Full text: Südlicher Teil ohne Arnsburg ([C, 3], Band 3)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Siegel 
   
92 Grüningen 
inkorporiert Bonifaz IX. dem Kloster die Kirche, deren Pleban auf die portio 
congrua gesetzt wird!). Die Kirche besaß einen Altar b. Mariae virg., gleichfalls 
als Benefizium ihres Mainzer Stifts?), außerdem die Altäre s. Grucis, Trium Regum 
und s. Catharinae?). 
Das Friedberger Ruralkapitel wurde 1565 evangelisch restauriert. Schon im 
gleichen Jahre erscheint im Sitzungsprotokoll als evangelischer Pfarrer von 
Grüningen Mag. Caspar Homberg. Die Pfarrei wird schließlich 1576 aus einer 
lutherischen in eine reformierte umgewandelt®). 
In unmittelbarer Nähe Grüningens befinden sich die Stellen zweier aus- 
gegangenen Orte: Bergheim und Birnkheim, auch Barninkheim oder Berinkheim 
genannt’). Der erstere „lag auf dem Wege von Grüningen nach Eberstadt‘‘. Seine 
Gemarkung besteht noch in ihren alten Grenzen®), obgleich das Dorf selbst bereits 
1294 ausgegangen war”). Von Birnkheim, das am Wege nach Langgöns lag, 
sind noch Spuren vorhanden: ein Brunnen, ein Kreuz und die Mauerreste einer 
Kapelle. Dieser Ort ist gegen Ende des 15. Jahrhunderts verschwunden. Noch 1471 
wird ausdrücklich von dem Dorf Birnkheim gesprochen und die Dorfgasse er- 
wähnt). In den Mainzer Synodalregistern des 15. Jahrhunderts wird die Kapelle 
„dicla zu Berinkeim“ bereits zu Grüningen „exira oppidum“ gerechnet?). Diese 
Kapelle, die dem hl. Nazarius geweiht war, wurde 1337 errichtet. Der Bestätigungs- 
brief des Erzbischofs Heinrich von Mainz!) erwähnt jedoch keine näheren Um- 
stände. Später wurde die Kapelle dem Kloster Arnsburg inkorporiert. E. 
    
Abb. 72. Stadtsiegel. 
Stadtsiegel. Rund, Dm. 43 mm. Umschrift: s opidi in gruningen 
>72: 32.0: 111, 73.NT. 49; 
2)... OÖ. 11], 21, 
®) Schaum, Repert. III, 815ff. in Braunfels. 
*) Diehl in Beiträge zur hessischen Kirchengeschichte I, 17ff. 20. 59. 
>) P. Wagner, Die Eppstein. Lehensverz., irrt, wenn er S.70 Anm. 2 beide Orte für identisch hält. 
Aus Baur, Hess. Urk. I, 527 v. J. 1329 und AUB 1198 geht hervor, daß sie unterschieden werden müssen. 
°%) Wagner, Wüst. Oberhessen S. 101f. 
’) „in terminis quondam ville B.“ — AUB 257. 
9) Wasner,a.a. ©: S. 109. 
°) Würdtwein, Dioec. Mog. III, 71. 
10) Or. im Pfarrarchiv. 
     
    
   
  
  
  
  
   
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.