild-
halter mit dem ysenburgischen und stolbergischen Wappen, die unter Ludwig Casimir
um 1770 angefertigt und später an diese Stelle versetzt wurden. An der Abfasung
des Thorbogens finden sich mehrere Steinmetzzeichen (I bis 7 u. 9 bis ıı),
welche zum Teil dieselben wie die an den Befestigungstürmen und am Rathaus
vorkommenden und sehr ähnlich, zum Teil gleich denjenigen der Stadtkirche (S. 43)
sind. Von dem Erbauer der letzteren wurde auch diese Thorhalle (5) der Burg
vorgebaut; dies bekunden die im Schlussstein des Rippengewölbes der Halle ange-
brachten, mit Helmschmuck versehenen Wappenschilde von Ludwig II. von Ysenburg
und seiner Gemahlin Marie von Nassau, welche von einem Vierpass umschlossen
sind. Die Kreuzungen der sternförmig sich schneidenden Rippen bezeichnen
4 kleinere Wappenschilde, deren jetzige Abzeichen indes erst in späterer Zeit
aufgemalt zu sein scheinen.
Diese Thorhalle wurde damals offenbar zum Zweck besserer Verteidigung
der inneren Burg hergestellt, um von den beiderseits angebrachten Schiessscharten
aus den Wassergraben bestreichen zu können; ungefähr ein halbes Jahrhundert
später wurde noch der oben beschriebene Wachtbau als Vorwerk der äusseren
Burg hinzugefügt, oder umgebaut.
Auf den Vorbau 5 folgt der Bogen der Thorhalle 6, welcher noch ins 14. Jahr-
hundert oder ganz in den Anfang des I5. gesetzt werden kann. Darauf deuten
nicht allein die Gliederungen der Spitzbogenöffnung und der Vierpasstafel darüber,
sondern auch die Schildform der beiden Wappen und insbesondere diese selbst:
im oberen Vierpass auf schräg gestelltem Schild die zwei Querbinden derer von
Ysenburg, darunter in dem senkrechten, von einer männlichen Figur gehaltenen
Schild der katzenelnbögische Löwe, woraus mit Sicherheit zu schliessen ist, dass
Johann II., 1384—1408, und- seine Gemahlin Margarethe von Katzenelnbogen
diesen Thorbogen erbauen liessen.
Den Verschluss des letzteren bildete ein mittels starker Querbalken ver-
schlossenes Drehthor. Zu beiden Seiten der Halle liegen untergeordnete Räume;
die kleine Wendeltreppe zur Linken führt nach unten zu einem jetzt verschütteten
unterirdischen Gewölbe, nach oben zu einem kleinen Gemach.
Diese Räume gehörten ohne Zweifel zu den in den Teilungsurkunden*) von 1517, 1519,
1529 u. s. w. genannten »Bew vnd Gemach samt der Schreybstuben neben und uber der Pforten...
im Innern Schloss«. Auch »das Gewelb an der Schrybery, darinnen die gemeinen Brieff verschlossen
liegen«, ist hierbei erwähnt.
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