Full text: Südlicher Teil ohne Arnsburg ([C, 3], Band 3)

   
  
  
  
  
Langgöns 
777—819 in Gunniser (Gunnisere, Gunissere, Gunnissere) marca, 778-833 in 
Gunnesheimer (Gunnisheimer) marca, 790 in Gunnusser marca!). 8.—10. Jahrhun- 
dert Gunnere marcha?). 817 villa Gunissen?), 889 Gunnissin®), 1017 Gundissa, 
1220 Gunnesso, 1256, 1263, 1313, 1314 und 1316 Gunsa. — 1242 Langengunse, 
1292 Langunse, 1304 Langengunssa, 1305 Langingunse, 1338 Langunsse, 1398 
Langunssche, während des Mittelalters ist Langengunse die üblichste Form?), 
1681 Langengaens. Die Bedeutung des Namens ist bis jetzt nicht erklärt®). 
Welches von den vier Göns unter dem Namen Gunse zu verstehen ist, kann 
bei den älteren Nachrichten überhaupt nicht, bei den jüngeren jedenfalls nicht 
ohne weiteres festgestellt werden. So ergibt sich aus der Vergleichung von Ur- 
kunden, daß mit Gunse einmal Kirchgöns, ein andermal Langgöns gemeint ISt’}. 
Das erstere mag als Kirchdorf der Mark das ältere, das nach seiner Ausdehnung 
benannte Langgöns das größere gewesen sein. Die Mark Göns umfaßte Kirch- 
und Langgöns, sodann Ebers- und Pohlgöns. Doch wird in den karolingischen 
Jrkunden unter dieser Bezeichnung oft auch nur einer ihrer Orte zu verstehen 
sein. Schon das überaus häufige Vorkommen des Namens in den Lorscher Schen- 
kungen weist auf eine frühe Kultur dieser Gegend hin. In der Tat hat Kofler dort 
Hochäcker, die ältesten Spuren des Ackerbaus, nachgewiesen®), und Bremer ein 
bronzezeitliches Grab und neolithische Wohnstätten ‚am Schüttersfeld‘“‘ auf- 
gedeckt?). Ein „Heerweg‘‘ und eine ‚alte Straße‘ führen durch die Gemarkung, 
und im nahen Walde finden sich zahlreiche Grabhügel. 
Langgöns gehörte zum Hüttenberg. Es war nicht von vornherein der Hauptort 
dieses Gerichtes, mindestens nicht vor dem Übergang Großenlindens an Hessen 
(1265). Wohl aber gewann es um so mehr an Bedeutung, je mehr der Nachbarort 
seiner alten Zugehörigkeit zum Hüttenberg entfremdet wurde, also besonders 
seit dem hessisch-nassauischen Vertrag von 1585. Eine halbzerstörte Urkunde, 
die Baur vermutungsweise in das Jahr 1263 setzt, nennt den Richter und die 
Schöffen (ohne Namen) in Gunse. Nach einer „Aufschrift von gleichzeitiger Hand“ 
soll Langgöns gemeint sein!P). Das ist das einzige und nicht zuverlässige Zeugnis 
aus älterer Zeit, das wir trotz der zahlreich erhaltenen Güterwechselurkunden 
über das Vorhandensein eines Gerichtes in Langgöns besitzen. Dagegen wissen wir 
von einem Zentgraf Siegfried, der im Anfang des 14. Jahrhunderts in Kirchgöns 
saß!!). Ein anderer, Franzo mit Namen, tritt in einer Urkunde von 1340 als „Franzo 
t) Cod. Lauresh. III, 3071 —3080. 
?) Dronke, Trad. et ant. Fuld. Cap. 6, Nr. 68. 
>), God. Laur. III; 3070. 
4) Schannat, Trad. Fuld. 214 Nr. 528. 
5) Reg. zu AUB. Baur, HU. Wyß II. 
6) Weigand, Arch. VII, 329. 
’) Wyß III, 1383 und 1386 Kirchgöns. AUB 469, 1214, 1222 Langgöns. 
®) Quartalblätter N. F. II, 806. 
2); MOHGYV. 20 S. 951: 
ADB 97 
ı!) Baur, hess. Urk. I, 513 (1326): [euria] quam ipse S. cum vixit in villa Kirchgunse inhabitabat. 
Wenn S. zwei Zeilen vorher zintgravius in Gunse genannt wird, so deutet das darauf hin, daß sein Amt 
nicht auf seinen Wohnsitz beschränkt war, sondern sich auf die Mark erstreckte. Deshalb irrt auch Wiese, 
wenn er ihn (Wetzl. UB, Reg.) nach Langgöns versetzt. 
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
    
   
   
  
  
  
   
    
	        
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