Full text: Südlicher Teil ohne Arnsburg ([C, 3], Band 3)

   
Holzheim 119 
unbekannt, und eine Bestätigung liegt erst aus dem Jahre 1461 vor — dem Kloster 
Arnsburg inkorporiert mitsamt ihrem dem heil. Maternus und der heil. Barbara 
geweihten Altar!). 
Im 13. und 14. Jahrhundert blühte eine nach dem Ort genannte Ritter- 
familie, die mit Gütern dort angesessen war. Andere Besitzer haben wir schon oben 
kennengelernt. Im 14. Jahrhundert ist der Zehnte als Reichslehen bei Isenburg, 
von dem im Jahre 1362 ein Sechstel an das Kloster Arnsburg verkauft wird. 
Weitere zwei Sechstel folgen 1420 in einem Tausch?). Im Jahre 1685 geht er von 
Kurmainz an Hanau über?). Wie er an Mainz gekommen ist, wissen wir nicht. — 
Im 18. Jahrhundert treffen wir dort die Familien Löw zu Steinfurt und v. Haller®). 
Kloster Arnsburg war im Dorf stark begütert. Schon 1229 wird ein Hof des 
Klosters erwähnt), dem späterhin noch Erwerbungen anderer Höfe folgten. 
In der Gemarkung lag der sog. Bergheimer Bann. Dort versammelten sich 
alljährlich die Gemeinden Grüningen und Holzheim bei einem Brunnen, wo von 
mehreren Schöffen ohne Richter über geringe Feldfrevel geurteilt und der Flur- 
schütz für Bergheim gewählt, aber von dem Solmsischen Gericht zu Holzheim 
bestätigt und vereidigt wurde. Von seinem Versammlungsort führte das Gericht 
den Namen „Brunnengericht‘®). Vielleicht ist der Brunnen der in einer Urkunde 
vom Jahre 1341 genannte scholburne’?). (?) E. 
Ein Weg längs der Gärten im Südosten, Süden und Südwesten führt den 
Namen „Haingraben“. In Fortsetzung des Bogens, den der Haingraben bildet, 
verläuft jenseits der Hauptstraße die „Beune-Straße‘“. Parallel zu ihr lief früher 
eine flache, etwa 10 m breite Mulde, durch die an Gärten entlang ein Fußpfad 
führte: die sog. „Alte Beune“. 1924 wurde sie durch die Feldbereinigung beseitigt. 
Sie endigte an der Nordecke des Dorfes. In ihrer Fortsetzung am Nordostrand 
beginnt nach einer Strecke von rd. 300 m -— teils Landstraße, teils Feldweg — 
wieder der Haingraben. Beune = Beunde bedeutet nach den Wörterbüchern 
Weigand-Hirt und Herm. Paul ein abgegrenztes Grundstück, also wohl allgemein 
Abgrenzung. 
Die Kirchenchronik, 1860/61 geschrieben, berichtet, daß schon vor 1860 der 
Haingraben an einigen Stellen verbaut gewesen sei. Die Wälle (!) seien in Gärten 
verwandelt worden. Von den zugehörigen Hofreiten wurden einst „Haingraben- 
gelder“ an den Fürsten zu Solms-Braunfels gezahlt?). 
Die Chronik berichtet ferner, daß bis 1820 an den Dorfausgängen im Westen 
und im Osten Pforten gestanden haben. 
1) Würdtwein, Dioec. Moe. III, 11. 71. 78.79. 
2) AUB 901 u. Note und 917. 
2), Scriba, ©. 3133: 
*) Archiv Braunfels. 
5) AUB 14. 
°%) Schaum im Repert. d. Braunf. Archivs IV, 649f. 
EGED!NV, 205. Nr. 153. 
®) Nach Mitteilungen des Bürgermeisters Fu st-Holzheim. 
») Vgl. Großenlinden. 
Befesti- 
gung?) 
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