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Aufstellung und Unterhaltung von Primärbatterien. THL
Die Elemente der Ruhestrombatterien sind alle 3 Monate
neu anzusetzen, und zwar in jeder Leitung: !
bei einem Drittel der Telegraphenanstalten bis zum 8. Januar,
8. April usw.,
bei dem zweiten Drittel der Telegraphenanstalten bis zum
8. Februar, 8. Mai usw.,
bei dem letzten Drittel der Telegraphenanstalten bis zum
8. März, 8. Juni usw.
Welche Telegraphenanstalten im Januar usw., welche im
Februar usw. und welche im März usw. die Kupferbatterien zu
erneuern haben, ist von den O0. P. D. — soweit erforderlich im
gegenseitigen Einvernehmen — zu bestimmen.
Nach Verlauf der vorstehend für die Dauer der Arbeits-
und Ruhestrombatterien angegebenen Zeit wird ein vollständiges
Auseinandernehmen der Elemente sowie eine gründliche Reinigung
aller Teile notwendig.
Damit bei dem Entleeren der Elemente nicht zu viel Kupfer-
vitriol verloren geht, ist kurz zuvor mit dem Nachschütten von
Kupfervitriol innezuhalten und abzuwarten, bis die Lösung am
Boden des Gefäßes schwach blau erscheint. Dieses Verfahren
ist auch zu beobachten, wenn ein Teil der Zinkvitriollösung
durch neue, verdünnte Lösung ersetzt werden soll. Niemals
darf jedoch der Zustand eintreten, daß die blaue Färbung der
Flüssigkeit am Boden des Gefäßes vollständig verschwindet.
Da eine Unterbrechung der zu einer Ruhestromleitung ge-
hörigen Batterie jedesmal eine Unterbrechung der ganzen Leitung
zur Folge hat und deshalb unter allen Umständen vermieden
werden muß, so darf die Aus- und Einschaltung von Elementen
in den Ruhestrombatterien nur vorgenommen werden, nachdem
die beiden Pole derjenigen Elementenreihe, in welcher sich das
auszuwechselnde Element befindet, mittels eines Hilfsdrahtes
miteinander verbunden sind. Diese Verbindung ist nach der
Einschaltung der neuen Elemente wieder zu beseitigen.
Die ordnungsmäßige Unterhaltung der Batterien ist so
wichtig, daß der Amtsvorsteher darin eine Hauptaufgabe der
ihm anvertrauten Geschäfte erblicken muß. Wenn gleich in der
richtigen Befolgung der vorstehend gegebenen Vorschriften den
Bedingungen für die Betriebsfähigkeit der Batterien im all-
enge =