Wappen u. Siegel
270 KREIS FRIEDBERG
Hain in der Dreieich und Babenhausen. !) In einer Urkunde aus dem Jahre 1256,
in welcher die Privilegien der ‚S/ad? Münzenberg theils bestätigt, theils erweitert
wurden, treten als Gesammterben Ulrich’s II. auf: Reinhard I. von Hanau als
Gemahl seiner Schwester Adelheid, Philipp I. von Falkenstein als Gemahl der
Schwester Isengard, die Brüder Engelhard und Konrad von Weinsberg, die Schwester
Hedwig von Pappenheim mit ihrem Sohne Heinrich und Agnes von Schonenberg mitihren
Kindern. Bei dieser Erbschaftstheilung blieben Burg und Stadt Münzenberg gemein-
schaftlicher Besitz. Nachdem aber Philipp I. von Falkenstein sowohl den Weinsberger
Antheil (1270) wie den Schönberg’schen (1272) und den Pappenheim’schen (1286)
durch Kauf erworben hatte, waren die Falkensteiner in den Besitz von °/s der Münzen-
berger Ganerbschaft gelangt, während Hanau !/s verblieb. Beide Dynastengeschlechter
legten sich den Titel »Herren zu Münzenberg« bei.
Als die Falkensteiner, auf welche von den Münzenbergern die Würde des
Reichserbkämmerers übergegangen war, 1418 mit dem Tode des Erzbischofs Werner
von Trier erloschen, traten die Kinder von dessen früh verstorbenen Schwestern,
von denen die eine mit Eberhard von Eppstein, die andere mit Otto von Solms
vermählt gewesen war, als Erben auf, und es fielen ®/ı2 des Falkenstein’schen
Theiles oder ®/ı2 der Ganerbschaft auf Solms und ebenso viel auf Eppstein. “Eine
weitere Theilung derselben wurde dadurch herbeigeführt, dass 1581 von dem Epp-
stein’schen Antheil die eine Hälfte, also Ja, an Stolberg-Gedern, die andere Hälfte
an Mainz kam. Letzteres trat aber seinen Antheil 1684 an Hanau ab, der:nach
dem Erlöschen dieses Geschlechtes durch Erbschaft zunächst an Hessen -Cassel
und endlich 1810 durch Vertrag mit Frankreich als Domanialbesitz an das Gross-
herzogthum Hessen kam. Auch der Solms’sche Antheil blieb nicht ungetheilt; es
fielen an Solms-Braunfels drei Theile, also 1?/as der Ganerbschaft, und an Solms-
Laubach ein Theil, also °/ss der Ganerbschaft. In diesem Besitzstande hat sich
die Münzenberg’sche Ganerbschaft bis heute erhalten; dieselbe stellt sich somit
folgendermassen dar:
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Die Herren von Münzenberg, die ersten Besitzer der Burg, haben sich bei
den uns erhaltenen Urkunden redender Wappen bedient; über ihr eigentliches Ge-
schlechtswappen hat man sich noch nicht einigen können. Da die bildliche Dar-
stellung des Namens Münzenberg der Phantasie freien Spielraum liess, so sind die
Wappen der verschiedenen Herren keineswegs gleich; ja auch derselbe Herr be-
diente sich verschiedener Darstellungen. ?) Das älteste bekannte Siegel stammt aus
dem Jahre ı220, das nächstfolgende aus dem Jahre 1237. Beide haben längliche
Form und gehören Ulrich I. an (1212— 1243), sind aber im Uebrigen verschieden.
1) Eigenbrodt, diplomat. Gesch, der Dynasten von Falkenstein, Herren von und zu Münzenberg, im Arch, für
Hess. Gesch. Bd. I. S. 14.
2) Ueber das Wappen der Herren von Münzenberg vgl. Usener, das Wappen der Dynasten von Münzen-
berg im Arch. f. Hess. Gesch. Bd. III. Heft 3; Günther, das Wappen der Dynasten von Minzenberg u. Falkenstein
ebds. Bd, V. IX. u. ders. Bilder aus der Hessischen Vorzeit S. 28.