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Bauführung.
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schläge) werden nach ihrer Fläche, Bohlenunterlagen für Oefen und Kochheerde.
Kreuzholz- und Bohlenzargen nach der Stückzahl (unter Angabe ihrer Grösse)
in Ansatz gebracht; ebenso Dübel- und Unterlaes - Bohlen für 'T'hüren (unter
Angabe der Stückzahl und der Breite und Tiefe der betr. Thüröffnuneen).
Für die Flächenberechnung der Deckenschalung gelten die der Zeichnung
eingeschriebenen Flächenmaalse; für die Dieluneen sind den Flächenmaassen der
Zeichnung ev. die Bodenflächen von Nischen etc. hinzu zu füren. Fussbodenlager
werden entweder nach Länge inel. Material und Verleeen bezahlt, oder es wird
Material und Verlegen eetrennt berechnet.*)
Bei Dachschalungen sind Oeffnungen, als: Oberlichter, Schornsteine, Aussteige-
luken, nur abzuziehen, wenn sie einzeln mehr als 1 am Fläche umfassen.
Hölzerne Treppen sind nach der Anzahl der Stufen, Podeste nach den
Maassen der Zeichnung (u. zwar einschl. der Podestbalken, Schaluneen und Ver-
kleidungen) zu berechnen.
Bei Anschlägen für Bauten, zu welchen das Holz aus der Forst verabfolet
wird, oder dessen Werth nach der Forsttaxe zu vergüten ist, ist in einer besonderen
Zusammenstellung, Formular (VI), die Masse des im ganzen erforderlichen Holzes
der Verbandhölzer, Bohlen, Bretter, Latten, Schwarten u. s. w. als Rundholz nach
Stämmen, Sägeblöcken und Stangen getrennt zu ermitteln, wobei darauf zu rück-
sichtigen ist, dass die angenommenen Längen der Rundhölzer zur Gewinnung
der nothwendig aus einem Stück herzustellenden Hölzer ausreichen (verel. hierzu
auch die Tabellen und Angaben S. 20 ff.).
Formular (VI).
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Für Verschnitt ete. ist in letzterem Falle ein Zuchlage von 2 bis 3 °/, bei den
Verbandhölzern, von 3— 5 "/, bei Bohlen, Brettern u. s. w. anzusetzen.
Die formelle Handhabung der Umrechnung in Rundholz wird von der Bezirks
Instanz geregelt.
S. Massenberechnung der Staakerarbeiten.
Die zu staakende Fläche setzt sich aus den Flächen der mit Balkendecken
versehenen Decken zusammmen. Für die von den Balken selbst bedeckte Fläche
erfolet kein Abzug,
9. Massenberechnung der Eisenarbeiten.
Für die grösseren Eisenkonstruktionen (vewalzte und senietete Träger, Säulen,
eiserne Dachwerke u. s. w.) sind auf Grund statischer Berechnungen die Dimensionen
der einzelnen Theile fest zu stellen. Danach sind die Massen der zu beschaffenden
Eisensorten (nach Art der Konstruktion getrennt) nach Gewicht zu ermitteln.
Statische Berechnungen bezügl. Art werden etwa in folgender Form angesetzt:
Korridor-Wand.
2 Träger (M) 3,50m frei liegend Die Belastung derselben beträgt:
. Mauerwerk (3,50 x 4,30 2,28 x 1,08) 0,25 x 1600 5036 kg
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/- Hierzu ist erforderlich: W 158.
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Ein Träger nebenstehender Abmessunsen mit W 175 genügt
Nachdem auf diese Weise die Profile und die Gewichte der einzelnen Kon-
struktionstheile ermittelt worden sind. wird behufs Ermittelune der Massen die
Zusammenstellung derselben nach Formular (VII) bewirkt.
*) Die Berechnung des Bedarfs an Fussbodenlagern geschieht am
besten überschlägig,
indem man den Satz von 1,4 m Lager pro um Fussbodenfläche rechnet.
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