Kloster Arnsburg. Geschichte. 15
Ein zweites Vermächtnis ist aus dem Jahre 1367 und in dem Testament des
Bischofs Rudolf von Verden aus dem Geschlecht der Rule zum Eisernen Hut
in Friedberg enthalten. Auch Rudolf wählte Arnsburg als letzte Ruhestätte.
Über seinem Grab ließ er eine Kapelle bauen mit Altar und Grabstein.
Die Kapelle wurde mit Geld, Gütern, Häusern und Höfen reich begabt
(vgl. unten S. 22).
Wie diese beiden Testatoren wählten auch andere Wohlhabende das Kloster
als Begräbnisplatz, namentlich geschah dies von seiten der Familie der Stifter
und ihrer Erben. Petrelli zählt gewissenhaft die hervorragendsten auf und
teilt die Inschriften ihrer Grabsteine (wenn auch nicht immer genau) mit.
Das innere Leben des Klosters regelte sich nach den Vorschriften des
Ordens, deren Grundlage die Charta caritatis vom Jahre 1119 bildete, das
Organisationsstatut, das vor allem die genaue Beobachtung der Benediktiner-
regel in ihrer ursprünglichen Strenge verlangte. Weiterhin nach Gebräuchen
und Gesetzen des Ordens, die in Sammlungen zusammengefaßt wurden, wie
z. B. im Liber usuum, und den Statuten der Generalkapitel.
Danach stand an der Spitze des Klosters der Abt, der in freier Wahl vom
Konvent gewählt und durch den Bischof geweiht wurde. Er hatte von den
übrigen Mönchen gesonderte Wohnung, Küche und Bedienung. Ihm lag die
gesamte Leitung und die Vertretung des Klosters nach außen und gegenüber
den Oberen ob. Sein oberster Vorgesetzter war der Abt des Klosters Citeaux,
der alljährlich die Äbte sämtlicher Zisterzienserklöster zum Generalkapitel,
der höchsten gesetzgebenden und richtenden Ordensinstanz, um sich versam-
melte. Visitationsbehörde für ein Zisterzienserkloster war jedesmal der Abt
des Mutterklosters, für Arnsburg also der Abt von Eberbach.
Stellvertreter des Abtes und Leiter des Konvents war der Prior, der vom
Subprior unterstützt und vertreten wurde. Die Bewirtschaftung und Ver-
waltung der Güter lag in den Händen des Kellners. In Arnsburg wie in an-
deren Klöstern mit ausgedehntem Grundbesitz finden wir einen Großkellner
(Cellerarius maior) und einen Unterkellner (Cellerarius minor oder subceller-
arius). Der Bursarius verwaltete das erwirtschaftete Vermögen. Weitere
‘ Ämter sind der Novizenmeister, der Sakristan oder Kustos, der für die äußere
Ordnung des Gottesdienstes verantwortlich war, der Kantor, der mit dem
Subkantor das Amt eines Chorführers versah und der Bibliothek vorstand,
der Siechenmeister, der Pförtner und der Kleidermeister.
Die Mönche waren nicht alle zugleich auch Priester, nur wer vom Abt
ordiniert war, hieß presbyter oder sacerdos. Von ihnen unterschied man die
Laienbrüder oder Konversen!), die zwar ein mönchisches Leben führten,
aber ein von dem der Mönche verschiedenes Gelübde ablegten und nicht die
gleichen Pflichten und Rechte hatten. Gerade bei den Zisterziensern muster-
gültig organisiert, diente dieses Institut zur Entlastung der Mönche von kör-
1) Vgl. Eberhard Hoffmann, Das Konverseninstitut des Zisterzienserordens in seinem
Ursprung und seiner Organisation. Diss. Freiburg (Schweiz), 1905.
Aus dem
Klosterleben