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Schiffenberg
Brüderschaft zum Hospital unserer lieben Frau in Jerusalem wurde er bei der
Belagerung von Akkon im dritten Kreuzzug als Ritterorden gegründet. Bremer
und Lübecker Kaufleute stifteten die Mittel. Zweck des Ordens war Pflege der
kranken deutschen Kreuzfahrer und Pilger und Kampf gegen die Ungläubigen.
Seit 1226 hat der Orden die deutsche Ostmark germanisiert. Der Sitz des Hoch-
meisters wurde 1309 nach Marienburg, 1457 nach Königsberg verlegt. Die Refor-
mation säkularisierte den Orden, sein Gebiet in Preußen wurde 1525 ein weltliches
Herzogtum, 1809 erfolgte seine Aufhebung. Die Besitzungen des Ordens waren
über ganz Deutschland gebreitet. An der Spitze jedes Hauses stand ein Komtur;
mehrere Komtureien waren zu Balleien vereinigt, jede Ballei wurde von einem
Landkomtur geleitet, dem die Ordensbeamten seines Bezirks alljährlich Rechen-
schaft abzulegen hatten. Über dem Ganzen standen der Hochmeister und das
Generalkapitel. Zum Eintritt in den Orden wurde seit 1289 Ritterbürtigkeit ver-
langt. Die Brüder gliederten sich in Ordensritter und Priesterbrüder, die die drei
Mönchsgelübde abzulegen hatten. Die ersteren widmeten sich der Krankenpflege
und dem Kampf gegen die Ungläubigen, die letzteren besorgten den Gottesdienst
in den zum Hause gehörigen Kirchen und Kapellen. Eine dritte Klasse der
Insassen waren die Halbbrüder. Während Ritter und Priester auf dem weißen
Mantel das schwarze Kreuz trugen, waren sie mit dem halben Kreuz ausgezeichnet.
Auch Schwestern wurden in den Orden aufgenommen.
Der Ballei Hessen dieses Ordens, die ihre Spitze im Hause zu Marburg hatte,
wurde das Schiffenberger Kloster einverleibt. Erzbischof Balduin bestimmte
dabei, daß das Haus — abweichend vom sonstigen Gebrauch — einen Propst
und zwölf geistliche Brüder (lam in sacris gquam in minoribus ordinibus constitutos),
von denen mindestens sechs Priester sein müssen, erhalten soll. Für die ersten
sechs Jahre jedoch darf wegen der schrecklichen Not, in der sich das Kloster
zur Zeit befindet, die Zahl auf im ganzen sechs Brüder, darunter vier Priester,
beschränkt werden. Komtur und Brüderkonvent in Marburg sollen den Propst
bei Erledigung des Amtes präsentieren.
Die nächste Bestimmung beschäftigt sich mit den Angehörigen des seitherigen
Augustinerkonvents. Diese hatten — gern oder ungern — ihre Zustimmung zu
der Einverleibung gegeben. Jetzt wird ihnen freigestellt, entweder Regel und
Kleid der Deutschherren anzunehmen und in den Orden überzutreten, oder nach
ihrer seitherigen Regel auf dem Schiffenberg bis zu ihrem Lebensende ihren
Unterhalt zu genießen. Das erstere schien um so weniger Schwierigkeiten zu be-
gegnen, als die Augustiner durchweg adligen Standes waren. Aber trotzdem
hören wir nur von einem Bruder, der von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht
hat. Auch die zweite Erlaubnis scheint nur wenig befolgt worden zu sein. Jedenfalls
gestalteten sich die Auseinandersetzungen mit den nicht übertretenden Augustinern
recht schwierig und führten sogar zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den
Ausgeschiedenen und ihrem adligen Anhang.
Endlich mußte über das zukünftige Verhältnis des Nonnenklosters Cella
verfügt werden. Diesem brachte die Neuordnung der Dinge Selbständigkeit.