62 Bauführung.
12. Tit. Ofenarbeiten, Zentralheiz- und Ventilations-Anlagen.
Gewöhnliche Oefen und Kochherde sind nach Stückzahl einschl. der erforderlichen
Eisentheile, Ziegel, Thonplatten, Dachsteine, Lehm aufzuführen. (Bezügl. Ang. 8. 33.)
Zentralheiz-Anlagen werden pro 100 ebm*) zu heizenden Raumes veranschlagt.
Ein spezielles Projekt der Anlagen wird nebst den Berechnungen etc. dem Anschlage
eetrennt beigelegt.
In die angegebenen Einheitskosten (pro 100 «bm) sind Kessel-Einmauerungen,
die Einmauerung der Heizapparate, Stemmarbeiten nebst Materialien einzuschliessen.
Die übrigen Maurerarbeiten (Kanalanlagen, Schornsteine, Schlote etc.) sind bei den
Maurerarbeiten nach Arbeitslohn und Material getrennt zu berechnen.
13. Tit. Gas- und Wasserleitunges-Anlagen.
Die Kosten werden gewöhnlich ebenfalls nur überschlägig ermittelt. Die Auf
stellung eines speziellen Anschlags bleibt vorbehalten. Es sind dem Anschlage
dann kurze Erläuterungen voran zu schicken, aus welchen der Umfang der An-
laeen zu ersehen ist. Es ist hiernach die Anzahl der Zapfstellen, Auslässe,
Flammen ete. zu ermitteln und sind die Kosten der einzelnen Leitungen (innerhalb
des Gebäudes) auf Grund eines Durchschnittspreises pro Auslass, bez. Flamme zu
veranschlagen. ”*)
Für die ausserhalb des Gebäudes befindlichen Anschluss-Leitungen sind, sofern
dieselben nicht auf besonderen Anschlägen (Umgebungs- Anlagen) zur Berechnung
kommen, Pauschquanten auszuwerfen. Die hierbei erforderlichen Steine, so wie
Maurer- und Erdarbeiten sind ebenfalls in Pauschquanten zu berücksichtigen.
Die Beleuchtungskörper, die Klosets, Waschbecken, Ausgüsse u. 8. W. sind
aulserdem pro Stück in Ansatz zu bringen.
14. Tit. Bauführungskosten.
Es ist detaillirt anzugeben, welche Hülfskräfte für die Bauausführung noth
wendig werden, wie lange und zu welchen Einheitssätzen pro Monat dieselben be
schäftiet werden sollen. Für Schreib- und Zeichen-Materialien, Miethe, Heizung
nd Beleuchtung der Bau-Büreaus, sowie die während der Ausführung erforder
lichen Provisorien sind besondere Pauschquanten anzusetzen.)
15. Tit. Insgemein.
Hier sind alle diejenigen Arbeiten etc. zu berücksichtigen, welche unter die
früheren Titel nicht eingereiht werden können. Am Schlusse ist für nicht vorheı
zu sehende Arbeiten und zur Abrundung ein nach Prozenten der bis dahin
ermittelten Kostensumme zu berechnender Betrae auszuwerfen.
Es ist übrigens erforderlich, bei jedem Titel, bei welchem unvorherge
sehene Arbeiten vorkommen können, eine Position für solche auszuwerten
Nur solche unvorhergesehenen Arbeiten sollen bei Titel Insgemein eebucht werden,
welche nicht schon auf andere Titel gehören.
3, Veranschlagung von grösseren Reparaturen und Umbauten.
Die Veranschlagung von Reparaturen und Umbauten gehört zu den schwierigsten
Aufeaben des Gebiets, da sich die Traoweite einer eineeleiteten Renovations-Arbeit
selten vorher vollständig übersehen lässt.
Es giebt verschiedene Methoden der Kosten-Ermittelung für derartige Bau
ausführungen. Zunächst wird man sich ein uneeführes Bild von den Kosten
machen können, wenn man die voraussichtlichen Veränderungen in einen Plan
einträgt und hiernach die Daten für einen aufzustellenden Kostenanschlag zu ge-
winnen sucht. Dies Verfahren wird für wenig umfangreiche Reparaturen genügen.
Handelt es sich dagegen um einen radikalen Umbau, so geht eine Methode dahin,
sämmtliche Arbeiten des vorliegenden Objekts als für einen Neubau bestimmt,
zu berechnen und die Baukosten intakt gebliebener Theile in Abzug zu bringen,
dagegen die Kosten des Abbruchs hinzu zu addiren, bezw. dieselben durch den
Erlös aus dem Abbruch zu kompensiren.
*) Bezüsliche Einheitskosten-Sätze siehe 8. 70.
**) Desgl. S. 70.
*#%*) Dieselben sind sehr von zufälligen Umständen, Natur und Umfang der Bau-Ausführung
Dauer der Bauzeit ete. abhängig. Man kann etwa rechnen für Büreau- und Zeichen-Material 0,5 bis
1 Proz. der Bausumme:; für Provisorien während der Bauzeit ebenfalls 0,5—1 Proz. der Bausumme.,
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