3932 Rodheim
der Fuldaer Traditionen?), in denen die Formen Rodoheim und Rodeheim wech-
seln. — 1232: Rodecheim juxta Nithe, 1253: Rotheim, 1317: Rodeheim prope
Nydehe?).
Im Jahre 1450 starb das Haus der Grafen von Ziegenhain aus und wurde
laut Erbvertrag von den Landgrafen von Hessen beerbt. Die Grafschaft Ziegenhain
war teils Hersfeldisches, teils Fuldisches Lehen, deshalb mußten die Landgrafen
bei Antritt des Erbes von den Lehensherren der Ziegenhainer belehnt werden.
Von dem Stift Hersfeld war das schon 1434 im voraus geschehen, Fulda erteilte
den neuen Lehensbrief am 13. November 1450°). Unter den Lehenstücken be-
fanden sich Burg und Stadt Nidda mit der Grafschaft gleichen Namens, in die
das Gericht Rodheim gehörte)*. Die Herrschaftsverhältnisse stellen sich also
folgendermaßen dar: Ursprünglich war Rodheim Besitz der Abtei Fulda, wohl als
Schenkung aus Reichsgut. Um 1060 kam es mit der Grafschaft Nidda als Lehen
an Graf Volkold von der Malsburg. Als Volkolds Haus im Mannesstamm erloschen
war, erschien 1206 Graf Ludwig I. von Ziegenhain als Graf von Nidda°). Mit
dem Anfall der Ziegenhainischen Erbschaft gelangte Rodheim an Hessen und
mit dem Tod Philipps d. Grm. an dessen zweiten Sohn Ludwig, 1604 an Hessen-
Darmstadt, wo es auch in den späteren Teilungsverträgen von 1627 und 1648
auf die Dauer verblieb.
In den Fuldaer Traditionsregistern wird die Mark Rodheim genannt. Sie
umfaßte wohl die Orte der Pfarrei und des Gerichts, vor allem Langd, Raberts-
hausen, Steinheim, dazu mehrere ausgegangene Orte®). Mindestens zur Zeit der
Fuldischen Register gehörte außer den bei Landau’) genannten Orten auch Schwal-
heim dazu. Das Gericht Rodheim hatte die Halsgerichtsbarkeit, ein Flurname ‚,Gal-
genstück“ erinnert daran. Heymann (a. a. O.) berichtet von einem durch die Feld-
bereinigung gesprengten (!) dreisitzigen steinernen Schöppenstuhl. Amtmann und
„scheffen zu Rodeheim‘‘ werden 1352, 1356 und 1396, ein Zentgraf 1311 genannt?).
Im kirchlichen Verhältnis unterstand die Pfarrei dem Ruralkapitel in
Friedberg und weiter dem Sprengel s. Mariae ad Gradus in Mainz. In den Synodal-
registern®) wird zur Pastorei mit dem Marienaltar die Kapelle in Langd und die
1) Dronke, Traditiones et antiqu. Fuld. p. 107: 114, p. 108: 149, p. 109: 173, p. 110: 186.
2) Wie die Ortsnamen auf —ingen der Besiedlung durch die Alemannen, so verdanken die auf — heim
der Eroberung des Landes durch die Franken ihre Entstehung. In der Wetterau, wo sich die Namen auf
— heim häufen, besetzten die Franken nach der Räumung der Kastelle durch die Römer das Land, nahmen
die vor dem Limes liegende Freizone als ehemaliges römisches Fiskalland nun als Reichsgut in Besitz
und vergaben es an freie germanische Grundherren. Die Heimorte befinden sich alle nicht auf römischen
Befestigungen, wohl aber in deren nächster Nähe. Ihre Gründung hängt nach neueren Forschungen
zweifellos mit der Vertreibung der Römer zusammen. Georg Wolff im Archiv NF. XV, 1—23, bes.
6u. 131.
>») Wenck, Hess. Landesgesch. III UB, Nr. 288.
4) A. a. ©. Nr. 269, Note.
5) Joh. E. Chr. Schmidt, Gesch. d. Großh. Hessen, II, 248— 261. — v. Rommel, Gesch. v. Hessen I,
214f£., 171 Anm. 159.
6) Aufzählung bei Heymann in „Heimat im Bild‘ 1926 S. 74.
?) Wettereiba 20. — Die Angaben L.s sind ungenau, doch kann hier auf die einzelnen Orte nicht
eingegangen werden. Vgl. hierüber bei Rabertshausen.
8) AUB 797. 842. 1114 Note. — Wenck II UB 269 Note.
®») Würdtwein, Dioec. Mog. III, 87.