Full text: Südlicher Teil ohne Arnsburg ([C, 3], Band 3)

   
  
  
  
  
  
  
  
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128 Hungen 
mit der Einschränkung, daß darauf keine allodialen Höfe entstehen dürfen, daß 
vielmehr die Mansen einzeln durch Kolonen, und zwar möglichst von hersfeldischen 
Leuten, bebaut, und die seither von den zu erwerbenden Mansen an Hersfeld 
geleisteten Dienste und Abgaben auch ferner geleistet werden müssen?). Im Jahre 
1383 verspricht dann Philipp v. Falkenstein, diese Erlaubnis beachten zu wollen?). 
Zwanzig Jahre später veräußert das Stift alle jene Besitzungen und Rechte 
an Philipp VIII. v. Falkenstein für 3050 Goldgulden. Abt Hermann verkauft 1403: 
». . . unsirn eigentum und alles unser recht, als wir gehabt han an den sloßen 
und steten Hohungen und Laupach, die... her Philipps und sin eldern von uns 
und unserm stiffte bisher tzu lehen gehabt hant mit aller tzugehorunge mit namen 
kirchsatzen, manschafften, dorffern, gerichten,-cezehinden, ... . ezollen, gefellen, 
friheiden, rechtin, gewonheiden, und sunderliche auch soliche gulde, als unsir 
custerie in denselben terminien und gerichten jerlichs fallende gehabt hat . 
dartzu das dorff .... zu Ober Erlebach mit aller zugehorung .. 2). Im folgenden 
Jahre wurde das Kaufgeld bezahlt, und 1405 trägt Innozenz VII. dem Dechant 
zu Wetziar die Untersuchung und Bestätigung dieses Verkaufs auf?). Damit war 
die Hersfeldische Mark freies Allod der Herrschaft Falkenstein geworden, die 
schon so bald durch das Erlöschen des Hauses im Jahre 1418 zerstückelt werden 
sollte. Bei der Teilung kam Hungen zum sog. Licher Drittel, das durch das Los 
an die Grafen von Solms und im J. 1420 an die Brüder Bernhard und Johann fiel. 
Diese beiden teilten sich in den Jahren 1432 und 1436 in ihr Erbe so, daß Bernhard 
die Ämter Braunfels, Greifenstein, Hungen und Wölfersheim erhielt. 
Unter Bernhard II. (f 1459) wurde die Burg in Hungen in den Jahren 1454 
bis 1456 neu erbaut). Es wird sich um einen größeren Erneuerungsbau gehandelt 
haben. Das Schloß gewährte nachher mit den übrigen herrschaftlichen Häusern 
mehr Raum als Braunfels, so daß im Jahre 1492 die Hochzeit Bernhards ERF, 
bei der viele auswärtigen Gäste mit 1400 Pferden untergebracht werden mußten, 
in Hungen gefeiert wurde®). Der Zweck des Baues war wahrscheinlich die Schaffung 
eines Witwensitzes für die Witwen der regierenden Grafen, wie er denn auch der 
Margarete v. Henneberg, der Gemahlin eben jenes Bernhard, verschrieben worden 
ist. Die Gräfin bestätigt der Stadt Hungen 1494 Freiheit und Rechte, falls sie 
ihn beziehen sollte”). Aber es kam nicht dazu, sie starb, wie auch die Gemahlinnen 
der nächsten Grafen, vor dem Gatten. 
Mit dem 17. Jahrhundert begann für Hungen eine Zeit der Blüte, bei der 
wir etwas länger verweilen müssen. Drei von den neun Söhnen des Grafen Konrad 
7 1592) hatten im Jahre 1602 nach dem Tode eines vierten Bruders die Grafschaft 
unter sich geteilt und die beiden noch lebenden jüngsten Brüder mit einem Jahr- 
geld abgefunden. Bei der Teilung fiel das Amt Hungen als besondere Grafschaft 
1) GCD IV, 1048 Nr. 163. 
2) AUB 1061. 
°») 1403 Mittwoch n. Michaelis (Okt. 3). Or. im F. Archiv zu Braunfels. — Archiv 165% 
*) Archiv I, 306 Nr. 13 und 14. 
?) R. Graf Solms, Gesch. d. Hauses Solms S. 47. 
5), A. ra, 0:5. DE, 
”) Or. im städtischen Archiv zu Hungen. 
   
   
    
   
   
  
    
    
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
   
   
     
  
	        
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