Bauführung.
In Ausnahmefällen (bei kleineren Vorbauten, Pfeilern, Senkkasten) geschieht die
Ermittelung der Massen direkt durch Multiplikation der Dimensionen.
Die Stockwerkshöhen sind von Oberkante bis Oberkante Fussboden, bez. von
Oberkante Fundament ab zu rechnen.
Die Stärken von Bruchstein-Mauerwerk werden in vollen Dezimetern angesetzt.
Für die Materialien-Berechnung sind von den ermittelten Mauermassen
in Abzue zu bringen alle Oeffnungeen als: Thüren, Fenster, Gurtbogen
Nischen u. s. w. und zwar unter Annahme ihres kleinsten Lichtmasses. Bei
Bogenöffnungen wird eine entsprechende mittlere Höhe in Ansatz gebracht. Bei
diesem Abzuge sind jedoch nicht zu berücksichtigen: Fensterbrüstungs-Nischen,
Schornstein- und Ventilationsrohre, Luftisolir-Schichten u. s. w.
Für die Materialien-Berechnung sind ferner besonders zu ermitteln die Massen:
l. des Zement- bezw. Klinkermauerwerks, des Mauerwerks aus porösen oder
Loochsteinen;
2. der Mauer-Verblendung behufs Ermittelung der Blend- und Formstein-
Mengen, Terrakotten u. Ss. w.
3. der etwa in Abzug kommenden Haustein-Arbeiten.
In Dachräumen stehende Schornsteinkasten sind unter Angabe und Grösse der
darin befindlichen Röhren nur nach der Höhe zu berechnen.
Gewölbe, einschl. Hintermauerung, werden nach der Grösse der überdeckten
Fläche (in plano) berechnet.*)
Für Pflasterungen eilt derselbe Ansatz unter Zuschlag der Sohlen in Gurtbogen-
Oeffnungen und erölseren Nischen.
Bei Ermittelung der Putz- bez. Fugungsarbeiten sind alle Oeffnungen,
deren Leibung‘*e&@putzt oder gefugt worden sind, einseitig voll zu rechnen; bei
Gurtbogen ist also keine der beiden Seiten in Abzug zu bringen.
Bei der Berechnung der Ausmauerung, des Putzes und Fugenver-
strichs von Fachwerkswänden werden Thür- und Fensteröffnungen nach dem
Lichtmass zwischen den Stielen in Abzug ‚gebracht, bei verblendeten Fachwerk-
wänden aber voll gerechnet.
Luttzuführunges-Kanäle werden, wenn die Berechnung nach der Länge statt-
findet, in ihrer Axe gemessen, wobei jedoch nur die zwischen den Umfassungs-
und Scheidemauern liegende Länee zählt.
Gesimse werden nach der Länge berechnet und im Innern gewöhnlich nach
der Länge des Wandanschlusses gemessen. Bei äusseren Gesimsen wird meist die
Länge an der Platte gemessen und werden Verkröpfungen mit berechnet.
5. Massenberechnung zu den Maurer-Materialien. (Vergl. die speziellen
Angaben 8. 32. ft.
Die Maurer - Materialien - Berechnung wird unter Verwendung des hier beige-
fügten Formulars (III) aufgestellt.
Formular (III).
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Das Material an Ziegeln, a u. S. W. ki an Mörtel für Gesimse,
Fenster-Einfassungen u. s. w., bei Verblend- bez. Putzfacaden ist besonders zu
ermitteln. Material zum Verputzen der 'Thüren, Fenster, Fussleisten u. s. w. wird
nicht besonders angesetzt, sondern ist in einem Zuschlag zu berücksichtigen,
welcher für Bruch, Verlust, Abrundung angesetzt wird und 3 bis 5 ®/, beträgt.
Alle geringeren Materialien (Rohr, Nägel, Draht, Gips) sind von der Mate-
rialien-Berechnung auszuschliessen und in das Arbeitslohn einzubeereifen.
In der Materialien-Berechnung ist bei jeder einzelnen Position der Bedarf an
Mörtel auszuwerfen, nach Massgabe vorliegender Ermittelungen oder Bestimmungen.”*)
*) Dies Verfahren kann indessen bei Gewölben von grösserer Scheitelhöhe zu grossen
Ungenauigkeiten über die Menge des erforderlichen Materials Veranlassung geben; es empfiehlt
sich daher in betr. Fällen eine Ermittelung der wirklichen Gewölbefläche.
**) In der preuss. Bauverwaltung nach einem Erlass v. 13. April 1872.
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