Full text: Südlicher Teil ohne Arnsburg ([C, 3], Band 3)

   
Utphe 
Über die Verteilung des Grundbesitzes in Utphe sind wir für das Mittelalter 
Sut unterrichtet. Wir sehen zuerst Kloster Lorsch von einem Besitzer Albuin 773 
mit vier Morgen Ackerland beschenkt werden'). Ihm folgen 1150 die Augustiner- 
chorherren zu Schiffenberg, die in 14 verschiedenen Orten Leibeigene erhalten, 
darunter zwei in Utphe, die jährlich und bei eintretendem Wechsel in ihren 
persönlichen Verhältnissen dem Stift bestimmte Abgaben zu leisten haben?). 
Wann das 1113 gegründete Kloster Breitenau im Amt Melsungen ein Gut im Ort 
erhalten oder erworben und an den Ritter Guntram von Ulfa weiterverkauft 
hat, ist nicht überliefert, aber 1263 verkauft Guntram diesen sehr großen Besitz 
für 130 Mark reinen Silbers an das Kloster Haina. Er bestand aus Höfen, Äckern, 
Wiesen, Weide, Wald, Wasserläufen und einer Mühle an der Horloff. An diesen 
Kauf knüpfte sich ein Prozeß, den mehrere Bauern aus Utphe und anderen Orten 
nach langen Jahren gegen das Kloster führten, aber 1306 vor einem von Philipp 
und Werner von Falkenstein eingesetzten Schiedsgericht im ganzen Umfang 
verloren. Mit dem Kauf des Guntramsgutes begann Haina eine Erwerbungs- 
politik, die nicht auf Utphe beschränkt blieb. Es erwarb zunächst 1282 von Ritter 
Hartmud von Carben einen vielleicht gleich großen Besitz an Höfen, Äckern, 
Wiesen, Weide und Wald durch Kauf. Ein von den Herren von Limburg zu Lehen 
gehender Mansus, den Hartmud gegen Auftragung zweier anderer seither eigenen 
Mansen zu freiem Eigentum in demselben Jahre eintauschte, mag in diesen Kauf 
eingeschlossen gewesen sein. Die von Carben hatten im Dorf größeren Familien- 
besitz als Münzenbergische Lehen, denn an den verkauften Gütern war auch der 
Neffe Hartmuds, der Burggraf Friedrich zu Friedberg beteiligt, er verzichtete 
1290 auf seine Ansprüche, und Ulrich von Hanau überläßt seine Rechte an ihnen 
dem Kloster, was auf das Lehensverhältnis hinweist. Derselbe Burggraf Friedrich 
von Carben und sein Bruder Ruprecht, ehemaliger Burggraf in Friedberg, ver- 
kauften 1293 ebenfalls ihre Güter in Feld und Dorf Utphe an das Kloster, und 
ihr dritter Bruder Hartmud, Pleban in Friedberg, bestätigte den Verkauf durch 
Anhängen seines Siegels an die Urkunde. Philipp und Werner von Falkenstein 
gaben ihre lehensherrliche Einwilligung zu den Carbenschen Verkäufen 1283 
und 1293. Haina aber dehnte seinen Besitz weiter aus und verteidigte ihn gegen 
alle Ansprüche Dritter. Außer den Carbenschen Gütern erwarb es 1323 die des 
Wenzelo Schelm, Höfe, Wiesen, Weiden, bebautes und unbebautes Ackerland, 
mit allen Rechten und Zugehörungen. Der Ritter Heinrich Quiddenbaum, Burg- 
mann zu Butzbach, verzichtete 1330 auf alle Ansprüche, die er an einen Hof 
des Klosters zu haben glaubte, Alle Erwerbungen wurden als ein großes Gut 
betrachtet, an dessen Spitze ein Pfleger stand. Haina besaß die Güter bis zum 
Jahre 1527. Als Philipp der Großmütige, Landgraf von Hessen, die Klöster aufhob, 
ihre Güter einzog und zum Besten von Universität, Schulen und humanitären 
Zwecken bestimmte, verkaufte der nach Mainz geflohene Hainaer Abt Ditmar 
von Wetter die nicht in Hessen gelegenen Klostergüter. Den Klosterhof mit 
!) Cod. Laur. II, 3019. 111,.3743. 
®) Wyß III, 1336. 
  
    
  
   
    
  
   
   
   
  
   
   
   
   
   
   
   
   
   
  
  
   
   
   
    
   
   
   
  
   
  
  
  
  
   
   
   
   
  
  
  
  
  
   
   
     
  
	        
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