in einigen Fällen konnte die Literatur noch während des Druckes nachgetragen
werden. Die Ungleichmäßigkeiten, die sich daraus ergaben, wolle man deshalb
entschuldigen, doch darf die Hoffnung ausgesprochen werden, daß die meisten
Ergebnisse ihre Gültigkeit behalten haben.
Die Einleitungen weichen von denen früherer Bände etwas ab, was sich aus
dem ursprünglichen, dem Kreis Gießen zugrunde gelegten Sauer-Ebelschen Plan
erklärt. Sie entsprechen den in den „Grundzügen für die Bearbeitung des Werkes
Kunstdenkmäler usw.‘ 1907 aufgestellten Forderungen und sollen nicht eine
vollständige Ortsgeschichte, sondern nur ein Bild der geschichtlichen Bedeutung
des Ortes, wie es für das Verständnis der Kunstdenkmäler nötig ist, geben. Daher
umfassen sie, soweit Ermittlung möglich war, Alter, Grund- und L.andesherrschaft,
Gericht, Verwaltung, kirchliche Verhältnisse und Verteilung des Grundbesitzes
in früherer Zeit. Sonstige literarisch und in den Quellen belegte und interessierende
Nachrichten, z. B. über Befestigungen, wurden ebenfalls aufgenommen. Daß sich
dabei manchmal Wiederholungen ergaben, ließ sich leider nicht vermeiden.
Die Literatur wurde möglichst umfangreich benutzt und zitiert. Jedoch habe
ich überall gesucht, Selbständigkeit zu wahren und auf die Quellen!) zurück-
zugehen. Ich wollte damit dreierlei erreichen: die wissenschaftliche Grundlage
wahren, aber auch dem Laien einen lesbaren Text bieten und endlich dem Heimat-
forscher Fingerzeige geben, wo er bei weiteren Forschungen einsetzen Könnte.
Hoffentlich ist es mir gelungen. Ebel.
Die Bemerkungen zur Vorgeschichte sind ganz kurz gehalten und sollen nur
dazu dienen, das Geschichtliche —- soweit nötig — zu unterbauen. Alle erwähnten
Bodenaltertümer sind von mir untersucht, alle alten Straßenzüge wiederholt
begangen und auf der Karte eingetragen worden. Auch die vorhergehenden
Arbeiten von Kofler, Soldan, Anthes, Wolff u.a. habe ich berücksichtigt.
Im übrigen verweise ich auf die von K. Th. Ch. Müller in dem Aufsatz „Alte
Straßen und Wege in Oberhessen‘ (Mitteilungen des Obh. Geschichtsvereins N.F.
Bd. 28, Gießen 1928) niedergelegten vortrefflichen Grundsätze zur Straßen-
forschung. Helmke.
!) Ungedruckte Quellen konnten für die Einleitungen nur soweit benutzt werden, als sie mir in
meinen knappen Ferien zugänglich waren.
—orssnnoe