Hungen 149
An der Wand oberhalb des Grabes des Grafen Moritz (12) ein dazu gehöriges
Holzepitaph mit zwei Wappen.
Südlich der Kirche auf dem ehemaligen Friedhof: Grabsteine |
1. An der Kirchenmauer Grabstein eines „Koch von Langsdorf, Kellers‘ auf dem
(Verwalters), gest. 1555. 0,99 m br., 2,17 m hoch. Figur in spanischer Tracht. Kirchhof
Redendes Wappen: Kochlöffel und Doppelhaken schräg gekreuzt. Abb. 111.
2.-Grabstein der Margarete Dalheymerin, gest. 1569. 0,9] m br., 2,02 m
hoch. Halbfigur einer Frau in Haube und faltenreichem Mantel über rechteckiger
Rollwerk-Kartusche. Im schräg geteilten Wappenschild oben wachsender Löwe
mit Ring in der rechten Klaue. Figur des unteren Feldes nicht erkennbar.
3. Grabstein des Joh.Konr. Eberhardi, geb. 1677, gest. etwa 1750. 0,75 m
hr.; 1,50. m hech.
4. Stein des D. THOMAS
ECKIVS PASTOR AVLICVS
ET PRIMARIVS aus Königs-
berg in Preußen, geb. 1658, gest.
1735: 0,23 m br, 1,80 m hoch.
Nur Schrift.
An der Kirchhofmauer:
5. Grabstein der Dor. Kath.
Richterin,Pfarrerstochter, gest.
1726. Kreisrund, Dm. 0,62 m.
6. Grabstein der Johannetta
Elisabeth Zachelin, gest. 1719.
Eirund, von Engelskopf gekrönt,
0,42 mbr.ObererTeilabgeschlagen.
Alle Steine aus rotem Sandstein.
Altar. Marmortisch mit ge- Aus-
schweiftem Fuß. Weißgeaderter oe,
schwarzer Marmor. Um 1800. a, |
Kanzel aus Stein, in der Mittel-
achse des Schiffes. Unregelmäßiges
Sechseck, von gedrungener tos- |
kanischer Säule getragen. Sockel |
a. 5 ö der Säule mit Löwenkopf. Treppe |
Abb. 117. Kirche. Kanzel. en ebenfalls aus Stein, mit steinerner |
Maßwerkbrüstung. Je zwei Kreise mit Vierpaß innerhalb der ansteigenden, schief |}
viereckigen Rahmen. Mischung von gotischen und Renaissanceformen. Mit der
von Nidda eine der letzten Kanzeln aus Stein. Etwa 1606. Sie hat, wie aus den
Akten hervorgeht, gleich nach ihrer Aufstellung keine gute Beurteilung gefunden!).
Dasunzs
1) „„So hat die neue steinern Cantzel viel gecostet, so weder munster noch form hat, die auch E. G.
selbst in solcher Gestalt nit lang leiden werden.‘ Aus einer Klageschrift gegen den Gräflichen Amtmann
von 1607.