Full text: Kreis Friedberg ([C, 2])

FRIEDBERG 75 
DIE STADT FRIEDBERG 
DIE STADTKIRCHE 
ann die alte Kapelle ‘in der Stadt Friedberg, aus der wahrscheinlich Geschichtliches 
ausser dem ehemaligen Ciborienaltar noch zwei romanische Kapitäle, 
  
die der Ostmauer des Querhauses angemauert sind, stammen, abgebrochen 
  
und mit dem Neubau der heutigen Stadtkirche begonnen wurde, hier- 
über liegen urkundliche Nachrichten nicht vor. Ihr der Jungfrau Maria geweihter 
Hauptaltar wurde 1306 durch den Bischof Sifried von Chur in Gegenwart der 
Königin Elisabeth, einer englischen Prinzessin, und der Herzöge von Sachsen und 
Oestreich eingeweiht. König Albrecht kam erst nach der Einweihung in die Stadt.') 
Die Kirche erhielt von nun an den Namen Liebfrauenkirche. Eine andere Urkunde 
desselben Jahres berichtet von der Einweihung des Altars der Maria Magdalena, 
der von einem in Sachsenhausen wohnenden geborenen Friedberger mit Namen 
Gyselbert dotirt wurde.?) Im Jahre 1308 verordnen Schöffen und Rath der Stadt 
  
Friedberg, dass Jeder, wess Standes und Titels er immer sei, Kleriker oder Ritter, 
Mann oder Frau, welcher als Mitbürger aufgenommen wird, 20 Schilling kölnischer 
Pfennige zur Erbauung der Stadtmauern, einen Schilling an die Fabrik der neuen 
Pfarrkirche und einen »Ferto« an ihre jeweiligen Burggrafen zahlen solle?) Um 
diese Zeit muss also die Stadtkirche schon so weit vollendet gewesen sein, dass 
sie zu gottesdienstlichen Zwecken benutzt werden konnte, und man hat unter 
Voraussetzung einer Bauzeit von etwa 20 Jahren angenommen, dass der Bau um 
1290 begonnen sei.*) Diese Bauzeit scheint mir jedoch nach einer genaueren 
Prüfung der ältesten und der jüngeren Bauformen, der des Chores, des Quer- 
und Langhauses, etwas zu kurz gegriffen zu sein, wie sich dieses bei der Beschreibung 
der Kirche noch näher ergeben wird. Auch dürfte vielleicht die bereits erwähnte 
Urkunde König Wilhelms von 1252, laut welcher das Verhältniss der Kirche zu 
der Mutterkirche zu Strassheim bestehen bleiben solle, weil er keiner Kirche etwas 
von ihrem Rechte vergeben wolle, hier in Betracht zu ziehen sein, da anzunehmen 
ist, dass der vorauszusetzende Antrag der Kirche auf eine Veränderung in jenem 
Verhältniss auch wohl eine äussere Veranlassung, nämlich in dem beabsichtigten 
Neubau der bisherigen Kapelle, gehabt haben dürfte. Dass im Jahre 1410 noch „ 
an der Kirche gebaut wurde, geht aus zwei urkundlichen Nachrichten hervor. In 
einer Verfügung des Kaisers Ruprecht aus diesem Jahre heisst es: »Von den 
ı) Dieffenbach a, a. O. S. 53. Würdtwein a. a. O. Bd. III. 36. 
2) Ebds. u. Senckenberg, Sel. Jur. et Hist. I. 2832. Gudenus, Cod. Dipl. IV. 906. 
3) Abdrücke dieser Verordnung aus dem alten Privilegienbuche Fol. XIII. a. bei Dieffenbach a. a. O. S. 54. 
4) So Dieffenbach a. a. ©. S. 54 und nach ihm Andere. 
  
 
	        
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