12 KREIS FRIEDBERG
nicht hat, sondern schlicht cylinderförmig mit kelchförmiger Randausschweifung
gearbeitet ist. Er trägt das Frankfurter Beschauzeichen, die Marke:
und unter dem Rande eingravirt: Johann Godfrid König. 1698. Eine
Taufkanne und Taufschüssel aus Zinn, die genau so gestaltet sind, wie die zu Weckes-
heim, sind bemerkenswerth, die erstere wegen ihrer schön gebauchten und geglie-
derten Form, die letztere wegen der Ornamentirung des Randes mit rundlichen
schräg gestellten Buckeln, wie sie sich an dem ähnlichen Werke des Grossh. Silber-
schatzes in Darmstadt befinden. !)
Zu erwähnen ist auch noch ein Wappenschild am Wohnhause des Conrad
Falk mit dem Doppeladler, der ein Brustschild und über sich die Buchstaben Z#
(Burg Friedberg) hat.
Ein Ziehbrunnen ist mit alten Steinen, die Reste einer Inschrift mit der
Jahreszahl 1566 zeigen, wiederhergestellt worden.
In der Nähe des Ortes, bei der Görbelheimer Mühle unfern einer alten Linde,
befindet sich an der nach Friedberg führenden Landstrasse das sog. Heiligen-
häuschen, ein kleiner nach Osten zu offener Bau mit spitzbogigem Tonnengewölbe
aus unregelmässigem Mauerwerk. Das Heiligenbild ist verschwunden; auf einen
andern Zweck des Häuschens deutet nichts hin. Dass seine Errichtung in Folge
einer frommen Stiftung erfolgte, geht daraus hervor, dass noch heute die Pfarrei
Bruchenbrücken Gehalt davon bezieht.
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V. BÜDESHEIM
FARRDORF an der Nidder, kommt urkundlich als Dudensheim (1015),
Buodenesheim (1017), dann als Dudins-, Buodesheim vor. Im Jahre
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Husen et Dudensheim.«?) In der Bestätigungsurkunde dieser Schenkung von
1015 schenkte Kaiser Heinrich II. dem St. Michaelskloster zu Bamberg
13 königliche Höfe, unter diesen auch »circa Wedrebam Scherstein,
demselben Kaiser aus dem Jahre 1017 werden Duodeneshetm und Vuanebach
als in der Grafschaft des Grafen Bruning gelegen erwähnt.?) Welchen Umfang
diese Grafschaft hatte und wer dieser Graf Bruning war, erfahren wir nicht. Nach
einem Weisthum vom Anfange des 15. Jahrhunderts gehörte der Ort zu dem freien
Gericht oder der Grafschaft Kaichen und theilt alsdann deren politische Geschicke.*)
Ausser dem Freigericht zu Kaichen hatte Büdesheim nach einem Weisthume
von 1422 noch ein Huben- oder Vogteigericht, welches den Falkensteinern oder
demjenigen, welcher »das Gutd von yrem wegen Inne hat«, gehörte.)
Die Kirche in Büdesheim gehörte zu dem Archidiakonat von St. Maria zu
den Greden in Mainz; doch stand dem Abte des Michaelsklosters bei Bamberg die
ı) Vgl. Luthmer und Schürmann, der Silberschatz des Gr. Hauses. 2) Archiv, Bd. 1, S, 230. 3) Ebds.
4) Siehe unter „Kaichen‘‘, 5) Vgl. den Wortlaut des Weisthums im Archiv, Bd, I. S. 309.
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