Full text: Kreis Friedberg ([C, 2])

    
  
  
  
  
  
     
    
  
  
  
  
  
  
    
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
  
   
    
    
   
   
  
der Befestigungen 
  
  
  
  
  
  
  
174 KREIS FRIEDBERG 
für das Kloster Arnsburg. Dass die Stadt unter den Münzenbergern und Falken- 
steinern rasch aufblühte, beweist der Umstand, dass schon in der erwähnten 
Urkunde 1256 die »neue Stadt« und 1272 Häuser ante portas erwähnt werden.!) 
1281 tritt ein Wigandus ante portam als Zeuge einer Urkunde auf,?) 1325 wird 
neben der Stadt die Vorstadt Mincinberg genannt (in opido et suburbio M.)?), 1362 
hören wir von der Eicher Vorstadt?) und 1392 von einer Hofraithe auf dem 
Steinweg vor der Traiser Pforte.) 
Die Erhaltung der Burg und der Stadtbefestigungen wurde seit dem Bestehen 
der Ganerbschaft aus der oben erwähnten gemeinschaftlichen Baukasse bestritten, 
deren Einnahmen im Wesentlichen aus Zinsen verliehener Kapitalien, aus be- 
sonderen Bauzuschüssen der Herrschaften und zum geringeren Theile aus einem 
beständigen Posten von Isenburg-Wächtersbach (16 fl.), von Wasenmeisterei- und 
Kaminfeger-Zins, und aus Pachtschillingen bestanden. Als Bauamtsverweser fungirten 
jeweilig die von den Herrschaften ernannten Amtmänner, deren schon seit Mitte 
des 14. Jahrhunderts Erwähnung gethan wird. Allein seit dem dreissigjährigen 
Kriege geschah nur sehr-wenig für die Instandhaltung der kaum bewohnten und all- 
mählich sammt der Stadtbefestigung zu Ruinen sich umwandelnden Baulichkeiten ; 
  
  
der Bestand der Baukasse wurde vielmehr öfters unter die Herrschaften vertheilt. 
Die Bewohner der Stadt benutzten die Ruine trotz des erlassenen Verbotes als 
günstig gelegenen Steinbruch.®) Erst im Jahre 1846 beschloss man, den Baufonds 
wieder seiner Bestimmung gemäss zur Erhaltung der Burg zu verwerthen und hierzu, 
wie zur Wiederherstellung wichtiger Theile, noch Geld beizusteuern. Die Befestigungen 
der Stadt gingen noch rascher zu Grunde als die der Burg, da die Bürger zu deren 
Erhaltung nicht verpflichtet waren. Sie mochten übrigens deren Bedeutung später 
nicht mehr sehr hoch schätzen, da die nicht in die Befestigung hineingezogenen 
Vorstädte rasch anwuchsen, so dass sie im vorigen Jahrhundert mehr Einwohner 
hatten als die eigentliche Stadt. 1772 beschlossen die besitzenden Herrschaften aus 
letzterem Grunde, die Stadtmauern einfach verfallen zu lassen. Nur einzelne in 
Verfall gerathene Theile der Stadtbefestigung sind heute noch vorhanden, welche 
den ehemaligen Lauf der Mauer kennzeichnen. Die Thore sind sämmtlich bis auf | 
eines verschwunden, und da die ehemaligen Stadtmauern in Privatbesitz sind, so werden 
auch die wenigen Reste derselben bald den Bedürfnissen der Neuzeit weichen müssen. 
In der Gerichtspraxis von Münzenberg fand das sog. »Kleine Kaiserrecht« 
Anwendung. Eine noch vorhandene Handschrift desselben ist 1418 geschrieben, 
also zu der Zeit, als die Falkensteiner Dynastenfamilie erlosch. Im Jahre 1427, | 
als die Verhältnisse sich geklärt, befestigte die Bürgerschaft von Münzenberg ihre 
rechtliche Stellung durch Aufzeichnung eines Weisthums.”) 
ı) Vgl. Jrle in »Gesch. u. Beschreib. von Münzenberg.« Giessen 1879. S. 19. 
2) Baur, Nr. 187. 3) Ebds. Nr. 374. 4) Ebds. Nr. 900. 5) Ebds. Nr. 1103. 
6) Nach dem dreissigjährigen Kriege ist nach den Bauamtsrechnungen lange Zeit für die Erhaltung der Burg 
nichts aufgewendet worden, wohl aber kommen Strafposten für Entfernung von Steinen aus dem Schlosse als Ein- 
nahmen vor. Noch 1726 wurde das Steinholen aus dem Schlosse untersagt. 
7) Vgl. über diesen Gegenstand die Untersuchungen von Prof, Arthur Schmidt in den Mittheilungen des 
Oberhessischen Geschichtsvereins, Bd. II. S. 133 etc. 
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