Full text: Kreis Friedberg ([C, 2])

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Siegel 
264 KREIS FRIEDBERG 
Tod verloren hatte, mitsammt den Burgmannen und Gerichten, mit Leuten, Wäl- 
dern, Wildbann, Mühlen, Wassern, Fischerei, Ackern, Wyngarten, Wiesen, Weiden, 
Zehnten, Diensten, Steuern (sturn), Kirchsätzen und mit aller Herrlichkeit und Zu- 
behör verkauft an die Herren Sibolt Lewen von Steynfurt, Eberhardt Weyss von 
Fauerbach (Ritter), Epichin von Cleen und Hen von Stockheim. Der Kaufpreis 
wurde auf 10000 Gulden festgesetzt. An die Stelle von Sibold Lew von Steinfurt 
tritt noch in demselben Jahre Herr Foit von Ursel und ausserdem vermehrt sich 
noch die Zahl der gemeinschaftlichen Käufer durch nachträglichen Zutritt. So ent- 
stand die Ganerbschaft Staden, welche sich nach der Zahl der ersten Käufer aus 
Viertheilen zusammensetzte, deren Vertheilung wiederum nach ideellen Theilen ge- 
schah. An die Spitze dieser Viertel wurden Baumeister gestellt, welche die Ver- 
waltung zu führen hatten. Da durch diese Ordnung Streitigkeiten keineswegs ver- 
mieden wurden, so einigte man sich 1592 zur Anstellung eines einzigen gemein- 
samen Baumeisters, der jährlich aus den auf einander folgenden Vierteln das Amt 
in aller Namen führen sollte. Auch hiermit waren die Streitigkeiten keineswegs 
beigelegt, und nach mancherlei Wechseln in dem Besitzstande, die zum Theil durch 
Aussterben früherer Theilhaber der Ganerbschaft hervorgerufen waren, wird 1750 
eine Vertheilung nach neunzehn Theilen auf Grund der alten Viertheile vorgenom- 
men. Hiernach wurden Isenburg-Büdingen, die Burg Friedberg und die Herren 
Löw von Steinfurth Besitzer von Staden. Noch im Jahre 1751 fand eine Huldigung der 
Landesbewohner an die gemeinschaftliche Regierung als den Landesherrn statt. 
Dass an diesem Regiment seit alter Zeit auch die Burg Friedberg betheiligt war, 
ist aus der mitgetheilten Liste zu ersehen. Im Jahre 1806 kam Staden unter 
die Souveränität von Hessen - Darmstadt, und der Fürst von Isenburg-Birstein, 
der die Souveränität über Isenburg- Büdingen erhalten hatte, entsagte in eben 
diesem Jahr zu Gunsten Hessen’s der Oberhoheit über die Herrschaft Staden. 
Im Jahre 1817 trat der letzte Burggraf zu Friedberg, Graf von Westphal, sein 
Recht an den Grossherzog von Hessen ab, und 1819 kam endlich eine definitive 
Grundtheilung der .Ganerbschaft zwischen Hessen, Isenburg und von Löw zu 
Stande, die ı821 von den Betheiligten genehmigt wurde. Hiernach erhielt der 
Graf von Isenburg- Büdingen die Stadt Staden, die Freiherrn Löw ÖOber- und 
Unter-Florstadt-und Hessen das Dorf Stammheim. 
Die Baumeister als oberste Beamte der Ganerben bedienten sich eines 
Siegels, welches sie »unser gemein Burge Stad Insigel«e nannten.') Dasselbe ist 
kreisrund und zeigt einen stehenden geharnischten Ritter mit offenem Visir und 
Kreuz auf der Brust, der in der Rechten eine stehende Fahne hält, deren Wimpel 
mit einer Lilie geschmückt ist; in der Linken hält der Ritter das stehende Schwert, 
an welches ein Schild mit einem Kreuze gelehnt ist. Die Umschrift lautet in go- 
thischen Minuskeln: &, majgrig, castri. state, Ausserdem ist noch ein Gerichts- 
siegel, das jedoch aus neuerer Zeit stammt, vorhanden. Dasselbe zeigt einen oben 
kronenartig verzierten und seitlich von 2 Palmzweigen umschlossenen Schild mit 
einwärts gekehrtem halbem Monde, dem drei Sterne gegenüberstehen. Die Um- 
schrift in lateinischen Majuskeln lautet: STADER GERICHTSINSIEGEL. 
ı) Archiv, Bd. III, XI. S. 80. Günther, die Wappen der Städte des Grossherzogthums Hessen,
	        
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